Anbau an DHH, Nachbar gibt keine Zustimmung

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Wenn Doppelhäuser nach BPl zulässig sind braucht Ihr kein Einverständnis des Nachbarn. Die Sachbearbeiter der Bauaufsicht fordern das nur aus Bequemlichkeit; also nicht klein beigeben. .

es wäre doch interessant zu wissen, ob es sich bei dem geplanten anbau um eine haupthauserweiterung handelt oder um einen rückwärtigen anbau direkt an der grundstücksgrenze.

Es gäbe noch die Möglichkeit dass das Bauamt den Nachbar anschreibt mit 4 Wochen Frist. Reagiert er hierauf nicht, kann das Bauamt genehmigen. Aber diese Frist wird der ganz sicher nicht verstreichen lassen.

Seehausen  03.07.2014, 11:38

Grundsätzlich richtig, aber in diesem Fall nicht erforderlich.