Bauantrag für Holzbalkon nötig?

2 Antworten

Ein Balkon ist eine bauliche Veränderung, der tw auch zur Wohnfläche zählt, ist also Genehmigungspflichtig. Das dürfte nicht nur bei uns in Bayern so sein. Also vorsichtshalber einen Plan einreichen. Bei uns kann das auch der Maurer- und Zimmerermeister machen. Für Niedersachsen weis ich das allerdings nicht. Ihr Maurermeister

Ob der Balkon baugenehmigungspflichtig ist oder nicht kann nicht der Zimmermann entscheiden. Das steht in der Niedersächsischen Bauordnung. Und wenn er so klein sein sollte dass er baugenehmigungsfrei sein sollte sind die Freistellungsvoraussetzungen des Gesetzes zu prüfen. Und wenn er baugenehmigungsfrei iost wird die Bauaufsicht einen Antrag ungeprüft zurückschicken, denn dann seid Ihr ganz allein für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Bauvorschriften verantwortlich. Diese sind bzw. können sein: Standsicherheitsnachweis, Festsetzungen eines Bebauungsplanes, Vorschriften einer örtlichen Baugestaltungssatzung etc.

Wenn ihr die Abstandsvorschriften einhaltet hat zumindest der Nachbar nichts zu sagen. Ob ihr sie aber einhaltet ist abhängig von der Höhe der Außenwand; kann mehr sein als 3m Mindestabstand.

Ist also alles nicht so einfach wie es der Zimmermann gerne hätte.