Erstmal: Glückwunsch zum heranwachsenden Nachwuchs ;)

Die Erstausstattung bekommt ihr sicherlich über die Caritas o. Ä. Träger? BAföG bekommst du gar nicht!? Ich bin selbst Studentin mit Kind. Allerdings erhalte ich BAföG. Dein bzw. euer Kind hat außerdem Anspruch auf Wohngeld, welches du beantragst.

Ansonsten würde später die Betreuung in der Kita seitens der Kommune übernommen werden. Ob dir noch mehr zusteht, weiß ich nicht. Frage doch nochmal beim BAföG-Amt/Studentenwerk und auch z. B. beim Jugendamt.

Viel Glück und alles Gute!

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Ich bin nun gänzlich verwirrt :/ Unterschiedliche Antworten, eine Aussage meines Bearbeiters (§ 22 Abs. 1 SBG II), die für mich aber nicht Hand und Fuss hat. Allgemein bin ich grad hin- und hergerissen. Ich möchte nicht um irgendwas "betteln", was mir ohnehin nicht zusteht. Aber wäre ich jetzt noch Leistungsbezieher, dann würde mir etwas erstattet werden. Ich versteh das nicht.

Wo kann ich mir eine Rechtsauskunft einholen? Ich habe nämlich noch eine andere Angelegenheit in ähnlicher Sache (Zuschuss ALG II-Leistungen zum BAföG) und brauche einfach mal jemand "unparteiischen".

DAAAANKE!

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Anmerken möcht ich noch, dass unsere Warmmiete um 100 € die angemessenen Mietkosten (wie blödsinnig ist es eigentlich, den Maßstab an der Warmmiete auszulegen?)übersteigt. Ich weiß nicht, in wie fern sich das auswirkt. Ich nehme aber an, dass ich dadurch einen Teil der Nebenkosten selbst tragen muss (ist auch völlig in Ordnung so).

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Danke für die Antworten! Tja, wie ich sehe, ist das nicht so offensichtlich, ob die Ablehnung rechtens ist, oder nicht. Fakt ist, es sind Kosten, die tatsächlich angefallen sind. Es ist ja nun mal Gang und Gebe, dass Betriebskostenabrechnungen erst im Nachhinein gestellt werden. Ich bin dann sozusagen benachteiligt, weil ich keine Leistungen mehr beziehe? Is ja blöde. Gibt es hierzu eine Richtlinie? Einen Paragraph? § 22 SBG II sagt hierzu ja nichts weiter aus.

Wie wäre es, wenn ich nun (da läuft nämlich grad ein widerspruch) zum BaföG einen Zuschuss zu den ungedeckten Heiz- und Wasserkosten bekomme? Das betrifft ja widerum SGB II-Leistungen. Wenn ich die nun also bekomme (dann rückwirkend), also spätestens dann müsste ich Erfolg mit der Übernahme der Betriebskosten haben, oder?

Daaaanke! :)

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Ich empfehle folgendes

  • Deckblatt inkl. wichtiger Daten, Lichtbild und der Auflistung aller Anlagen
  • Anschreiben (wahlweise lose obenauf in den Hefter legen)
  • Lebenslauf
  • Zeugnisse (in chronologischer Reihenfolge)

Viel Erfolg!

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