Darf mein Vermieter Geld für defekten Herd und Kühlschrank von der Kaution einbehalten?
Folgender Sachverhalt: Wir haben eine Einbauküche mit sämtlichen Elektrogeräten als Mietsache mit in unserem Mietvertrag stehen. Wir werden Ende März ausziehen und siehe da, der Kühlschrank und eine Herdplatte haben den Geist aufgegeben. Da an der Spülmaschine schon etwas defekt war, hab ich schon bei Bosch Ersatzteile bestellt und erfahren, dass die Küche ca 15 Jahre alt ist. Heut war ein Elektriker da, hat sich alles angeschaut und gemeint, dass die Schäden ganz normale "Altersschäden" sind und sich eine Reperatur nicht lohnen würde. Gibt ja diese Regelung, dass Kleinreperaturen bis zu 120 € der Mieter zahlen muss, alles darüber ist Vermietersache .Meine Frage jetzt, darf der Vermieter nun einen neuen Kühlschrank und Herd einbauen lassen und die Kosten von der Kaution einbehalten bzw. müssen wir das zahlen ???