Fakeprofile bei Facebook, üble Nachrede?

2 Antworten

Eine Onlineanzeige wird eine Reaktion der Behörden verursachen. Aber wieso sollte das sofort sein. Du wirst zu benachrichtigt.

Allerdings ist eine Online-Anzeige auch nur der Anfang. Gemäß StPO sind Polizeibeamte verpflichtet dich unterschriftlich zu belehren über dein Recht zur Aussageverweigerung, musst dich nicht selbst belasten undsoweiter. zudem ist es insbesondere bei Maßnahmen gegen Dritte erforderlich deine Identät festzustellen, d.h. du musst persönlich erscheinen, deinen Ausweis vorlegen, Beweismittel selbst benennen (das war das Mail vom xxx, der Hardscreen-Ausdruck wurde von mir am.... gefertig etc)

Ich habe deine Frage gelesen. Ich denke mal du suchst auch eher fachlichen Rat.

Bei dem Straftatbestand der Beleidigung, sexuelle Beleidigung, evt. üble Nachrede, handelt es sich überwiegend um Antragsdelikte die auf den Privatklageweg verwiesen werden können. Ermittlungen bei Facebook, die bekanntermaßen ihren Standort in den USA haben, werden, so leid mir das tut hier sagen zu müssen, in den allermeisten Fällen wohl nicht erfolgen. Und genau, du benötigst einen richterlichen Beschluss, der in englisch übersetzt wird und dann in die USA geschickt wird. Wegen fehlender Datenspeicherung in Deutschland ist nach allerspätestens 3 Tagen keine IP-Adresse mehr rückverfolgbar. Wann die Antwort aus den USA kommt steht in den Sternen sozusagen :) und wird dir wenig bringen.

Mein Rat geht daher in eine andere Richtung. Deine Freundin ist betroffen. Sie wurde beleidigt usw. Es gibt bei den allermeisten Polizeirevieren eine Art Stalking-Beauftragten oder zumindest Sachbearbeiter, die entsprechend geschult sind. Suche ein Gespräch mit ihnen, sie helfen euch gern mit Rat und Tat.

Dazu noch: Sie soll über alle Gegbenheiten eine Art Tagebuch führen. Vielleicht gibt es neben dem tatsächlich anonymen Facebook-FAKE auch noch andere seltsame Vorkommnisse. Oft führt man das nicht zusammen, sondern es fällt einem erst auf wenn man es in einer Art Liste sieht. Zeit, Ort, Art,

sichere die Daten durch Kopien.

florian2404 
Fragesteller
 12.04.2018, 11:45

Hallo Eckengucker, erstmal danke für deine ausführliche und klare Antwort.

Hatte mir schon fast gedacht, das da irgendwas mit IP-Adressen und der dazugehörige richterliche Beschluss von Nöten sein muss. Sagen wir mal so: Schade. Im Endeffekt wird der Staatsanwaltschaft, wenn es überhaupt bis auf ihren/seinen Schreibtisch kommt, nur abwinken?

Ich wusste garnicht das IP-Adressen nur drei Tage gespeichert werden? War das nicht mal länger?

Wen hast Du denn angezeigt, wenn es Fake-Profile waren? Anzeige gegen unbekannt?

Eine Möglichkeit wäre ja, Nachrichten von Fremden grundsätzlich zu blockieren. Man kann Facebook so einstellen, dass nur Freunde Nachrichten schreiben können.

florian2404 
Fragesteller
 12.04.2018, 11:18

Hallo ohwehohach, meine Freundin hat dann anscheinend gegen unbekannt eine Anzeige erstellt, oder auf den jeweiligen Namen, der Ihr bei Facebook geschrieben hatte.

ohwehohach  12.04.2018, 11:19
@florian2404

Naja, schlau wäre ja gewesen, bei der Polizei mal vorbeizugehen und zu fragen, wie überhaupt die Möglichkeiten in einem solchen Fall sind...

Und wie gesagt: Nachrichten nur von Freunden zuzulassen ist gegen sowas ohnehin der wirksamste Schutz.

florian2404 
Fragesteller
 12.04.2018, 11:24
@ohwehohach

Ja die Mutter meiner Freundin hatte bereits mal diesbezüglich bei der Polizei angerufen und nachgefragt, stand von dem Telefonat war, per Onlineanzeige eine Anzeige zu stellen. Nur wenn es halt ein Fakeprofil war und meine Freundin und Ich einfach keine Ahnung haben, wer dahinter stecken könnte, glaub ich wohl kaum, das die Staatsanwaltschaft als Judikative da überhaupt ein Finger krümmt. Die werden wahrscheinlich dasselbe sagen wie Du @ohwehohach

florian2404 
Fragesteller
 12.04.2018, 11:19

Gut das ich mich mit Facebook, bis auf die Oberfläche, nicht auskenne. Ja das wäre natürlich die einfachste Lösung gewesen. Aber die Frage bleibt bestehen, wird ein Anwalt bei einer solchen „Lapalie“ überhaupt tätig?