Vertragsstrafe Arbeitsvertrag?
Wenn in einem Arbeitsvertrag (in diesem Fall Praktikum, drei Monate) die Klausel steht: vorheriges beenden ist nicht möglich, ansonsten Vertragsstrafe in Höhe des Bruttolohns?
(Ab Beginn des Praktikums besteht eine Probezeit von drei Monaten mit einer Woche Kündigungsfrist)
ist es dann rechtlich korrekt, ab dem 1. Tag eine Krankmeldung (eine Woche mindestens) einzureichen und gleichzeitig die Kündigung ohne eine Geldstrafe erwarten zu müssen?
Ich bin dankbar für jede Antwort. Bitte keine Vermutungen oder diese klar markieren. Vielen Dank :)