Anzeige wegen Missverständnis, bzw. nicht richtiges gehört haben, muss jetzt Freispruch kommen?
Ich wurde von einem Polizisten angerufen weil ich mein Handy von der Mittelkonsole auf mein Beifahrersitz umgelegt habe wegen Bussgeld. Aber um diese Sache geht es hier nicht. Es geht um das Gespräch und da bin ich wegen versuchter Nötigung angezeigt worden.
Ich habe dem Polizisten gesagt, dass ich wegen sowas mich nicht umbringe und Amoklaufe, egal wie oft die Polizei mir noch schaden zufügt, habe ich geschrien. Dabei habe ich so laut geschrieen, dass er das nicht, "Nicht" gehört hat und ich einen Stimmenkrampf hatte. Und/oder es hat eine Frequenzüberlagerung gegeben, weil sein Telefon abriegelte was auch in der Akte steht.
Zuvor habe ich ihm gesagt, dass ich ganz andere Probleme mit der Polizei hatte, dass sie bei einem Unfall mein Fahrzeug verwechselt hatte und was noch fataler war, dass sie meine Aussage falsch wiedergegeben wurde, Beweis steht auf Rückseite mit meiner Unterschrift.
Beim anderen Fall wurde mir meine Seitenscheibe in mein Auto geschlagen und meine Tasche gestohlen, er hat mich dann im Fahrzeug entdeckt und rannte dann weg. Die Polizei sagte nur, dass ich gegen Unbekannt Anzeige erstatten muss. 6 Stunden musste ich auf mein Fahrzeug aufpassen bis jemand vorbei kam und dann erst konnte ich aufs revier und habe den Täter im PC sofort erkannt.
Dies habe ich dem Polizisten gesagt und dass ich mich wegen so einer Bussgeldsache mich und andere nicht umbringe, egal wie oft die Polizei mir noch Schaden zufügt. Weil ich so laut geschrien habe wurde das Nicht, nicht gehört, bzw. wegen Frequenzüberkagerung. Das Telefon regelte ab, schreibt sogar die Polizei.
Ich habe noch nicht einmal fertig gesprochen gehabt und die Polizei hat schon aufgelegt.
Jetzt ist es auch so, dass ich seit 2017 eine Psychotherapie/Gesprächstherapie suche und 2018 ist das passiert und jetzt bin ich in den letzten Zügen meiner Suche und werde jetzt doch Privattherapeuth bekommen.
Frage: 1. Können die mich aufgrund der Tatsache, dass der Polizist das nicht richtig verstanden konnte, bestrafen?
2.Können die mich bestrafen wenn der Polizist einfach auflegt, während des Gesprächs was er in der Akte auch zugibt?
3.Weshalb wurde ich nicht wieder angerufen? Und der tatort ist nicht in der Ortschaft der Bäckerei angegeben, sondern an meinem Heimatort.
4.Wenn ich doch tatsächlich gesagt haben soll, dass ich mich und andere umbringe, weshalb hat er mich nicht mit Polizei holen lassen?
5.Kann man mich überhaupt bestrafen weil ich keine Psychotherapie bekommen habe, wegen krankheit?
Die Richterin hat den zweiten Polizisten (Zeugen) angeschrieben ob es sich hier um ein Missverständnis handeln könnte, dass dies nicht richtig verstanden wurde.
Jetzt sollte ich 600 Euro bezahlen oder 60 Sozialstunden machen. 15 Stunden habe ich gemacht. Ich kenne mich mit Zeugen, bzw. zweiten Polizisten nicht aus und verstehe nicht, weshalb er soviel Macht hat, wenn er doch nichts mitgehört hat.