Grenzgarage in entspr. Baufenster ohne Nachbarzustimmung in NRW?

Grenzgarage in entspr. Baufenster ohne Nachbarzustimmung in NRW?

Hallo,

wir möchten auf unserem Grundstück in NRW ein EFH mit angrenzender Doppelgarage errichten.Der B-Plan enthält neben dem regulärem Baufenster ein weiteres Baufenster explizit für eine Garage, das an der Grenze zum Nachbarn anliegt. Die Garage würde eine Kontaktlänge von weniger als 9m an der Grenze, eine Höhe von max. 3m und selbstverständlich keine Fenster zum Nachbarn haben. Allerdings würde die Garage innerhalb des Baufensters fortgesetzt und hätte auch mehr als 40m2.

  • Benötigen wir eine Zustimmung des Nachbarn für den Garagenbau?
  • Muss er uns die Errichtung inkl. Fundamente gestatten, auch, wenn dazu sein Grundstück betreten werden müsste und wir anschließend den Ausgangszustand bestmöglich wiederherstellen (Hammerschlag- und Leiterrecht)?
  • Sein Grundstück liegt etwas höher als unseres, sodass wir auch Bereiche haben, die wir mit Betonwinkelstützen (L-Profil) abstützen würden, sodass die Stützen auf unserem Grundstück sind. Allerdings wäre es baulich sinnvoller, den Fuß des „L“ unter den Hang, sprich unter dem Hügel auf seinem Grundstück zu setzen. Die Erdoberfläche würde selbstverständlich wieder angefüllt und wiederhergestellt. Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage, die uns dieses gestattet oder müssen die Profile zu uns zeigen und dann unverhältnismäßig tief in den Boden, um Stabilität zu erreichen?

Vielen Dank für die Antworten!

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Recht, Garage, Baurecht, Nordrhein-Westfalen
Baurecht , Anbau , Überbau , Gartenhaus darf das sein?

Folgendes Szenario :

Unsere Doppelhaushälfte war die letzten Zehn Jahre vermietet , nun wohnen wir selbst darin. In dieser Zeit hat unsere Nachbarin zwei bauten errichtet, wo ich nicht ganz mit einverstanden bin und sie sich keinerlei erlaubnis von uns eingeholt hat.

zu einen hat sie einen Terassenüberdachung von 6x3x2,5m ( länge x tiefe x höhe) errichtet , welche genau an unserem Grundstück endet. Dadurch sind die Lichtverhältnisse in unserem Wohnzimmer eingeschänkt und zugleich fühlen wir uns zugebaut.

zum anderen :

vorweg : wir haben ein grundstück welches am hang liegt. am Ende des Grundstückes steht ein zweites Häuschen welches man über eine andere Strasse erreichen kann , oben auf strassen niveau ist eine garage und darunter befindet sich ein raum den wir als Bar nutzen. Ich hoffe Ihr könnt folgen.

so. An eine Außenwand von der Garage7Bar hat sie eine Art Gartenhaus oder Schuppen errichtet , wo die Pfette und die darunter befindlichen Stützen in meine Außenwand gedübelt worden sind - gleichzeitig hat sie keinerlei Wandanschluss hergestellt.

Meine sorge ist, dass früher oder später Näße ins Mauerwerk eindringt.

Und sie häte sich mit sicherheit eine erlaubnis dafür bei uns holen müssen , damit sie dort was befestigen darf ?

Kann Ich prüfen lassen, ob die Dinger da legal stehen ?

Kann ich drauf bestehen, dass sie einen Wandanschluss herrstellt oder gar komplett Rückbauen muss ?

Über jede antwort wäre ich dankbar !

Recht, Gesetz, Baurecht
Nachbar hat tief an unserer Grundstücksgrenze abgegraben. Was kann man tun?

Unser neuer Nachbar hat an unserer Grundstücksgrenze tief abgegraben (alle Häuser stehen hier in Hanglage), da er ebenerdig bauen wollte. Er hat uns auch mehrfach versprochen, sobald die Fertiggarage steht (nun schon seit fast 8 Wochen) das er dann sofort unser beschädigtes Grundstück (sind gute 25 Meter) wieder herrichtet. Auch das Auffüllen an der Garage - hier fehlt ca. 30 cm Erdreich Breite auf einer Länge von 9 m) wollte er dann sofort machen. Leider ist bis heute nix passiert.

Auch ist sein Grundstück total vermüllt, saodas auch Mull beim anderen Nachbarn gelandet ist, also durch Wind und Wetter.

Wegen unserem Problem das Unterlassens des Herrichtens haben wir ihm einen Brief eingeworfen, indem wir das nun alles schriftlich mitgeteilt haben. Problem ist, das nun unsere Terasse, welche an seiner Garage grenzt auf einer Seite die Fuge nun reisst. Unser Gartenplaner hat gemient, das liegt daran deas der Nachbar abgegraben hat und bisher nicht aufgefüllt hat, bzw. das Grundstück mit L-Steinen abfängt.

Wir haben nun natürlich arge Sorge das bei uns noch mehr beschäfigt wird durch sein unterlassen. Haben ihm natürlcih bereits eine Frist gesett und auch die Info zukommen lassen, das alle weiteren Schäden von ihm zu tragen und zu zahlen sind.

Ich weiß, ist echt schwer, denn wir sind normalerweise an einer friedlichen Lösung interessiert. Hat jmd. eine Idee ausser nun gleich schwere Geschütze wie RA?

Freue mich über Eure Ideen und Vorschläge.

bauen, Rechte, Baurecht
Stromversorger in BW weigert sich Holzstrommasten zu versetzen?

Suche Erfahrungsberichte bevor ein Anwalt konsultiert wird.Wir haben auf einem Grundstück in BadenWürttemberg ein Haus gebaut. Im Grundbuch beim Notar und auch bei der Gemeinde war als Dienstbarkeit NICHTS eingetragen. Als wir beim Hausbau dann im hinteren linken Eck zwei riesige Bäume entfernt haben, haben wir gesehen dass ein Holzstrommasten samt rostiger Stahlseile dahinter "versteckt" war. Von der Straße aus wirkte das immer als ob der Stromholzmasten auf den auf dieser Seite direkt anliegenden Grundstücke welche auch an diesem Stromnetz angeschlossen sind, liegen würde und nicht bei uns. Wir sind an diesem Pfosten nicht angeschlossen sondern haben eine unterirdische Leitung auf unsere Straßenseite.Wir haben die FairNetz GmbH schriftlich gebeten, den Stromholzmasten versetzen zu lassen da allein die verosteten Stahlseile mitten im Garten eine wirkliche Gefahr für unsere Kleinkinder darstellen und auch dem geplanten Gartenhäusschen im Weg stehen. Die beiden angrenzenden Nachbarn die selbst angeschlossen sind, haben ihren eigentlichen Garten auf die andere Seite und es würde rein räumlich hier niemanden beeintröchtige wie uns. Als Rückantwort von FairNetz kam nur ein Verweis auf die NAV (Niederspannungsanschlussverordnung), dass eine Eintragung ins Grundbuch nicht nötig sei. Meiner Meinung nach bestätigt die NAV aber nur Duldungsrecht bei eigenem Nutzen dieser Leitung, was bei uns ja nicht der Fall ist.Vielleicht hatte ja jemand bereits selbiges oder ähnliches Problem und kann uns berichten Liebe Grüße und merci

Recht, Baurecht, Strommast
Hallo, mein Nachbar will einen Carport bauen und mit als Terrasse nutzen. Ersteres stört uns nicht, zweiteres aber schon, aufgrund unserer Privatssphäre. Danke?

Guten Abend,

ich entschuldige mich vorweg für alle Unstimmigkeiten das Forum betreffend. Es ist mein erster Eintrag.

Mein sitz ist in Bayern, südlich von München.

Ich habe die letzten 4 std in google geforscht und gesichtet, aber wirklich konkretes habe ich nicht gefunden. Daher mein Hilferuf hier.

Folgender Tatbestand:

Mein nachbar, mit dem ich aufgewachsen bin und mit dem ich regelmäßíg 1x die woche "abhänge" beabsichtigt einen Carport zu bauen, und zwar in dem Zwischenraum meiner Hausrückwand, Südseite, und seines Personaleinganges (er ist Gastronom).

Diesen möchte er auch noch als Dachterrasse verwenden, laut seiner aussage mit Tisch und stühlen zum Berauchen. Selbigen dürften wir auch verwenden, sollten wir jemand einen Wanddurchbruch wagen, der aber ausser Frage steht.

Sein Carport müsste 2 Auto umfassen und er würde bis ca. 15cm an meine Hauswand angrenzen. Die 15cm Abstand bilden unsere vertikalen Dachrinnenabflüsse. Genaueres hat er vorab beim Essen nicht erwähnt, nicht wann, nicht wie oder mit wem.

Meine Mitbewohnerin war im ersten Moment ziemlich verdutzt und blieb eine zeitlang wortlos und macht sich seitdem Gedanken.

4 std googlen brachten mich zu folgendem Ergebnis, wobei ich so viele Maße, Paragraphen, Verordnungen und Hinweise gelesen habe, dass ich unsicher geworden bin, was wo jetzt wie gilt.

zb, dass man ab bestimmten maßen, 9x3m, 3m abstand zur Grenze halten muss und darunter man bis auf die hausgrenze bauen darf. dass darüber eine baugenehmigung erforderlich ist, so wie etwa das einholen einer einveständniserklärung des Nachbarn, mindestens 50m³, etc.

Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, da es jetzt nacht ist, dass er mit den Maßen etwa hinkommt, sprich 9x3m, evtl noch 1x1m weniger, wenn ich Pech habe und je nach Bau.

Die Wirtschaft wurde vor knapp 5 jahren neu renoviert, wie auch unsere besagte Wandseite. Sie erhielt einen neuen Anstrich und eine kleine Drainage. Später ließ der Nachbar noch ein Tor anbringen, verbunden zwischen unserer Hauswand und der seinen. Im Grunde kein problem, ausser wenn der wind mal wieder die Sat.antenne verschoben hat, dann muss ich ihn anrufen und fragen ob er uns aufmacht, das Auto rausfährt und wir die Antenne über Leiter justieren können. Unser Haus ist noch im Besitz der Bank, die auch die Wirtschaft renoviert hat.

Grundsätzlich hat meine Mitbewohnerin mit dem Carport an sich kein problem, jedoch mit der Nutzung als Dachterrasse schon, da man so ungehindert in unsere Küche und Wohnzimmer spähen könnte und sie die Räume im Sommer mittags und abends nicht mit Vorhänge versehen will.

Ich stehe zwischen den Fronten, bin mir über meine Rechte unklar und weiß nicht wie ich mich weiter verhalten soll.

Könntet ihr mit bitte sagen was Sache ist? Ich sende auch morgen ein Foto nach, wo der Carport entstehen soll.

MfG Just4

Terrasse, Baurecht, Carport
Wer nennt mir die genauen Maße des Baufensters unseres Grundstücks?

In einem anderen Beitrag hatte ich ja schon geschrieben, dass wir einen Anbau an unser Haus plane. Doch im Vorfeld muss natürlich klar sein wie viel Platz wir noch zum Bauen haben. Der Bebauungsplan ist etwa 35 Jahre alt und wurde etliche Male verändert. Auch die Grundstückszuschnitte sind heute ganz anders als ursprünglich geplant. Im Ursprungsplan hätten wir 8 m zur Straße Abstand halten müssen. Doch die Straße verläuft heute ganz anders als ursprünglich und es gab auch etliche andere Veränderungen, wie z.b. der parallele Verlauf zur nördlichen Grundstücksgrenze und nicht wie ursprünglich geplant, dass die Baugrenze parallel zur südlichen Grundstücksgrenze verläuft.

Das Kreisbauamt kann mir keine genaue Auskunft über die Grundstücksgrenzen und deren Abstand zum Baufenster nennen, verweist auf die Stadt als zuständige Behörde für den Bebauungsplan.

Die Stadt wiederum sagt, dass man das nicht so genau sagen könnte und es gemessen werden müsste. Bei Nachfragen was damit gemeint sei wurden die Antworten immer schwammiger und weit weg von aufklärend, sodass ich immer noch nicht mehr weiß.

Bevor ich einen Architekten beauftrage um eine Bauvoranfrage zu stellen möchte ich natürlich wissen ob das Baufenster überhaupt noch für diesen Anbau ausreicht. Ansonsten hätte ich Kosten die ich mir gut sparen könnte, wenn ohnehin klar wäre dass der Platz innerhalb des baufensters nicht ausreicht.

Wer könnte mir denn hier wohl Auskunft geben?

Hausbau, Architektur, Bauamt, Baurecht, Baugrundstück, Grenzabstand
Kann die Stadt mir den Teil von meinem Grundstück zwangsweise "Abkaufen"?

Zu Situation: An einem Grundstück sind knappe 5m² von der Stadt mit einem Gehweg überbaut worden ohne dass dazu eine Genehmigung des Eigentümers vorgelegen hat. Erst durch eine Vermessung (nach Verkauf und ausgelöst durch den neuen Eigentümer) ist dieser "Fehler" aufgefallen, da die realen Grundstückabmessungen eben nicht mit denen, die beim Liegenschaftsamt verzeichnet sind übereinstimmen. Hier ist der Bereich des öffentlichen Gehweges klar dem Grundstück und nicht dem öffentlichen Straßenbereich zugeordnet.

Kann die Stadt nachträglich die Grundstücksgrenze ändern, in dem sie die knapp 5m² kauft? Geht das ggf. auch gegen den Willen des Käufers - also sozusagen als Zwangsmaßname wegen übergeordneten Allgemeininteresse (öffentlicher Gehweg ist wichtiger als privates Rosenbeet)? Oder kann der Eigentümer darauf bestehen, dass die Stadt den Gehweg auf ihre Kosten entfernt?

Sollte es zwischen dem vorherigen Eigentümer des Grundstücks und der Stadt eine (mündliche) Absprache gegeben haben, die besagt dass der Gehweg über Privatgrund gebaut werden darf, wäre eine solche Absprache rechtlich überhaupt zulässig? Bedarf es bei solchen Angelegenheiten, die Immobilien betreffen nicht zwangsweise der Einschaltung eines Notars sowie der Schriftform was vertragliche Regelungen angeht?

Was kann der jetzige Eigentümer also unternehmen und welche Möglichkeiten hat er im Auftreten gegenüber der Stadt? Wäre eine Art "Kuhhandel" möglich wie z.b. Ihr behaltet die 5m² Gehweg und erteilt mir die Genehmigung den Baum zu fällen oder den Zaun mit Höhe x zu bauen. - wobei diese Vorhaben unter normalen Bedingungen eher schlechte Chancen auf Zustimmung gehabt hätten!

Freue mich auf Eure Antworten.

Baurecht, Grundstück, Straße
Was darf ich überhaupt in meinem eigenen Kleingarten?

Hallo zusammen, wir beabsichtigen uns einen Garten zu kaufen - ca. 600m² wäre da unsere Vorstellung. Ziel sollte es eigentlich sein, den Garten richtig zu nutzen - "bewirtschaften". Darunder verstehen wir Obst- und Gemüseanbau, Holz machen und lagern, Wasserbehälter für Regenwasser aufstellen, statt Gartenhaus evtl. einen kleinen Wohnwagen aufstellen, ..... Da eine Schrebergartenanlage mit "Vereinsleben" und Verpflichtungen nicht so unser Ding sind, haben wir uns nach Privatgärten umgesehen, da wir im Glauben waren, man hätte erheblich mehr Freiheiten. Um Unannehmlichkeiten vor einem Kauf aus dem Weg zu gehen, habe ich mal bei der Stadt angerufen um einige "Grundfragen" abzuklären. Leider war ich danach recht ernüchtrert.

Großen Baum fällen der das Licht von den Beeten weg nimmt - nicht erlaubt. Holz aufschichten und mit Plane abdecken - nicht erlaubt. Carboard für Wassergewinnung - nicht erlaubt. Anhänger langfristig abstellen - nicht erlaubt. Wohnwagen abstellen - nicht erlaubt Terasse mit Überdachung an vorhandenen Schuppen anbauen - nicht erlaubt Auto abstellen - nicht erlaubt

Das Bauliche Maßnahmen wie Überdachte Terasse der Genehmigung bedürfen, kann ich ja gerade noch verstehen, aber der Rest? Der Herr vom Amt hat sich immer wieder auf das Bundeskleingartengesetz berufen, welches ich mir natürlich herundergeladen habe - für eine Schrebergartensiedlung macht das sicherlich ja auch noch Sinn, aber für alle Gärten?

Zumal - wenn man sich so umschaut sieht man recht heufig, Wohnwagen in Gärten stehen, oder aufgesetztes Holz, oder Fahrzeug parkt in der Einfahrt...... Alles ohne Erlaubnis?

Wer weiß Rat? - Hat der gute Mann vom Amt Recht? Gibt es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiede?

Über Antworten würden wir uns sehr freuen

Garten, Baurecht
Wer kennt sich aus, in Sachen Grenzbebauung, Nachbarschaftsrecht Fenster und Lichtschutz?

Ich bin gerade am renovieren. Meine Nachbarn sind ein Frührentner-Ehepaar und mit der kompletten Anwohner der Strasse verkracht, weil sie sich in alles einmischen. Bisher war ich verschont geblieben. Vor 4 Wochen habe ich meine Nachbarin darüber aufgeklärt, dass ich mein Bad renoviere, und wie ich das ganze vorhabe machen zu lassen. Meine Badewanne stand genau an meiner Außenwand zum zum Hof Nachbar im Obergeschoss eines Einfamilienhaus. Das Dach über der Badewanne war 65 cm tiefer als das restliche Bad. Es war so eine art Nische in der die Badewanne stand. Und zwischen der niedrigeren Decke und der hohen waren 2 kleine Fenster (nur kippbar). Ich bin 1,65 und konnte gerade noch unter der Brause stehen- Meine Söhne allerdings, sind um einiges größer und mussten sich beim Duschen bücken. Deshalb wollte ich die Nische weg machen, und das Dach über der Badewanne dem restlichen Dach anpassen. Die alten Fenster waren zurückgesetzt, um die breite der Badewanne.Man hätte nicht in den Hof schauen können, auch wenn das Fenster zu öffnen gewesen wären. Heute wollten die Handwerker das neue Fester (ebenfalls nur Kippbar und mit Sichtschutz) einbauen, allerdings nicht zurückgesetzt sondern bündig an meiner Außenwand in ca. 5 Meter Höhe. Der Nachbar schrie sofort rum, ich solle das stoppen, dafür bräuchte ich seine Einwilligung, er würde sofort die Polizei rufen. Hat er Recht. Das Fenster ist für mich so hoch, (2,40m) dass ich eine Leiter bräuchte um hinaus schauen zu können. Leider war ein ruhiges Gespräch mit meinem Nachbar nicht möglich. Wer kennt sich aus, ich brauche dringend schnell Rat, die Handwerker habe ich erst mal gestoppt. Wenn mein Nachbar Recht hat, welche Möglichkeiten, hätte ich außer ein Fenster sonst noch? Sind Glasbausteine ohne die Einwilligung der Nachbar möglich, oder zählt das auch zu Fenster? Vielen Dank schon mal an alle die sich die Zeit nahmen, diesen langen Text zu lesen.

Fenster, Gesetz, Renovierung, Baurecht, grenzbebauung, Nachbarschaft, Sichtschutz
Nachbar baut Garage/Carport/Terasse auf Grundstücksgrenze ohne Mindestabstand, städt. Bauamt nickt das ab. Wie vorgehen?

Der Fall liegt so: Ein sanierungbedürftiger Altbau wird von einem stadtbekannten Architekten erworben. An das Gebäude anschließen soll nun eine neu zu errichtende Garage mit Terrassenfläche oben und direktem Zugang ins 1. Obergeschoss des Hauses. Unsere Terasse liegt dann direkt gegenüber auf gleicher Höhe. Das Bauamt hat den Plänen statt gegeben, Widerspruchsfrist läuft! Nach Prüfung des Entwurfs durch mich musste ich feststellen, dass der Abstand der Bauwerke nur wenige Zentimeter beträgt, die stadt. Vorschriften verlangen aber m.W. deutlich mehr (Altstadt, teils historisch, Brandschutzvorschriften). Nach den vom Bauamt genehmigten Plänen lägen nun die Gebäude (Terrassen) dicht an dicht (Abstand ca. 20cm), wo vorher eine freie Fläche war von ca. drei Metern war. Das Bauamt behauptet, es gebe da Ausnahmen von dieser Regelung, es sehe keine Probleme. Ich könnte ja einsprechen. Indirekt ließ man durchblicken, dass man als Behörde sehr an dieser Bebauung interessiert sei, da es sich um eine hässliche Baulücke handelt im Altstadtbereich- das ist nachvollziehbar für mich. Der Bauherr -geichzeitig Eigentümer (selbstst. Architekt von Beruf) - will keinen Kompromiss eingehen und die Abstände größer planen. Er sieht offensichtlich keinen Anlass, uns entgegenzukommen, antwortet nicht einmal auf unsere Vorschläge.Er ließ nur durchblicken, dass er nicht daran denkt, einen neuen Bauplan einzureichen. Kann man ggf. einen finanz. Ausgleich von ihm verlangen, und ist das alles rechtens was die städt. Baubehörde da macht? Kann man Entschädigung verlangen, von wem, wie hoch usw. Sinnvoll? Vielen Dank, eilt etwas, da Einspruchsfrist läuft. Ort: Stadt 80 000 Einw. Baden-Württemberg

Haus, Baurecht, Baurecht Baden Württemberg
Gabionenwand (4m x1,80m x 0,25m, ca. 2 Tonnen schwer) als Zaun direkt an Grenze: Anzeigepflicht durch Nachbar?

Der Bauherr direkt neben uns hat ohne Mitteilung an uns einen Gabionenzaun direkt an der Grenze zu unserem Garten aufgestellt, unmittelbar vor unser Terrassengeländer, zwischen unserem und einem von ihm als Investor erstellten Reihenhaus (wobei beide Reihenhäuser leider direkt verbunden sind, er hat seines als Investor erstellt und will es teuer verkaufen). Wir waren gerade ein paar Tage verreist und haben dies nach Rückkehr mit Entsetzen festgestellt. Jetzt können wir nicht einmal mehr unser Terrassengeländer reparieren, da er den Zugang komplett zugestellt hat. In der Baugenehmigung für sein inzwischen fast fertiges Haus war keine Gabionenwand an der Grenze zu uns ausgewiesen. Anhand der von uns bestimmten Abmessungen hat dieser Zaun ein Gewicht von ca. 2100 kg, also über 2 Tonnen (laut Gabionenrechner im Internet). Wir befürchten nun unter anderem eine besondere statische Belastung mit der Gefahr der Absackung des ohnehin vor ca. 20 Jahren bereits abgesackten Geländes, in nur ca. 200 m Luftlinien-Entfernung von einem großen Fluss mit toten Armen, auch ganz in der Nähe unseres Grundstücks.

Ist eine so schwere Wand nicht vorher absprachepflichtig? Sind hierfür nicht auch vorher Berechnungen eines Statikers erforderlich? Muss ich das dulden?

Ist eine derart schwere Mauer nicht auch durch das Bauamt genehmigungspflichtig, mit genauen Angaben von Maßen, Gewicht und Aufstellungsort?

(Anmerkung: Dieser Investor hat auffallend viele Merkmale mit Donald Trump gemeinsam: materiell sehr reich, in der Immobilienbranche tätig, arrogant, gierig, rücksichtslos, skrupellos, daher keine normale verlässliche Kommunikation möglich!).
Wir fühlen uns wie David gegen Goliath!

Wer weiß Rat oder hat Erfahrung? Danke im Voraus.

Baurecht, Nachbarschaftsrecht, Grundstücksgrenze
Anbau an mein Haus: muss ich bei Überbau den Weiterbau tolerieren?

Bei einem Direktanbau an mein Reihenhaus hat der Nachbar, ein Investor, die Grenzen an der Vorderseite wie auch an der Rückseite überschritten, an der Straßenseite mit einem Vorsprung von 6 cm und in der Breite mit 2 cm über meine Hauswand gebaut, (über die gesamte Haushöhe) und dadurch auch mein Grundstück verkleinert, obwohl bündiger Anbau genehmigt war.

Auf der Gartenseite liegt die Dämmplatte seines Vorsprungs (1 Meter) genau auf der Grenze, und ein Blech liegt mit 8 cm auf meiner Hauswand auf und verlängert den Vorsprung zudem auf 1,08 Meter. Über dem Blech hat er meine Hauswand beschädigt und mit Silikon auszubessern versucht (siehe Bilder). Alles ohne Mitteilung an mich.

Obwohl die grüne Dämmplatte direkt an der Grenze liegt, will er noch Putz und Verblendung mit ca. 5-6 cm Dicke auftragen. Dadurch würde dann über die gesamte Fläche des 1 Meter langen und ca. 2 Meter hohen Vorsprungs ein Überbau von 5-6 cm auf meinem Grundstück (meiner Terrasse) entstehen und diese verkleinern und zusätzlich verschatten (Putzschichten an Seitenwand vom Vorsprung siehe Bilder).

Weil er mich komplett ignoriert, habe ich einen Anwalt f. Baurecht eingeschaltet. Dessen Frage nach Rückbau blieb ohne plausible Antwort.

Der Anwalt des Investors bestreitet sowohl den Überbau an der Vorderseite, trotz sichtbarer Überlagerung meiner Hauswand, sagt bezüglich des 8-cm-breiten und 6-cm-hohen Blechüberstands, dieser sei "geringfügig und technisch nicht anders möglich" und er fordert weiterhin, dass ich das Verputzen der Dämmplatten dulde, das dann einen Überbau von 5-6 cm auf meinem Grundstück bzw. auf meiner Terrasse bedeuten würde, mit zusätzlicher Verschattung und Verkleinerung meiner Terrassenfläche.

Zu meinem großen Unverständnis sagt mein Anwalt, ich solle das Verputzen tolerieren, obwohl deutlich sichtbar ist, dass überhaupt kein Platz für Putz ist ohne erhebliche Grenzüberschreitung. Ich solle das Betreten meiner Terrasse zum Verputzen dulden. Den Rückbau von Überbauten könnte ich danach einklagen!

Damit würde ich doch indirekt auch das weitere Überbauen billigen und mir somit selbst schaden. Ich denke, dass zuerst die bisher erfolgten Überbauten zurückzubauen sind, anstatt deren Bagatellisierung hinzunehmen.

Denn wenn erst einmal Tatsachen geschaffen wurden, werden diese danach bagatellisiert und unter Berufung auf angebliche Kleinigkeiten dauerhaft bleiben, zumal schon jetzt klar sichtbare Überbauten einfach bestritten werden. Sicher auch in der Hoffnung, das ich als Privatperson eher aufgebe als der Investor.

Ärgerlich, dass ich jetzt sogar gegen meinen eigenen Anwalt kämpfen muss. Seinen Vorschlag kann ich nicht nachvollziehen. Ich erwäge Anwaltswechsel zur Schadensbegrenzung. Aber das könnte vlt. der Gegner ausnutzen. Außerdem kenne ich keinen streitbaren Fachanwalt.

Das Bauamt hilft mir nicht als Einzelperson (berät hier sogar offiziell nur Bauherren!). Wer weiß Rat? Anwaltsempfehlung (gerne ggf. an meine persönl. e-mail)?

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Hausbau, Architektur, Baurecht
Kann man eine Baulast vom Nachbarn bei geringen Überbau erzwingen?

Vor 3 Jahren haben wir ein Flachdachbungalow gekauft Bj.76 .Im Frühjahr haben wir den Entschluss gefast aufzustocken. Jetzt haben wir herausbekommen das das Haus Überbaut ist zur Grenze des Nachbargrundstück (Bei Wohnhausern 3 Meter Abstandsfläche zum Nachbarn einzuhalten)auf der einen Ecke sind 2,74 und auf der anderen Ecke des Hauses 2,96 meter demnach linke Ecke 26 cm und rechte Ecke 4 cm überbaut auf einer Länge des Hauses von 14,50 Meter. Zum einem stellt sich jetzt die Frage der Verkäufer auf arglistiger Täuschung ,denn wie uns jetzt durch das Katasteramt mitgeteilt ist das Grundstück 2010 neu vermessen worden .In der Bauakte die wir zum einen beim Bauamt eingesehen haben ist die alte Baugenemigung mit 3 Metern eingezeichnet,ebendso den Ordner den uns der Verkäufer gegeben hat. Jetzt haben wir gedacht wir lassen einfach eine Baulast über den Nachbarn deren Grundstück das nicht bebaut ist eintragen bzw. der Nachbar (Grundstück ist Bauland). Er stellt sich quer nichts... keine Unterschrift , habe sogar eine hohe Summe in Ausicht gestellt ,den Kauf von einem Streifen inkl. aller Kosten nichts. Das Bauamt sagt wir können leider ohne Zustimmung des Nachbarn in Form einer Unterschrift Baulast keine Baugenemigung der Aufstockung erteilen ,wir dürfen nicht mal die Dachform des Hauses ändern derzeit ein 0 % Gefälle Dach lediglich sanieren ...wie auch immer rein Bauphysikalisch aus heutiger Sicht mit u.a. der Wärmedämmung nicht umsetzbar. Jetzt meine Frage kann man die Baulast des Nachbarn erzwingen ,das Finanzielle übernehmen wir ja ohne hin.

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Baurecht, Baulast
Wie teuer und schwierig ist die Anzeige einer Nutzungsänderung für ein Behandlungszimmer im Privathaus für eine Psychologische Privatpraxis in NRW?

Ich bin Psychologe und Psychologischer Psychotherapeut und möchte in meinem Privathaus nebenberuflich Patienten behandeln. Pro Woche werden es nicht mehr als drei, vier Patienten, bzw. Termine sein, also nur geringes 'Kundenaufkommen'. Das Zimmer hat 16,5 qm und wird ausschließlich als Arbeitszimmer genutzt. Es ist über den zentralen Flur des Hauses erreichbar und liegt fast direkt neben der Eingangstür im Erdgeschoß, d.h. Patienten müssen nicht durch das ganze Haus, sondern nur ein, zwei Meter durch den Hausflur. Vom Hausflur aus geht es auch zu einer Toilette, die allerdings auch privat genutzt wird. Zwei Einstellplätze sind auf dem Privatgelände vorhanden. Es handelt sich um eine Anliegerstrasse.

So weit ich weiß, muss ich dafür eine Nutzungsänderung beim Bauordnungsamt nur anzeigen. Was mir aber unklar ist:

-Wie zeige ich eine Nutzungsänderung an? Geht das formlos? Teile ich das lediglich in einem Schreiben mit? Wie ist das Verfahren?

-Aus welchen Gründen könnte mir die Nutzungsänderung verweigert werden?

-Kann es sein, dass ich Auflagen bekomme? (Brandschutz etc.)

-Wie hoch sind die Gebühren für die Nutzungsänderung?

-Wie lange dauert so ein Verfahren?

-Hat so eine Nutzungsänderung steuerliche Konsequenzen? (Grundsteuer etc.)

-Welche Konsequenzen hat es, wenn man für seinen Praxisraum keine Nutzungsänderung beantragt? Was passiert im Zweifelsfalle?

Baurecht, Freiberufler, Praxis, Psychologe, Psychotherapeut, Nutzungsänderung

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