nachträgliches Fenster zum Nachbarn einbauen?

Hallo

Ich renoviere gerade ein Haus in Baden-Württemberg. Dazu will ich auch im Bad ein Fenster einbauen, damit Tageslicht hereinkommen kann und zum Belüften (bis jetzt ist da noch gar kein Fenster drin).

Die betreffende Wand steht aber genau auf der Grenze zum Garten der Nachbarn. Direkt dahinter ist ein aufblasbarer Pool. Wir haben mal mit ihnen gesprochen, aber sie wollen nicht. Sie meinen, man könne ihnen eh schon von allen anderen Seiten in ihren Garten gucken - dabei haben wir von vornerein gesagt, daß wir Milchglas einbauen wollen, und zur Not auch ein Fenster, daß man nur kippen kann, nicht öffnen aber sie wollen trotzdem nicht.

Wir haben uns dann ein wenig informiert, und sind zum örtlichen Bauamt. Dort hieß es, daß wir ein Brandschutzfenster einbauen dürfen, solange man es nicht öffnen kann. Ebenso einen Brandschutz-geeigneten Lüfter. Der Nachbar könne nix dagegen machen, er muß nicht zustimmen. Wichtig ist nur, daß der Brandschutz eingehalten wird. Selbst wenn der Nachbar klagen würde hätte er keine Chancen etwas dagegen zu unternehmen.

Aber wie ist es beim einbauen? Die Firma (oder eventuell ich selbst) die es einbaut muß ja mit Sicherheit auch mal auf die Außenseite, also in Nachbars Garten. Kann der Nachbar es denen verbieten, sein Grundstück zu betreten um das Fenster einzubauen? (alternativ würden wir sogar Glasbausteine akzeptieren, wenn Brandschutz und Wärmedämmung passen)

Und wie sage ich es den Nachbarn am besten, daß wir das Fenster trotzdem, gegen ihren Willen einbauen?

Badezimmer, Fenster, Brandschutz, Renovierung, Baden-Württemberg, Baurecht, Nachbarschaftsrecht
Fundament Garageneinfahrt reicht bis 15cm auf Nachbargrundstück. Entfernung?

Hallo zusammen, ich habe ein Problem, daß Fundament meiner Garageneninfahrt ( Pallisadeneinfassung der Pflastersteine ) reicht bis zu 15cm auf das Grundstück meiner Nachbarn. Die Einfahrt wurde vor ca. 7-8 Jahren errichtet, damals mit mündlicher Duldung der Nachbarn, daß das Fundament ihr Grundstück berühren darf. Damals stand dort eine Tujahecke im Beet als Grenze, mittlerweile sind wir mit den Nachbarn zerstritten, der Nachbar möchte nun eine Mauer als Grenzbebauung errichten. Nun hat er uns aufgefordert, dass Fundament zu entfernen, es reicht bis zu 15cm in sein Grundstück.Das Fundament würde ich eher als unterirdisch und normal nicht sichtbar bezeichnen. Der Nachbar pflastert zusätzlich sein Grundstück, hat seine Fläche dementsprechend tief ausgekoffert, würden wir das Fundament entfernen, besteht die Gefahr das die Pallisadeneinfassung umkippt, bzw. durch das auskoffern des Nachbarn würde unsere höher liegende Einfahrt evtl. absacken. Was kann ich, oder muß ich tun? Im Zweifel würde ich eine Reihe Pflaster entfernen, sodass die Pallisaden inkl. Fundament auf unserem Grundstück stehen, was die Einfahrt aber enger macht. Zur Zeit stehen die Pallisaden außen bündig zur Grenze, lediglich dessen Fudament ragt in das Nachbargrundstück mit max. 15cm. Bisher war es geduldet worden.

Für Tips währe ich sehr dankbar.

Herzlichen Dank aus NRW.

Baurecht, grenzbebauung, Nachbarschaftsrecht
Anbau an DHH, Nachbar gibt keine Zustimmung

Hallo, wir haben eine DHH gekauft wobei uns vom Verkäufer bereits Architektenpläne für einen erforderlichen Anbau vorgelegt wurden. Der Anbau soll Deckungsgleich zu dem des Nachbarn erfolgen und schränkt laut Nachbarschaftsgestz des Landes Brandenburg, soweit ich es verstanden habe, nicht ein.

Nun haben wir unseren Bauantrag eingereicht und prompt ein Schreiben zurück bekommen, dass u.a. die Nachbarschaftszustimmung fehlt. Weiterhin befürchtet das Bauamt, dass unser Bauvorhaben den Doppelhauscharakter zerstört, da der Nachbar in diesem Bereich nur Schuppen habe. Von den Verkäufern und den Äußerungen des Nachbarn selbst wissen wir allerdings, dass es sich bei dem Anbau des Nachbarn nicht um einen Schuppen sondern um sein Bad und seine Küche handelt.

Da wir unseren Nachbarn "nie" am Haus antreffen und er auf klingeln nicht reagiert haben wir ein kleines Schreiben mit unserer Bitte und der Einwilligungserklärung fertig gemacht und ihm in den Briefkasten gesteckt. Dieses kam jedoch ohne jegliches Vermerk und natürlich auch ohne Unterschrift zurück.

Nun meine Fragen: - Bringt es etwas den Nachbarn beim Bauamt "anzuschwärzen", da er ja augenscheinlich seinen Anbau/Umbau nicht angezeigt hat? (Mal ganz davon abgesehen, dass es sicher nicht förderlich für unser Nachbarschaftsverhältnis wäre) - Gibt es Möglichkeiten auch ohne eine Zustimmung des Nachbarn die Genehmigung vom Bauamt zu bekommen? - Kann man das Problem im schlimmsten Fall juristisch klären, oder bestehen dabei keine Erfolgsaussichten für uns?

Vielen Dank für eure Antworten.

Haus, Hausbau, Anbau, Baurecht, Doppelhaushälfte, Nachbarn
SEHR EILIG! Hat der Fliesenleger korrekt gearbeitet?

Hallo zusammen, hoffe auf zahlreiche Antworten bzw. Meinungen, zu folgendem:

Wir haben vor kurzem unser neues Bad fliesen lassen und sind der Meinung dass man uns "übern" Tisch ziehen will.

  1. Die frischgestrichene Decke wurde mit Fliesenkleber verschmiert. Laut Fliesenleger hätte das nun der Maler wieder in Ordnung zu bringen. Sehen wir aber anders.

  2. Es wurde zwischen Wandfliesen und Decke nicht verfugt, da ist einfach offen. Aussage des Fliesenlegers: Da muss eine Fuge mit Acryl gemacht werden und auch das ist Aufgabe des Malers.

  3. Der Fliesenleger wollte unbedingt schon die neue Badewanne und die neue Duschwanne gestellt haben BEVOR er mit dem fliesen anfängt. Nun haben wir den Salat! Die nagelneue Badewanne ist verkratzt und obendrein extrem verdreckt mit Fliesenkleber etc weil sie nicht abgedeckt wurde grrr

Und auch ganz toll: 4. Beim Aussuchen der Bodenfliesen für den Flur wurde nicht über Sockelfliesen gesprochen, nun haben wir auch keine dran... Allerdings wurde auch da der Rauhputz im Flur mit Kleber verschmiert, teilweise ist er beschädigt und auch hier wurde zur Wand hin nicht verfugt. Müsste da nicht ein anständiger "Abschluss" hin??? Und wer kümmert sich um den beschädigten Putz an der Wand? Bin eigentlich der Meinung, wer etwas zerstört der sollte es auch so gut wie möglich wieder richten, oder?

Haben morgen abend Abnahme und hoffe auf eure Meinungen dazu!

Ganz lieben Dank :-)

Handwerk, Fliesen, Recht, Baurecht, Fliesenleger, Handwerker
Rechte und Pflichten Grundstückseigentümer bei Strassenbau - Bitte Lesen.....

Hallo Leutz; Die Vorgeschichte: Ich bin Eigentümer eines EFH auf eigenem Grund und Boden. Hanglage, an einer Strassenecke. Vor etwa 3 Jahren kam unsere Kommune auf die Idee, die Abwasserkanäle müssten mal wieder Saniert werden. Es gab eine Bürgerversammlung mit Infoabend, wo das Procedere der Sanierung (Rohrverlegung, Strassenbau) notdürftig erklärt wurde, und die Kostenseite erörtert wurde (Stadt 1/3, Hauseigentümer 2/3 Anteil an den Gesamtkosten. Waren schonmal so 8000€ pro Immobilie. Ansonsten wurden wir Bürger aber nicht groß gefragt oder Informiert, es wurde irgendwann drauf los gebaut. Die Rohrarbeiten sind inzwischen abgeschlossen, der Strassenbau läuft gerade. Inzwischen ist wohl auch ein Gesetz durch, welches besagt, daß die Kosten des Strassenbaus ratierlich auf alle Einwohner der Kommune umgelegt wird.

Vor dem Haus befand sich vor meinem Haus ein Gully, der aber im Zuge der Bauarbeiten irgendwie verschwunden ist.

Nun hatte meine Frau gestern früh freundlichen Besuch vom Bauamt. Die Herren möchten- nein sie müssen- Auf unserem Grundstück einen Sinkkasten einbauen, und ich als Grundstückseigentümer soll dies Vollständig bezahlen.

Sinkkasten ? Damit ist ein Gully gemeint, oder ? Daher frage ich mich ? Warum muss das ding jetzt auf mein Grundstück, wo es vorher ausserhalb des Grundstücks war ? Warum werde ich als Anwohner nicht gefragt, sondern bekomme einfach gesagt "Dass muss jetzt so" ? Und warum soll ich den Sch.....ss vollständig bezahlen ?

Wir sprchen übrigens Round about von schlappen 2500 €

Mein Frau hatte diese Fragen eigentlich schon an die hohen Herren gerichtet. Bekam aber nur zu Hören " Das muss so gemacht werden" und "Wir schicken Ihnen mal ein Angebot/ Kostenvoranschlag".

Beim Thema Kanalsanierung hab ich es ja noch verstanden, Ich Profitiere ja auch von der neuen Leitung. Aber einen Sinkkasten, wo vorher keiner war.....und ich soll ihn als einziger bezahlen......da hört der Spass auf.

Kann mir jemand meine Fragen beantworten bezw. kennt jemand einen ähnlichen Fall ? Freue mich auf Rückmeldung. Danke.

Rechtsanwalt, Immobilien, Sanierung, Baurecht, Eigentum, Grundstück, Hausbesitzer, Straße, Straßenbau
Mindestabstand Haus/Spielplatz

Wir wohnen seit 5 Jahren in einem kleinen Dorf in Rheinhessen. Auf der linken Seite des Hauses gibt es eine kleine Sackgasse, die etwas mehr als Autobreite hat, rechts begrenzt durch unser Haus, links durch eine ca. 2m hohe Mauer. In dieser Mauer war bisher der Zugang über eine Treppe zu einem darunter liegenden Spielplatz. Nun wurde dieser Spielplatz vollkommen neu gestaltet und wird sicherlich sehr schön. Allerdings wurde hierzu die schöne alte Bruchsteinmauer komplett abgerissen, die dahinter liegende Treppe in der Breite ungefähr verdreifacht und als Zugang zum Spielplatz wurde ein ca. 3x3x5m (Breite/Länge/Höhe) großer Holzrutschenturm errichtet. Dieser Turm steht nun mit seiner Eingangsseite in etwa 3,50 m Entfernung vor dem Schlafzimmerfenster der Erdgeschosswohnung! (In dieser Wohnung wohnt zur Zeit noch mein Sohn mit seiner Frau). Mal abgesehen von dem Lärm, der entstehen dürfte, durch ständiges 'Treppe hoch und rein in den Turm', ist der klotzige Turm direkt vor dem Fenster natürlich nicht besonders erbaulich und nimmt zudem noch einiges an Licht, da er um einiges höher ist, als die bisherige Mauer.

Ist das erlaubt? Müssen nicht Mindestabstände eingehalten werden? Hätten wir - als Hausbesitzer/Anlieger nicht wenigstens gefragt werden müssen?

Ich muss betonen, dass wir absolut nichts gegen Kinder oder diesen Spielplatz haben - der Spielplatz war ja schon dort, als wir das Haus gekauft haben. Was uns stört, ist eben dieser riesige Turm direkt vor den Fenstern. Auch dürfte sich eine Vermietung der EG-Wohnung in Zukunft sehr schwer gestalten.

Vielen Dank für Tipps und Hinweise hierzu!

Gruß Rheinhessin

Baurecht, Spielplatz
Mein Nachbar saniert seine Doppelhaushälfte und klärt uns nicht über bevorstehende Arbeiten auf.

Hallo zusammen, wie in der Überschrift schon erläutert, bestehen Spannungen zwischen uns und unserem Nachbarn. Seit 3 Jahren wohnen wir hier und kurz darauf fing er an zu Renovieren. Anfangs gab's ein paar Tage gepolder und dann ruhte die Baustelle mehrere Wochen und aus dem nicht's und ohne Vorwarnungen ging der Bauläm plötzlich wieder los. Versuche mit meinem Nachbarn zu reden scheiterten bisher, weil dieser zum einen nicht hier wohnt (komplett entkernt) und zum anderen ignoriert er uns und sagt uns noch nicht einmal "Guten Tag". Mit dem Lärm haben wir uns mittlerweile abgefunden, aber jetzt wird es mir langsam zu viel. Man kommt nachhause und plötzlich steht ein Gerüst am Haus und die Fassade wurde mit einem Hochdruckreiniger gereinigt wobei die Farbreste über unsere Fassade verteilt wurden, über unsere Fenster (6Stück einen Tag zuvor geputzt), über geparkte Autos, Haustür Bereich samt versauter Fussmatte. Aktion angekündigt? Fehlanzeige! Unsere Fassade wurde wohl mal notdürftig mit gereinigt aber letztendlich, bleibt alles an uns hängen. Jetzt befürchte ich das er einen riesen Aufstand macht wenn wir mal irgendwann unsere Fassade machen sollten. Ich sehe es nicht ein jetzt alles bei mir zu reinigen und irgendwann bei ihm wenn seine Fassade etc. was abbekommt. Wie ist das überhaupt rechtlich gesehen, muss der Bauherr für diese Art von Verschmutzung beim Nachbarn aufkommen oder ist man selbst dafür zuständig? Muss man das alles so hinnehmen oder ist der Bauherr verpflichtet seine Nachbarn über bevorstehendes zu informieren? Ich habe echt die Befürchtung das wir irgendwann mal gewaltig Probleme mit ihm bekommen, wenn wir arbeiten an unsere Haushälfte vornehmen.

Recht, Baurecht, Nachbarn, gutWohnen
Darf die Durchleitung der Trinkwasserleitung dem Nachbarn gekündigt werden?

Hallo ich hoffe ihr habt dazu Tipps und Hinweise.

Es soll auf einem Grundstück eine Wasserleitung umverlegt werden, da ein Anbau an das bestehende Doppelhaus durchgeführt wird und dieser nicht auf der alten Leitung stehen darf. Es handelt sich um eine Doppelhaushälfte, das Haus ist paralell (ca. 3,5m) zur Straße und beide Seiten könnten jeweils einen separaten Anschluss von der Straße aus bekommen.

Istzustand:

Bestehende Wasserleitung (WL) wird von der Straße an der Haushälfte A geleitet, auf die Rückseite des Hauses A, dort wird die WL in den Keller mittels Wanddurchbruch eingeführt da sich der Anschluss und die Wasseruhr befindet, durch diesen Keller A wird der Anschluss zum Nachbarn (B) in seinen Keller weitergeleitet( darf so nicht mehr gebaut werden).

Sollzustand:

Auf Grund der Neuverlegung der WL möchte Besitzer A den Anschluss Giebelseitig in den Keller legen lassen, um Kosten von ca. 2500€ zu sparen, da Besitzer A sonst Nachbar B seinen Neuanschluss mitbezahlen müsste. Hierbei würde die Leitung um das Haus entfallen und die Durchleitung des Nachbartrinkwassers B dadurch ebenfalls.

Frage:

  1. Kann A dem Nachbarn B die Durchleitung seiner WL kündigen und A den Anschluss am Giebel durchführen lassen? Der Nachbar B müsste dann selbst einen Neuanschluss bei der seinem Versorger beantragen und über sein Grundstück einleiten.

  2. Welche Fristen müssten evtl eingehalten werden?

  3. Welche Rechtsgrundlage gibt es hier? Es gibt keinen Grundbucheintrag bei A, wo das Durchleitungsrecht gewährt wird.

Baurecht, Sachsen
Bauantrag: 1. Anhörung nur Kleinigkeiten 2. Anhörung fast Ablehnung

Hallo zusammen,

hier mein Problem:

Habe in Niedersachsen einen Bauantrag gestellt (11.12.2012) und es kam vom Bauamt die 1. Anhörung (13.02.2013) in diesem waren zwei Punkte aufgezählt (1. Fassade und 2. Lärmschutzwand) dies haben wir mit dem Architekten erledigt und eingereicht.

Zwischenzeitlich hab ich mit dem Bauamt telefonisch Kontakt gehabt, da der Bescheid auf sich warten ließ! Telefonisch (3 mal zu unterschiedlichen Zeiten) wurde mir gesagt, dass die Gemeinde das Einvernehmen verweigert hat, jedoch dies vom Bauamt ersetzt wird.

Plötzlich am 01.07.2013 kam ein Schreiben vom Bauamt, worauf keine Anhörung steht, jedoch folgendes: Die Planung kann so nicht akzeptiert werden wegen 1. Gemeinde hat Einvernehmen (24.01.2013 hör ich schriftlich jetzt (01.07.2013)) verweigert, 2. Bautiefe ist auf einmal 35m (statt wie vor Bauantragstellung mit dem Bauamt besprochen 40m), 3. Zweizeiligkeit nicht gestattet (unmittelbare Umgebung auch zweizeilig!). B-Plan auf diesem Gebiet nicht vorhanden, jedoch der F-Plan (Flächennutzungsplan) .

Hier rauf war ich beim Bauamt, diese wollen entweder eine Umplanung oder eine Rücknahme des Bauantrags!

Was kann ich machen?

Kann das Bauamt neue Anforderungen oder Gründe nach der 1. Anhörung stellen?

Ist nicht zu viel Zeit zwischen den Anhörungen vergangen und damit stillschweigend dem Antrag zugestimmt worden?

Vielen Dank für die Antworten...

bauen, Recht, Bauamt, Baurecht, Verwaltung
Was ist innerorts für Baugenehmigung?

Hallo, bei uns hat sich gerade ein Problem ergeben mit einer neuen Bugenehmigung. Wir haben vor ein paar Jahren das Nachbargrundstück gekauft. Damals war da eine Baugenehmigung drauf vorhanden. Kurz nach dem Kauf wurde auch der Wasseranschluss für den ganzen Ort neu gemacht und wir mussten viel Geld für Erschließung bezahlen. Sowohl für unser altes Grundstück mit Haus als natürlich auch für das neue. Das neue Grundstück wurde von der Gemeinde auch voll als Baugrundstück abgerechnet. Das hat natürlich eine Stange Geld gekostet.

Nun hatte meine Mann eine Frage und der Mann vom Landratsamt meinte, dass das sowieso hinfällig wäre, weil wir sowieso keine Baugenehmigung für unser Vorhaben bekommen weil wir außerorts sind!

Jetzt frage ich mich, was ist eigentlich die Definition für innerorts? Unser Dorf hat mehrere Häuser, eine Kirche, zwei Hotels... In der Ortseinfahrt steht ein gelbes Ortsschild und in der Ortsausfahrt ein gelbes Ortsschild, dass das ende der Ortschaft markiert. Unser Grundstück liegt mitten im Ort. Es hieß vom Landratsamt, dass der gesamte Ort als außerorts zählt. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass das kein Ort ist. Übrigens hat so gut wie jedes Haus hier somit illegale Bauten. Innerorts darf man nämlich bis 75m³ bei uns Genehmigungsfrei bauen. Jeder hat hier Gartenhäuser und Garagen ohne Genehmigung. Jeder dachte, das ist in Ordnung so, weil wir ja innerorts sind.

Wir waren wegen einem kleinen Anbau auch damals bei der Gemeinde. Die haben uns gesagt, wir brauch keine Genehmigung weil es kleiner als 75³ wäre. Wir haben auch als Dorfgemeinschaft einen Funkmasten für Internet selbst errichtet, weil uns kein Unternehmen anschließen wollte. Da hat uns die Gemeinde / der Bürgermeister auch unterstützt. Den hätten wir ja so dann auch nicht bauen dürfen, wenn es außerorts ist. Wir haben uns aber eigentlich über alles informiert. Wir haben überall nachgefragt ob wir das so dürfen.

Wenn das jetzt wirklich alles ausserorts ist, müssten wir um unseren Internetanschluss fürchten und jeder müsste hier teils nagelneue Bauten abreißen, weil illegal gebaut.

Gibt es irgendwo eine Definition, was innerorts ist? Weil unsere Gemeinde hat alle Anfragen immer so behandelt als wäre es innerorts. Das Landratsamt sagt aber es ist außerorts.

Baugenehmigung, Baurecht
Wurzeln einer alten Eiche stören Nachbarn

Hallo, ich habe mich gerade hier neu registriert, war aber auch vorher schon ziemlich oft auf dieser Seite unterwegs. Nun habe ich selber eine Frage, die hier so noch nicht diskutiert wurde.

Folgender Sachverhalt. Auf unserem Grundstück befindet sich am Rand, quasi auf Grenze, eine 100jährige Eiche. Als wir vor ca. 25 Jahren dort gebaut haben, wollten wir sie fällen lassen, was uns jedoch untersagt wurde, da sie unter Naturschutz steht ("vitale, landschaftsprägende Eiche"). Unser Nachbar hatte bereits einige Jahre zuvor dort gebaut und sein (unterkellertes) Haus steht nur 3 meter davon entfernt.

Nun macht uns eben dieser Nachbar darauf aufmerksam, dass das Pflaster, dass direkt zwischen der Eiche und seinem Haus verläuft, durch die Wurzeln angehoben wurde und er befürchtet außerdem, dass sie in das Mauerwerk seines Kellers eindringen könnten bzw. bereits sind. Er hat es zwar noch nicht so formuliert aber er will natürlich darauf hinaus, dass wir für die Beseitigung der Wurzeln und Schäden aufkommen sollen.

Frage: Darf er das tatsächlich von uns verlangen? Grundsätzlich hat er natürlich das Recht auf seiner Seite(?). Aber a) steht die Eiche unter Naturschutz, b) stand die Eiche bereits, bevor er dort gebaut hat und c) er musste damit rechnen, dass das früher oder später passiert.

Für Eure Antworten bedanke ich mich herzlichst Voraus. Evtl. gibt es ja einen ähnlichen Präzedenzfall, den jemand kennt.

Gruß, KivasF

Baum, Gesetz, Bauamt, Baurecht, Nachbarschaftsrecht, Wurzel

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