wie lange muss ein Händler / Verkäufer bezahlte Waren aufbewahren
Hallo, nehmen wir mal an das "jemand" im August 2013 für seine Wohnung Teppichboden bestellt und den Kaufpreis zu 100 % bezahlt. Für 2 Zimmer. Im ersten Zimmer wird im Oktober 2013 der Teppichboden verlegt, das zweite sollte im Dezember 2013 verlegt werden....dieser "jemand" teilt im Dezember 2013 mit das die Verlegung nicht wie geplant durchgeführt werden kann es könne Februar / März werden. "Jemand" wolle sich rechtzeitig melden. Nun ist es August 2014 und "jemand" hat seinen Teppichboden immer noch beim Verkäufer gelagert ohne das ein weiterer Kontakt zu Stande kam. Wie lange muss der Verkäufer den Teppichboden, der ja Eigentum vom "jemand" ist aufbewahren? Gibt es da eine Gesetzliche Regelung ?