Händler will TÜV-Bericht haben obwohl Auto als Bastlerauto verkauft wurde und ins Ausland sollte?
Hab mein altes Auto mit 3 Monaten restlichen TÜV bei einem Händler für kleines Geld verkauft. Im Verkaufsvertrag stand drin, dass das Auto als Bastlerauto verkauft wird. Zudem sagte er, dass es ins Ausland exportiert wird. Jetzt will der das Auto anmelden und fordert den TÜV Bericht, den ich aber nicht mehr habe. Er meint sogar, dass er zur Stadt gehen wird wenn bis ende des Monats kein TÜV Bericht vorliegt.
4 Antworten
Du hast zwei Möglichkeiten. Einmal dem Händler sagen dass du den Bericht nciht mehr hast oder bei der damaligen Prüfstelle nachfragen ob sie das noch irgendwo abgespeichert haben. Die Aussage, dass du es als Bastler-Auto verkaufst, hat keinerlei Gewicht bei irgendwas.
Bin ich rechtlich verpflichtet ihn den TÜV Bericht zu liefern oder nicht?
Was er mit dem Auto nach dem Kauf macht ist nicht mehr dein Problem und geht dich auch nichts an.
Den HU-Bericht als Kopie kann er sich problemlos selbst besorgen. Ist natürlich aber einfacher wenn du ihn noch hast und ihm gibst.
dann hat der Händler gelogen. Die Tüv Plakette ist gültig. Der Verkauf ist vollzogen & als privater Verkäufer hast Du hoffentlich eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen
Er wollte das exportieren und hat nun hier einen Käufer gefunden, der natürlich eine Tüv Prüfung braucht für die Zulassung
Dann muß er einem inländischen Käufer eben frischen Tüv geben und 1 Jahr Sachmängelhaftung & muß nötigenfalls 2 Jahre Tüv selbst machen lassen
Wenn in dem Übergabevertrag ausdrücklich auch "TÜV bis ... gültig" als Teil der übergebenen Sache mit aufgeführt war , so kann der Käufer m.W. das zugehörige Altgutachten der noch gültigen HU-Plakette verlangen .
Wichtig ist halt , was konkret im Kaufvertrag als Umfang der übergebenen Sache genau festgehalten wurde .
Wenn der Wagen da ausdrücklich mit "TÜV bis ..." als Übergabesache deklariert war , so gehört dann natürlich auch das letzte TÜV-Gutachten mit dazu .
Es steht, dass der Wagen noch 3 Monate TÜV hatte, allerdings steht unten auch, dass folgende Punkte KEIN Bestandteil dieses Vertrages sind:
- Zustandsbericht/Übergabeprotokoll
- Garantieunterlagen
- Prüfsiegel/Prüfurkunde (damit wird wohl ein TÜV Bericht gemeint sein)
DIESES Detail hättest Du uns auch bereits schon deutlich früher nennen können , denn dann wäre Deine Frage schon längst beantwortet .
Was sogenannte "Zweitschriften" angeht , kannst Du hier nachlesen :
Also tatsächlich nicht Deine Sache ( mehr ) , denn das kann ( und muss ) sich der Käufer dann auch ( problemlos ) bei Bedarf selber anfordern .
Auto ist schon seit über 4 Wochen verkauft und erst jetzt kam der Händler damit an