Rückgaberecht Einbauküche?

Hallo,

ich habe im September meine Einbauküche bekommen. Beim Montieren hat sich feststellt, dass die Einbauküche über 10 Mängel hat.

Die Abnahme wurde durchgeführt und ich konnte 500 vorerst einbehalten bis die Mängel behoben werden.

Im Oktober kam erneut ein Service-Arbeiter der Firma und wollte die Mängel erneut kontrollieren (obwohl diese von einem anderen Mitarbeiter bestätigt worden waren)

Im Dezember kamen die Teile die ausgetauscht werden sollten.

Doch der Hängeschrank oben rechts war falsch bestellt. (anstatt Hängeschrank rechts wurde Hängeschrank links geliefert) Der Mitarbeiter hat sich entschuldigt und uns versprochen dass der Hängeschrank innerhalb von 6 Wochen geliefert wird.

Im Februar 2016 kam dann der Hängeschrank an. Nach dem die Mitarbeiter den Hängeschrank gewechselt haben, ist ihnen aufgefallen, dass der Schrank einen Riss innen (sehr groß) hat. Sie sagten zu mir, dass das 1/1000 passiert. Ich war natürlich sauer, weil ich nun seit 6 Monaten auf diesen einen Hängeschrank wartete.

Nach Feststellung der Mangel haben sie den Hängeschrank abmontiert, den alten wieder aufgehangen und sind gegangen.

Da ich diesmal nicht einverstanden war weil nach der dritten Lieferung die Firma immer noch nicht in der Lage war den Mangel zu beseitigen habe ich einen Brief geschrieben mit der bitte dass sie doch bitte die Einbauküche zurücknehmen (mit Frist) (und Einschreiben)

Gestern erhielt ich einen Anruf. Mir wurde am Telefon gesagt, dass ich die Küche nicht zurückgeben kann aber dafür einen Preisnachlass verlangen könnte.

600€ habe ich verlangt und die Dame am Telefon wollte mir nur 350€ anbieten.

Am Ende konnten wir uns dann doch nicht einigen und ich bat Sie meinen Brief schriftlich zu beantworten den ich letzte Woche abgeschickt hatte und immer noch keine schriftliche Antwort erhielt.

Meine Frage ist nun: Habe ich die Möglichkeit nach drei Verbessrungsversuchen die Einbauküche zurück zu geben?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

Mit freundlichen Grüssen.

Der Pechvogel :)

Einbauküche, Nachbesserung, Rückgaberecht
Wie ist eine Einbauküche definiert?

Ich bin mit meinem Freund in eine neue Mietwohnung gezogen. Den Mietvertrag haben wir mit dem Makler unterschrieben, da die Vermieterin im Urlaub war. Im Mietvertrag steht, dass zur Wohnung eine Einbauküche mit Gasherd, Spüle, Kühlschrank und Ober- und Unterschränken gehört. Nach Schlüsselübergabe wurde festgestellt, dass veraltete dreckige Küchenmöbel in der Küche einfach abgestellt wurden. Nach einem Anruf bei Makler und Vermieter ergab einen Einbau der Küche, sobald sie aus dem Urlaub zurück ist. Eine Woche nach Einzug wurden Gasherd, Kühlschrank und Spüle geliefert, zwei von den veralteten Ober- und Unterschränken wurden eingebaut, riechen jedoch nach heftigem Putzen immer noch sehr stark und ich vermute, dass sie von innen vermodert sind. Der Geruch kommt immer wieder, egal wie oft man lüftet. Eine Arbeitsplatte wurde auf den zwei Schränken montiert (Arbeitsfläche von max. 70 cm!).

Meine Frage: Ist das eine Einbauküche? Zwei Küchenschränke mit Arbeitsplatte? Und eine separate Spüle mit einem Unterschrank, dessen Design nicht mit den anderen Unterschränken übereinstimmt? Plus freistehende Geräte (Kühlschrank und Gasherd)?

Hinzu kommt, dass mich mein Nachbar darauf hingewiesen hat, dass diese Küche vor drei Jahre von der Vermieterin gekauft wurde und in seinem Keller gelagert wurde, da er eine andere Küche wollte. Die Vermieterin hatte sich einfach an seinem Kellerabteil bedient und die Küche wieder heraus genommen.

Ich hoffe, mir kann jemand helfen, die Vermieterin kommt am Samstag und ich würde gerne wissen, was ich ihr sagen kann oder wie ich überhaupt argumentieren kann.

Liebe Grüße Karin

Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Einbauküche
Problem mit Aqua-Stopp von Geschirrspüler nach "Schaumparty" :(

Hallo, zusammen!

Ich bin gerade ein wenig am Verzweifeln, und hoffe, ihr könnt mir helfen.

Vor wenigen Wochen habe ich meine FAKTUM-Einbauküche aufgebaut; Bestandteil dieser ist ein IKEA Hjälpsam-Geschirrspüler des Herstellers ELECTROLUX.

Nun dachte ich vorhin, es sei eine gute Idee, einen Seifenspender in der Spülmaschine zu reinigen.

Als ich nach 20 Minuten zufällig wieder die Küche betrat, konnte ich ich eine wüste Schaumparty feiern. Die (eigentlich wenige) restliche Seife im Seifenspender quoll nämlich als überdimensionaler Schaumberg wieder aus der Spülmaschine hinaus.

Nachdem ich panisch das Wasser abgedreht habe, und in mühevoller Arbeit den Schaum aus der Küche entfernt hatte, wollte ich den restlichen Schaum aus der Maschine bringen, indem ich diese leer laufen lassen wollte.

Was mich zunächst verwunderte: Die Absaugpumpe lief dauerhaft auch bei ausgeschaltetem Hauptschalter. Und die eingestellten Programme werden nach kurzer Zeit abgebrochen.

Ein Blick in das Handbuch sowie eine kurze Recherche im Internet ergaben: Die Aqua Stop-Automatik hat aufgrund des Wasser- bzw. Schaumaustritts angesprochen; deswegen läuft auch die Absaugpumpe ohne Unterlass.

Nun ist ja die Ursache beseitigt, die Maschine befindet sich aber immer noch im "Aqua Stop"-Modus.

Wie kann ich diesen zurückstellen? Ich möchte ungern deswegen den Kundenservice bestellen, ewig warten und eine Unsumme ausgeben müssen.

Kann mir jemand helfen?

Viele Grüße und vielen Dank,

SwaggerMatze

IKEA, Einbauküche, Geschirrspüler
Mietrecht - Einbauküche, Muss ich alte Elektrogeräte selbst ersetzen?

Hallo!

Ich ärgere mich ein wenig über meine eigene Dusseligkeit. Vor 2 Jahren habe ich, irgendwie zwischen Tür und Angel, meinen Mietvertrag unterschrieben. Als Bestandteil dessen gilt Anlage 1, die folgendes beinhaltet:

"Dem Mieter wird eine komplett ausgestattete Einbauküche zum Gebrauch zur Verfügung gestellt. [...] Alle Reparaturen, insbesondere die der Elektrogeräte, gehen zu Lasten des Mieters. Soltle ein Elektrogerät nicht mehr zu reparieren oder die Neuanschaffung sinnvoller sein, so ist der Mieter verpflichtet, ein gleichwertiges Gerät anzuschaffen. Dieses Gerät geht in den Besitz des Vermieters über und darf bei Auszug nicht mitgenommen werden. Jedoch erhält der Mieter eine Entschädigung, wen nicht seit Beschaffung des Gerätes fünf Jahre vergangen sind. [...]"

Alle Elektrogeräte sind zum Zeitpunkt des Mietbeginns 15 Jahre alt. Ich traf mit dem Vermieter eine mündliche Abrede (wie doof ich bin!), dass ich nicht für solch alte Geräte "hafte". Er willigte ein. Unterschrieben hab ich das 'Ding' dann scheinbar doch.

Nun lässt der Kühlschrank ordentlich Wasser, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. Auf meine Anzeige ggü. dem Vermieter reagierte er nur mit dem Auszug aus der o. g. Anlage. Ich muss also dafür aufkommen.

Die Einbauküche aber miete ich ja mit.

Frage: Ist diese Anlage mit den Bestimmungen zur Küche wirksam und rechtsgültig? Kann hier von einer Benachteiligung ausgegangen werden?

(Ich verstehe, dass [neue] Geräte geachtet werden sollen und ich diese grds. bestimmungsgemäß benutzen muss. Andernfalls hafte ich ja sowieso auf Schadensersatz bei fahrlässigem Verhalten. Aber ich muss doch nicht wirklich für nun 17 Jahre alte Geräte aufkommen!? Dass die den Geist aufgeben, irgendwann, ist doch klar?) Leider geht die Rechtsprechung ja davon aus, dass eine Küche nach 25 Jahren ihre Nutzungsdauer erreicht hat und erneuert werden könnte. So lange kann ich nicht warten ;)

Ich wäre dankbar, wenn ich den ein oder anderen Tipp bekomme. Danke! :)

Kühlschrank, Mietrecht, Reparatur, Einbauküche, Haftung
Schaden an Ceranfeld in Mietwohnung - Hausrat/Haftpflicht?

Am Wochende ist meiner Mitbewohnerin aufgefallen, dass ein Riss in dem 2 Monate alten Cerankochfeld unserer WG besteht. Der Riss verläuft von der oberen Kante bogenförmig nach rechts, über eines der Kochplatten zur rechten Kante des Kochfelds, wo sich der Riss etwas verbreitert und ein winziges Stück Glas mit ausgesprengt ist. Wir sind uns sicher, dass wir nichts auf die Platte fallen gelassen bzw. etwas an die Kante gestoßen haben. Als Hauptmieterin habe ich den Schaden sofort unserem Vermieter gemeldet, der sich diesen angesehen hat. Seine Theorie waren Haarrisse, die durch Abstellen kalter Gegenstände auf die noch heiße Platte bzw. langes Erwärmen der Platte ohne Kochtöpfe entstanden, die sich dann durch tägliche Nutzung und Druck sich bis zu den Rändern ausgebreitet haben. Nachweisen lässt sich die Theorie nicht und so ist auch fraglich, ob die Haarrisse nicht bereits als Materialfehler vorlagen. Da die Küche inklusive Kochfeld erst vor 2 Monaten im Rahmen einer Komplettrenovierung eingebaut wurde, dachten wir dass evtl. der Fall unter die Garantie fällt. Dagegen könnte jedoch die schwer zu widerlegende Theorie mit dem Haarriss aufgrund unsachgemäßer Nutzung sprechen. Laut dem Rat unseres Vermieters sollte ich den Schaden meiner Haftpflichtversicherung melden. Jedoch habe ich gelesen, dass Schäden an gemieteten Gegenständen/Geräten nicht unter die Haftpflichtversicherung fallen. Ich schätze mal, dass es als gemietetes Gerät auch nicht zu meinem Hausrat zählt. Mein Vater meint, dass mein Vermieter als Eigentümer den Schaden über die Hausratversicherung abwickeln soll.

Ich weiß jetzt garnicht mehr, was ich tun soll: Garantiefall? Meine Haftpflichtversicherung? Hausratversicherung des Vermieters? Muss mein Vermieter tatsächlich für einen fremdverschuldeten Schaden an seinem Eigentum aufkommen?

Mietwohnung, Mietrecht, Einbauküche, Elektrogeräte, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Schaden, Cerankochfeld

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