Hallo!

Ich ärgere mich ein wenig über meine eigene Dusseligkeit. Vor 2 Jahren habe ich, irgendwie zwischen Tür und Angel, meinen Mietvertrag unterschrieben. Als Bestandteil dessen gilt Anlage 1, die folgendes beinhaltet:

"Dem Mieter wird eine komplett ausgestattete Einbauküche zum Gebrauch zur Verfügung gestellt. [...] Alle Reparaturen, insbesondere die der Elektrogeräte, gehen zu Lasten des Mieters. Soltle ein Elektrogerät nicht mehr zu reparieren oder die Neuanschaffung sinnvoller sein, so ist der Mieter verpflichtet, ein gleichwertiges Gerät anzuschaffen. Dieses Gerät geht in den Besitz des Vermieters über und darf bei Auszug nicht mitgenommen werden. Jedoch erhält der Mieter eine Entschädigung, wen nicht seit Beschaffung des Gerätes fünf Jahre vergangen sind. [...]"

Alle Elektrogeräte sind zum Zeitpunkt des Mietbeginns 15 Jahre alt. Ich traf mit dem Vermieter eine mündliche Abrede (wie doof ich bin!), dass ich nicht für solch alte Geräte "hafte". Er willigte ein. Unterschrieben hab ich das 'Ding' dann scheinbar doch.

Nun lässt der Kühlschrank ordentlich Wasser, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. Auf meine Anzeige ggü. dem Vermieter reagierte er nur mit dem Auszug aus der o. g. Anlage. Ich muss also dafür aufkommen.

Die Einbauküche aber miete ich ja mit.

Frage: Ist diese Anlage mit den Bestimmungen zur Küche wirksam und rechtsgültig? Kann hier von einer Benachteiligung ausgegangen werden?

(Ich verstehe, dass [neue] Geräte geachtet werden sollen und ich diese grds. bestimmungsgemäß benutzen muss. Andernfalls hafte ich ja sowieso auf Schadensersatz bei fahrlässigem Verhalten. Aber ich muss doch nicht wirklich für nun 17 Jahre alte Geräte aufkommen!? Dass die den Geist aufgeben, irgendwann, ist doch klar?) Leider geht die Rechtsprechung ja davon aus, dass eine Küche nach 25 Jahren ihre Nutzungsdauer erreicht hat und erneuert werden könnte. So lange kann ich nicht warten ;)

Ich wäre dankbar, wenn ich den ein oder anderen Tipp bekomme. Danke! :)