Einbauküche: Defekt!
Vor kurzem kaufte ich eine Einbauküche inklusive Elektrogeräte von Poco für fast über 4000 Euro. Leider bin ich total enttäuscht und wirklich am verzweifeln, da fast nichts einwandfrei funktioniert. Die Oberfläche der Bedienung vom Einbaubackofen wird, beim einschalten, so heiss, dass man sich fast die Finger verbrennt. Die Waschmaschiene pumpte vor kurzem nicht ab und schleuderte nicht, bis ich mit dem Wasserschlauch bisschen herumgespielt habe, geht es zwar aber das Abpump-Verfahren ist so laut, dass man es sogar aus dem Wohnzimmer hören kann, das zwei Türen weiter ist. Die Haube funktioniert garnicht. Daraufhin rief ich bei Poco an, um eine Reklamation einzuleiten, doch Poco leitete mich an die Firmen, vom jeweiligen Elektrogeräte, weiter. Jedenfalls kommt bald der Techniker, aber dennoch finde ich es erschreckend, dass mir sowas, bei einer neuen Küche, widerfährt. Ich überlege, ob ich Poco eventuell verklagen soll. Was sagt ihr dazu? Und wie sollte ich, nach der Reparatur, vorgehen, wenn es wieder nicht funktionieren sollte?
3 Antworten
man hat doch Garantie drauf, also die Garantiezeit nutzen, meine Meinung
Also rechtlich gesehen bist du Käufer einer Ware des Hauses Poco. Die an dich weiter geleitete Ware hatte Poco beim Hersteller eingekauft. Folglich ist Poco der Einkäufer und der Hersteller der Ware hat gegenüber Poco die Gewährleistungspflicht zu erfüllen!
Insofern hat Poco die Verpflichtung auf seine Veranlassung eine Firma zu beauftragen bei der weiter verkauften Ware nach dem rechten zu sehen und Mängel abstellen zu lassen. Auftraggeber hat also Poco zu sein! An Poco gehen eventuelle Rechnungen für Serviceleistungen die Poco über die Gewährleistung verrechnen kann.
Es ist also nur deine Aufgabe, Poco vom Zustand der gekauften Ware zu unterrichten und den Zustand zu reklamieren. Falls die das ablehnen, drohe ihnen mit Rechtsstreit, wende dich an die Verbraucherzentrale oder gehe über den Notrufbutton von Akte2012.net. Also dieser Fernsehsendung die bei SAT1 läuft.
Aufpassen, wenn du Auftraggeber der Reparatur bist, wirst du Rechnungsempfänger und hast eventuell Probleme die Sache über die Gewährleistung reguliert zu bekommen.
Es wird immer zu gerne getrickst und die Verantwortung usw an den Kunden weiter gereicht. Also genau erkundigen, Verbraucherzentrale oder Akte2012 nutzen.
" .... doch Poco leitete mich an die Firmen weiter ...."
Da haben sie ja eine Dumme gefunden, die sich das hat gefallen lassen! Als Kunde hast Du das Recht zu wählen, an WEN Du Dich wendest! Der Verkäufer ist ebenfalls in der Pflicht, entsprechende Maßnahmen einzuleiten! Sage denen das. Andernfalls würde ich mich an die Verbraucherzentrale wenden, um eine weitere Vorgehensweise abzusprechen!
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Stimmt so nicht! Nicht der Kunde eines Verkäufers hat sich um die Gewährleistungen zu kümmern sondern der Verkäufer!
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, wer einen Reparaturauftrag erteilt. Der Käufer einer Sache oder der Verkäufer einer Sache! Dementsprechend ergibt sich an wen eine eventuelle Rechnung geht. Sie geht an den Auftraggeber.
Der Verkäufer hat gegenüber dem Kunden die Gewährleistungspflicht zu erfüllen. Insofern stimmt ein Teil deiner Aussage zwar, aber nicht in dem Punkt in dem der Käufer sich aussuchen kann an wen er sich zwecks Reklamationen zu wenden hat, bzw wen er sich aussuchen könnte.
Falsch. Wenn "Poco" nicht für die Elektronik verantwortlich ist, muss sie sich logischerweise an die weitergeleitete Firma wenden.