Welche Strafe bei Rufmord?

9 Antworten

Du hast doch bereits bei der Polizei Anzeige erstattet und einen Anwalt hast du auch.

Mein Anwalt meinte, wir würden durch Zivilklage stellen. Eine Unterlassungserklärung schicken und natürlich Entschädigungskosten. Das ist die aktuelle Situation.

Dann wende dich bitte an deinen Antwalt, der sollte sich bestens auskennen, was am Ende der Gechichte herauskommt.

Wie immer, im Internet sind nicht nur die Guten unterwegs.

Verleumdung oder üble Nachrede kommen hier wohl infrage. Strafanzeige ist allerdings Voraussetzung. Dass insoweit Dein Anwalt tätig wurde, davon schreibst Du nichts.

Zivilrechtlich beabsichtigt Dein Anwalt auf Unterlassung klagen und auch einen Schadensersatzanspruch gerichtlich geltend machen. Dieser kann auch hinsichtlich der Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt werden.

  1. Das ganze Abspeichern und Screenshots machen.
  2. An Facebook melden damit das Video entfernt wird.
  3. Eine Anzeige bei der Polizei machen.

Für die restlichen Fragen ist dein Anwalt zuständig.

HeadDogReturner  25.04.2018, 08:28

Das einzig Richtige. Hör auf ihn!

Strafrechtlich ist das PillePalle, aber mit den zivilrechtlichen Maßnahmen deines Anwaltes sollte das schnell geklärt sein.

seine strafe ist nicht deine entschädigung, das sind 2 paar schuhe

deine schadensersatzforderungen musst du beziffern, das macht der richter nicht für dich, der richter entscheidet nur, ob es angemessen ist