Bedarfsgemeinschaft?

3 Antworten

Wenn er erst einzieht, wenn er 18 ist, kannst du einen Untermietvertrag für ihn ausstellen.


Pedi61  11.11.2023, 05:59

Ja. So ähnlicähnlich sehe ich das auch. Sprich mit deinem Vermieter. So viel ich weiss, darfst du das nicht einfach sooooo machen. Also: Bestätigung/ Erlaubnis holen.

Eine andere Möglichkeit: WG. Dann wird alles geteilt. Es muss nur jeder, soviel ich weiss, seinen eigenen Raum haben.

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Aus welchem Grund sollte dein Bruder einen Antrag auf Bürgergeld stellen?

Sinnvoll wäre, wenn er sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldet und dort bittet ihm bei einer Ausbildungsstelle behilflich zu sein.

Dein Einkommen, wird mit angerechnet, sobald ihr die gleiche Wohnanschrift, Wohnung teilt.