Bedarfsgemeinschaft?
Hallo zusammen,
ich und mein kleiner Bruder wohnen alleine in Deutschland.
ich 26 Jahre alt und habe einen Vollzeitjob und wohne alleine in einer 3 Zimmer Wohnung.
mein Bruder ist noch 17 Jahre alt und lebt in einem Jugendheim.
Wir planen, dass Mein Bruder zu mir umzieht und mit mir in meiner Wohnung lebt.
Die Frage ist:
Wie werden die Leistung vom ihm gerechnet, Wenn er beim Jobcenter einen Antrag auf Bürgergeld stellen wird.
Soll es eine Bedarfsgemeinschaft gebildet werden, um Leistung für ihn zu bekommen? Oder kann er seine Leistung Separat erhalten?
Ich möchte gern, dass er mit mir wohnt, Ich möchte aber nicht, dass ich dadurch weniger Geld zur Verfügung habe, wenn seine Leistung mit meinem Einkommen angerechnet wird.
Ich hoffe, ich bekomme Antwort auf meine Frage.
3 Antworten
Wenn er erst einzieht, wenn er 18 ist, kannst du einen Untermietvertrag für ihn ausstellen.
Ja. So ähnlicähnlich sehe ich das auch. Sprich mit deinem Vermieter. So viel ich weiss, darfst du das nicht einfach sooooo machen. Also: Bestätigung/ Erlaubnis holen.
Eine andere Möglichkeit: WG. Dann wird alles geteilt. Es muss nur jeder, soviel ich weiss, seinen eigenen Raum haben.
Aus welchem Grund sollte dein Bruder einen Antrag auf Bürgergeld stellen?
Sinnvoll wäre, wenn er sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldet und dort bittet ihm bei einer Ausbildungsstelle behilflich zu sein.
Dein Einkommen, wird mit angerechnet, sobald ihr die gleiche Wohnanschrift, Wohnung teilt.