Leistungsänderung Motorrad erst ein Jahr später eintragen lassn?

6 Antworten

Soblad das Fahrzeug entrosselt ist, ist die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ungültig. Die Gültigkeit kann nur durch entsprechende Änderung der Fahrzeugpapiere wieder hergestellt werden. Darüber hinaus, ist es Fahren ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis wenn Du mit dem entdrosselten Fahrzeug fährst, egal ob eingetragen oder nicht.

Abgesehen davon, dass es mehrere Straftatbestände darstellt, die auch hart bestraft werden, ist das noch nichts gegen die Verurteilung wegen Körperverletzung, wenn Du jemanden (auch Sozia), mit dem Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis und ohne Betriebserlaubnis verletzt.

Insgesamt bleibt es eine sehr schlechte Idee. Lediglich der Werkstatt und dem TÜV ist es egal, wann die Änderung eingetragen wird.

Sobald du etwas am Fahrzeug veränderst und dafür keinen Führerschein besitzt erlischt zum einen die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bzw. des Motorrads. Zudem könntest du für das Fahren ohne Fahrerlaubnis belangt werden, solltest du erwischt werden (und danach hat sich vermutlich der A- Schein auf bestimmte wenn nicht sogar unbestimmte Zeit erledigt).

Warte daher lieber noch ein Jahr, bis du den erforderlichen Führerschein besitzt.

Bewegst du die offene Maschine, die ja ohne Eintragung keine Betriebserlaubnis hat und hast zusätzlich keine passende Fahrerlaubnis, kommt Einiges auf dich zu. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein Straftatbestand, der dich sehr teuer zu stehen kommt.

Mir ist nicht klar, ob du das Jahr fahren willst oder nicht. Aber der Werkstatt und dem TÜV ist es jeweils egal. Du kannst ja den Satz entfernen lassen und das Motorrad ein Jahr unangemeldet in der Garage stehen lassen.

Dem TüV und der Werkstatt ist das egal. Die wollen Geld verdienen und stellen keine Fragen. Zudem sind sie keine Polizisten und haben so oder so nicht die Befugnis dir etwas vorzuschreiben...

Trotzdem wäre es nicht legal. Das heißt im Falle einer Kontrolle gibt`s mächtig Ärger. Aber das muss jeder für sich entscheiden. Ich zB fahre zB mit einer noch nicht zugelassenen Rad-/Reifenkombination herum. Lasse ich aber auch bald eintragen.