Facebook Account gesperrt, Reaktivierung geht nicht?

Am 1. Juni bekam ich von Facebook eine Meldung, dass mein Account gesperrt wurde:

Dein Facebook-Konto wurde gesperrt, weil dein Konto bzw. dessen Aktivitäten gegen unsere Gemeinschaftsstandards zu Cybersicherheit verstoßen.
Wenn du der Meinung bist, dass dein Konto fälschlicherweise gesperrt wurde, hast du 180 Tage Zeit, um Einspruch gegen unsere Entscheidung einzulegen. Wenn du diese Frist verpasst, wird dein Konto dauerhaft deaktiviert.

Ich bin mir ehrlich gesagt keiner Schuld bewusst, zu dem Zeitpunkt hab ich mein Account eh wenig benutzt (ich war da im Urlaub). Ich hab noch am gleichen Tag Einspruch eingelegt. Facebook forderte mich auf, ein Selfie-Video zu machen, damit sie sehen, dass ich ein echter Mensch bin. Das hab ich auch gemacht. Es hieß daraufhin, es würde in der Regel 1 Tag dauern, bis mein Einspruch überprüft wird. Aber mittlerweile sind schon 3 Wochen vergangen und ich bin immer noch gesperrt.

In der Zwischenzeit bekam ich sogar eine Erinnerung von Facebook, dass ich nur noch 168 Tage Zeit habe um zu widersprechen.

Aber was soll ich den noch machen? Und vor allem: wie? Über Facebook selbst kann ich nichts machen, da ich nicht mehr in den Account reinkomme. Ich hab schon diverse E-Mails an Facebook geschrieben, aber bisher gab es keine Antwort.

Ich hab schon mehrere E-Maisl

Account, App, Facebook, Konto, meta, Richtlinien, Support

nachträgliches Fenster zum Nachbarn einbauen?

Hallo

Ich renoviere gerade ein Haus in Baden-Württemberg. Dazu will ich auch im Bad ein Fenster einbauen, damit Tageslicht hereinkommen kann und zum Belüften (bis jetzt ist da noch gar kein Fenster drin).

Die betreffende Wand steht aber genau auf der Grenze zum Garten der Nachbarn. Direkt dahinter ist ein aufblasbarer Pool. Wir haben mal mit ihnen gesprochen, aber sie wollen nicht. Sie meinen, man könne ihnen eh schon von allen anderen Seiten in ihren Garten gucken - dabei haben wir von vornerein gesagt, daß wir Milchglas einbauen wollen, und zur Not auch ein Fenster, daß man nur kippen kann, nicht öffnen aber sie wollen trotzdem nicht.

Wir haben uns dann ein wenig informiert, und sind zum örtlichen Bauamt. Dort hieß es, daß wir ein Brandschutzfenster einbauen dürfen, solange man es nicht öffnen kann. Ebenso einen Brandschutz-geeigneten Lüfter. Der Nachbar könne nix dagegen machen, er muß nicht zustimmen. Wichtig ist nur, daß der Brandschutz eingehalten wird. Selbst wenn der Nachbar klagen würde hätte er keine Chancen etwas dagegen zu unternehmen.

Aber wie ist es beim einbauen? Die Firma (oder eventuell ich selbst) die es einbaut muß ja mit Sicherheit auch mal auf die Außenseite, also in Nachbars Garten. Kann der Nachbar es denen verbieten, sein Grundstück zu betreten um das Fenster einzubauen? (alternativ würden wir sogar Glasbausteine akzeptieren, wenn Brandschutz und Wärmedämmung passen)

Und wie sage ich es den Nachbarn am besten, daß wir das Fenster trotzdem, gegen ihren Willen einbauen?

Badezimmer, Fenster, Brandschutz, Renovierung, Baden-Württemberg, Baurecht, Nachbarschaftsrecht
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