Hallo,

an mein Grundstück mit Garten ein Spielplatz, der der Stadt gehört, an. In den frühen 1990-er Jahren wurde von städtischer Seite aus ein ca. 2,20 m hoher Sichtschutz-Zaun aus Holzpalisaden errichtet, hinter einer Hecke, die vorher als Grenzzaun diente, um spielenden Kindern den Weg in meinen Garten zu versperren. Die Hecke ist im Laufe der Jahre fast vollständig abgestorben und so habe ich diese unlängst entfernt.

Der Palisadenzaun ist seit seinem Bau die praktische Grenze zwischen den beiden Grundstücken, seit dieser Zeit hat sich auch niemand vom Grünflächenamt um die alte Hecke gekümmert, oder auch nur in Augenschein genommen, obwohl diese theoretisch auf dem Grundstück des Spielplatzes steht/stand. Nach dem Entfernen dieser Hecke wären jetzt ca. 1,5-1,9 m ungenutzter Raum zwischen der tatsächlichen Grenze und dem Palisadenzaun. Ich würde gerne auf meiner Seite des Zauns optisch etwas ,,machen". Gilt für diesen ungenutzen Streifen, auf dem die Hecke stand jetzt Gewohnheitsrecht für mich, oder muss ich mit meiner neuen (viel schmaleren) Hecke die 1,5 m Abstand einhalten?

Mfg,