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Kfz Anmeldung auch ohne TÜV Bericht möglich?

Hi,

ich hoffe ihr könntet mir helfen beim Autokauf.

Ich habe im Internet mein Traumwagen gefunden und eine Bankzusage genehmigt bekommen. Bin dann dort zum Händler gefahren, um mir mein Traumauto nochmal unter die Lupe zu nehmen. Das Auto sieht ganz gut aus sowohl technisch als auch kosmetisch und Probefahrt gelingt auch gut. Nun zu den Papieren konnte ein Verkäufer mir kein Kaufvertrag ausdrucken wegen Server Problem vermutlich und erzählt mir, dass ein anderer Kollege von ihm den Rest übernehmen kann. Jetzt zu den Gespräch habe ich festgestellt, dass seine Papiere nicht nur Kaufvertrag fehlt, sondern auch das TÜV Bericht für die Anmeldung. Der Verkäufer sagt: ,,man kann bei der Anmeldung den Fahrzeugschein mit TÜV Stempel vorzeigen, dass der TÜV vorhanden ist und bei uns (Hessen) solche Anmeldung möglich ist.“

Ich glaub ihn dennoch nicht, da mein Vater schon früher öfter Autos gekauft hat, die immer TÜV Bericht braucht für die Kfz Anmeldung. Er sagt auch zu mir, dass er noch nie davon gehört hat, dass man ohne TÜV Bericht Kfz anmelden kann.

Jetzt bin ich wieder unsicher, ob das heute möglich ist, ohne TÜV Bericht ein Auto anzumelden oder ob es sich um ein Betrug handelt? Ich wusste nur, dass früher TÜV Bericht für die Kfz Anmeldung Pflicht ist. Ist das denn heute wirklich anders geworden und möglich, auch ohne TÜV Bericht ein Auto anzumelden?

Auto, KFZ, Anmeldung, TÜV, Verkehrsamt, Auto und Motorrad

TÜV Süd Gutachten?

folgendes Problem :

Vorgeschichte :

musste vor 5 Jahren mal ein fachärztliches Gutachten bez. meiner Fahrtüchtigkeit beim KVR München abgeben. Es gab dann ein Missverständnis mit einem falschen Attest und die Gutachterin sagte "Führerschein weg". Das Attest wurde dann berichtigt, trotzdem blieb die Empfehlung "Führerschein weg". Das KVR hat das dann umgesetzt. Ich ging zum Verwaltungsgericht und hatte nach 2 Monaten meinen Führerschein wieder. Das Gutachten war voller methodischer Fehler.

aktuell :

habe vor kurzem einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Für mich ein höchstattraktiver Job. Allerdings vorbehaltlich einer Tauglichkeitsprüfung. Wo? Natürlich wieder beim TÜV Süd. Die selbe Gutachterin war wieder dabei.

Mündlich wurde mir im Anschluss an die Tests gesagt, dass die Ergebnisse in Ordnung waren und für den Job ausreichend. Man musste noch die UrinProbe abwarten.

Nach 2 Wochen bekam ich dann die Absage vom Fastarbeitgeber und auf Nachfrage vom TÜV Süd die Mitteilung dass meine Sehfähigkeit nicht genügte. Das kann natürlich sein. Ich hatte schon gemerkt dass das nicht optimal war. Warum aber dann mündlich, also bevor man sich mit der Gutachterin austauschen konnte, die Feststellung dass die Tests ok waren??

Wenn mir jemand mal komplett den Führerschein wegnehmen will und ein paar Jahre später soll sie bei einer etwas höheren Qualifikation das ok geben. Kann ich mir nicht vorstellen. Halte die mangelhafte Sehfähigkeit für vorgeschoben, was natürlich eine nicht beweisbare Vermutung ist.

Wie dem auch sei, ich kann das irgendwie nicht auf sich beruhen lassen und würde das am liebsten mal vor ein Gericht bringen. Mir fällt aber kein Weg ein wie das gehen könnte. Habe schon überlegt ob ich mal von der "anderen Seite angreife". Also mittels öffentlicher Beleidigung oder Verleumdung eine Strafanzeige zu provozieren. Naja, erstens bin ich juristisch unbedarft und zweitens eher konfliktscheu.

vielleicht findet sich hier ein Jurist, der mir eine kurze Einschätzung geben kann.

Recht, Führerschein, TÜV, juristischer rat, Auto und Motorrad

Vom Automatik ins Schaltgetriebe?

Hallo,

im Vorhinein sei angemerkt dass ich mich in NRW befinde und hier meinen Führerschein mache (falls das überhaupt eine Rolle spielt).
Ich hatte heute meine 34. Fahrstunde mit Schaltgetriebe und war auch lange nicht mehr fahren, daher bin ich nicht so gut gefahren. Mein Fahrlehrer hat mir dann angeboten, ich solle den Führerschein auf Automatik machen und die Prüfung auch mit einem Automatik Führerschein absolvieren, und dann kriege ich auch von ihm eine Bescheinigung, dass ich meinen Führerschein von einem Automatik Führerschein zu einem Schaltgetrieben wechseln kann, so als gäbe es keine Unterschiede.

ich hab im Internet dann gelesen, dass das so eine neue Regelung seit dem 01.04.21 ist und ich dafür folgende Vorraussetzungen erfüllen muss:

Der Weg zum „normalen“ Führerschein der Klasse B (Pkw) führt über Extrastunden und eine TestfahrtMindestens zehn Unterrichtseinheiten á 45 Minuten muss der Fahrschüler zusätzlich zu seiner praktischen Grundausbildung mit einem Schaltfahrzeug bestreiten. Zudem muss er seine Fahrtauglichkeit beweisen, indem er eine Eignungsfahrt über mindestens 15 Minuten absolviert. Hat der Fahrschüler sein Können unter Beweis gestellt, ist er zum Führen und Fahren eines schaltgetriebenen Pkw berechtigt, was im Führerschein unter der Schlüsselzahl 197 vermerkt wird.

Meine fragen sind jetzt:

Ist diese Testfahrt beim Fahrlehrer oder von jemanden aus dem TÜV (wenn zweiteres, wo ist dann der Unterschied zwischen der normalen Prüfung und der Testfahrt)?

Gibt es irgendwelche Besonderheiten auf die ich achten muss oder ist alles genauso, wie als hätte ich den Führerschein auf Schaltgetriebe gemacht?

Mein Fahrlehrer kann dann im Nachhinein nicht sagen, dass er mir diese Bescheinigung doch nicht gebe, oder?

und die letzte Frage: Sind diese 10 Extrastunden bereits in den von mir 34 geleisteten Fahrstunden enthalten oder muss ich die im Nachhinein noch einmal machen? Also auch wieder 10 Fahrstunden bezahlen?

Auto, Führerschein, Fahrlehrer, Führerscheinprüfung, Schaltgetriebe, TÜV, Automatik, Auto und Motorrad

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