Schweinestall weggerissen und neugebaut ohne Bau Genehmigung? rechtens?

3 Antworten

Wenn ein bestehendes Gebäude abgerissen oder nur umgenutzt wird geht der "baurechtliche Bestandsschutz" verloren. Ersatzbauten sind Neubauten und unterliegen dann dem heutigen formellen und materiellen Baurecht.

Diese Bauvorschriften sind auch dann zu beachten, wenn das Vorhaben baugenehmigungsfrei sein sollte, siehe meinen Tipp zu baugenehmigungsfreien Vorhaben

hinter meinem Haus ist ein alter Stall der schon baufällig war und deshalb von meinem Vorgänger abgetragen wurde. dieser Stall ist vor 3-4 Jahre rückgebaut worden und besteht seid dem aus einer Bodenplatte und einer restmauer mit einer höhe von etwa einem Meter.

Das ist ein Rückbau bzw. Abriss. Somit ist ein ggfs. vorhandener Bestandsschutz hinfällig geworden.

jetzt habe ich eine neue platte gegossen und neu gemauert. jetzt kommt mein Nachbar zu mir und sagt das ist nicht rechtens was ich da getan habe weil ich keine baugenehmigng habe

Der Nachbar ist im Recht. Für ein solches Vorhaben ist zwingend eine Baugenehmigung neu einzuholen. Der sog. Bestandschutz erstreckt sich ausschließlich auf Reparaturen/Wiedherherstellungen (etwa nach einem Brand) im gleichen Maß und in identischer Nutzung wie der vorherige Bestand. Wird ein Objekt umgebaut oder umgewidmet, erlischt die zuvor genehmigte respektive geduldete Nutzung, und es ist ein kompletter bauantrag nach aktuellen Normen einzureichen.

Hier handelt es sich um einen kompletten Abriss und Neubau. Das ist Genehmigungspflichtig. Wäre das Dach noch drauf und du würdest das Mauerwerk Schrittweise erneuern kann man von einer Sanierung reden. So aber hast du einen Schwarzbau vor. So gilt es zumindest in Bayern. Kann mir aber nicht vorstellen, das bei euch andere Gesetze gelten.