Was darf Polizei beim Handyanbieter für Daten erfragen?

7 Antworten

Ohne richterliche Beschluss

Gar nichts.

Das sind alles pers. Daten, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Ein Eingriff in dieses Grundrecht ist der Polizei eigenmächtig weitestgehend untersagt. Über einen Eingriff entscheidet bei konkretem Verdacht ein Richter.

Aber dürfen diese nicht Bestandsdaten abfragen? Also auf welchen Namen, Anschrift, ob Personalausweis hinterlegt wurde etc.

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Name,Adresse,das gilt bereits für Ordnungswidrigkeiten. In bestimmten Fällen können die Behörden auch persönliche Kennzahlen (PINs) abfragen. Wie das konkret aussieht, legen die Länder in ihren Polizeigesetzen

https://www.tagesspiegel.de/politik/datenauskunft-zugriff-von-polizei-auf-handydaten-neu-geregelt/8160648.html

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-10/datenschutz-auswertung-handydaten-verbrechensaufklaerung-ermittler-polizei

Bestimmte Fälle, sind dann aber schwerwiegende Fälle. Also wenn es um Terror oder schweren Betrug geht. Mir ist kein Schaden entstanden. Ich dachte die Bestandsdaten dürfen abgefragt werden.

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Hallo.

Wenn du mit Untertdrückte Nr. anrufst , können die mit einem Tastendruck die Nummer sehen, dann mit Richterbeschluß schnell den Sendeort ermitteln.

Kommt aber selten sofort, oder 1 Richter + Staatsanwalt sind in der Leitstelle.

Mit Gruß

Bley1914

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das meinte ich nicht. Es geht darum, was sie beim Handyanbieter wie Congstar abrufen dürfen ohne richterlichen Beschluss. Ich bekomme nämlich keine Auskunft von Congstar. Dürfen Sie nur Name, Geb., Personalausweisnummer erfragen oder auch noch andere Dinge?

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Je nachdem was der richterliche Beschluss sagt.
Es kann also sein, dass alle vorhandenen Daten mitgeteilt werden müssen.

Ohne richterlichen Beschluss dürfen der Polizei eigentlich garkeine Daten ausgehändigt werden.

Ich dachte aber Bestandsdaten die zur Anmeldung genutzt wurden, ob es einen richterlichen Beschluss geben wird weiß ich nicht, da kein Finanzieller Schaden entstanden ist und ich weiß nicht, wie aufwendig das Ermittlungsverfahren ist und was auch damit für Kosten verbunden sind!?

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Je nachdem, welche- vorausgesetzt- eine Straftat, wird sie auch ohne richterliche Anordnung- alles erfragen können- z.B. nach dem Thema " Gefahr im Verzug"

So schwerwiegend ist es nicht, da mir kein Schaden entstanden ist, also nichts finanzielles oder sonstiges, das wird bei mir nicht der Fall sein, da es jetzt eine schwerwiegende Tat ist würde ich sagen.

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@Nina836

Na, dann wird die Polizei sich auch nicht anstrengen....

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