Wie bekomme ich meinen Bruder aus dem Haus?

6 Antworten

Abgesehen davon, dass ich die Gesamtsituation merkwürdig finde, dass nur du kostenlos im Haus deines Vaters wohnen darfst und von deinem Bruder Miete verlangen willst:

Wenn er kein Recht hat, in dem Haus zu wohnen, kannst du ihn einfach vor die Tür setzen. Schloss austauschen und fertig.

Schreib ihm eine rechtssichere Kündigung, in der du auch erwähnst, was bis zum Auszug an MIete fällig ist. Zieht er nicht aus, bleibt nur noch eine Räumungsklage. Das kostet natürlich, aber du bist auf der sicheren Seite.

Schließ alle Räume an und fordere Miete. Zahlt er keine, dann kannst du ihn rechtssicher rauswerfen

Prinzenrolle759 
Fragesteller
 11.12.2023, 22:08

Mit dem abschließen der Räume habe ich nun angefangen, da er mir zugesichert hat das ich von ihm nun Geld erhalte zu heute es kam aber bisher nichts. Ich habe seine Sachen zusammengepackt und vor seinem Zimmer abgestellt. Aber geht das so einfach ihn rauszuschmeißen und ihn auf die Straße zu setzen könnte er mich dann nicht rechtlich angehen wenn ich so handle?

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Da kann man nur mit Anwalt und Gericht es klären lassen. Nicht mal ein Mietvertag? Oh je... die anderen Vorwürfe muss man erst mal beweisen. Das wird schwer.

Prinzenrolle759 
Fragesteller
 11.12.2023, 22:10

Daran habe ich auch schon gedacht zum Anwalt zu gehen ich wollte es aber gerne kostengünstig lösen und nicht weiteres Geld ausgeben um ihn rauszubekommen. Das wegen den Mietvertrag ist halt das Ding, er ist nie ausgezogen aus dem Haus

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Tand0r  11.12.2023, 22:27
@Prinzenrolle759

Wenn er bisher keine Miete bezahlt hat könntest du ihn im Prinzip jederzeit vor die Tür setzen.

Zahlt er Miete hat er defacto auch einen Mietvertrag und es ist deutlich schwieriger in raus zu bekommen.

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daedag  11.12.2023, 23:38
@Tand0r

Na ja, der Mietvertrag muss erst einmal zustande kommen, indem Mieter und Vermieter einen entsprechenden Vertrag vereinbaren. Ich könnte auch nicht einfach ungefragt bei dir einziehen, dir Miete zahlen und dann meine Rechte als Mieter genießen, wenn du mir die Immobilie gar nicht vermieten möchtest.

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Tand0r  12.12.2023, 01:48
@daedag

Doch, nennt sich konkludentes Handeln, das reicht damit ein Vertrag besteht.

Zahlt er Miete und du akzeptierst diese, dann liegt ein Mietvertrag vor. Und zwar nach BGB dann bist du sogar noch mal deutlich schlechter gestellt als wenn es einen Standard Mietvertrag geben würde.

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entweder einfach die schlösser austauschen, oder eben eine räumungsklage einreichen. letzteres dauert aber.

Prinzenrolle759 
Fragesteller
 11.12.2023, 22:12

Die Idee mit dem schlößer austauschen hatte ich auch schon, aber ob ich damit rechtlich gut stehe da bin ich mir ungewiss. Ob ich ihn einfach so auf die Straße schicken kann

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