Kriegt man Anzeige, wenn man bei der Polizei Videobeweis (öffentlicher Parkplatz) einer Straftat vorlegt?

6 Antworten

Der Kumpel hatte ja nur ehrenhafte Absichten und für die Beweisführung reicht ja auch die eigentliche Schadens-Sequenz aus. Der Gesetzesverstoß hielt sich doch sehr in Grenzen, so dass die Staatsanwaltschaft da auf ein Verfahren verzichten sollte.

Dass es sich um eine Überwachungs-Kamera handelt, müsste die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft erstmal nachweisen. Wenn die in Frage kommenden Videosequenzen für die Beweisführung bzw. Täterermittlung notwendig sind, würde ich sie auf einen USB-Stick kopieren und der Polizei als zufällige Aufnahme übergeben.

Naja es ist nicht erlaubt, einfach eine Kamera auf den öffentlichen Bereich zu richten, weil man damit automatisch das Persönlichkeitsrecht aller Menschen verletzt, die sich in diesem Zeitraum in dem von der Kamera überwachten Bereich aufhalten.

Dazu gibt es aber auch ausreichend Informationen im Internet.

Ob das vor Gericht zugelassen wird, kann dir höchstens ein Anwalt oder aber der Richter innerhalb des Verfahrens sagen, weil dann entsprechend nach Sachlage bewertet wird.

1. Sie ist zumindest da
2. Wird eventuell eingestellt (kein öffentliches interesse/geringfügigkeit)
3. Wird gar nicht erst als Beweis zugelassen, da illegal beschafft d.h. es bringt nichts

Wieso sollte er dafür bestraft werden? Natürlich wird das Video gewertet.

Azathor  06.04.2017, 13:08

Naja, eine fest installierte Überwachungskamera an einem Gebäude darf nicht alles aufzeichnen, konkret den "öffentlichen Parkplatz" nicht. Wäre meinem Verständnis nach ein unzulässiger Beweis und könnte sogar selbst rechtswidrig sein.

kevin1905  06.04.2017, 13:09

Illegal erworbenes Beweismaterial ist nicht zulässig.

GoodFella2306  06.04.2017, 13:09

im Rahmen des Rechtes am eigenen Bild und des Persönlichkeitsrechts ist es nicht gestattet, einfach so eine Überwachungskamera auf einen öffentlichen Bereich zu richten.

AnReRa  06.04.2017, 13:12

Du darfst nicht einfach irgendwelche öffentlichen Plätze dauerhaft aufzeichnen und dann das Video veröffentlichen.
Das darf nur der Staat !

In absoluten Ausnahmefällen darf das Video ausgewertet werden.
Es ist aber immer zu Bewerten, ob das Recht der Allgemeinheit NICHT gefilmt zu werden höher wiegt als das Recht des Einzelnen.

Bislang wurden Videos von Dash-Cams nur bei schweren Unfällen und unter Vorbehalt zugelassen.