Gabionenwand (4m x1,80m x 0,25m, ca. 2 Tonnen schwer) als Zaun direkt an Grenze: Anzeigepflicht durch Nachbar?

Der Bauherr direkt neben uns hat ohne Mitteilung an uns einen Gabionenzaun direkt an der Grenze zu unserem Garten aufgestellt, unmittelbar vor unser Terrassengeländer, zwischen unserem und einem von ihm als Investor erstellten Reihenhaus (wobei beide Reihenhäuser leider direkt verbunden sind, er hat seines als Investor erstellt und will es teuer verkaufen). Wir waren gerade ein paar Tage verreist und haben dies nach Rückkehr mit Entsetzen festgestellt. Jetzt können wir nicht einmal mehr unser Terrassengeländer reparieren, da er den Zugang komplett zugestellt hat. In der Baugenehmigung für sein inzwischen fast fertiges Haus war keine Gabionenwand an der Grenze zu uns ausgewiesen. Anhand der von uns bestimmten Abmessungen hat dieser Zaun ein Gewicht von ca. 2100 kg, also über 2 Tonnen (laut Gabionenrechner im Internet). Wir befürchten nun unter anderem eine besondere statische Belastung mit der Gefahr der Absackung des ohnehin vor ca. 20 Jahren bereits abgesackten Geländes, in nur ca. 200 m Luftlinien-Entfernung von einem großen Fluss mit toten Armen, auch ganz in der Nähe unseres Grundstücks.

Ist eine so schwere Wand nicht vorher absprachepflichtig? Sind hierfür nicht auch vorher Berechnungen eines Statikers erforderlich? Muss ich das dulden?

Ist eine derart schwere Mauer nicht auch durch das Bauamt genehmigungspflichtig, mit genauen Angaben von Maßen, Gewicht und Aufstellungsort?

(Anmerkung: Dieser Investor hat auffallend viele Merkmale mit Donald Trump gemeinsam: materiell sehr reich, in der Immobilienbranche tätig, arrogant, gierig, rücksichtslos, skrupellos, daher keine normale verlässliche Kommunikation möglich!).
Wir fühlen uns wie David gegen Goliath!

Wer weiß Rat oder hat Erfahrung? Danke im Voraus.

Baurecht, Nachbarschaftsrecht, Grundstücksgrenze

DIG INKASSO - STOCKELSDORF - EVENTUS MEDIA - WOLFGANG KLENK: Forderungen nach Zeitschriften-Abo trotz Kündigung. Wer hat Erfahrung mit Abzocke?

Habe nach mehrfachen Kündigungen eines über groupon per e-mail abgeschlossenen 1-Jahres-Abos für Zeitschrift GALA (über Eventus Media) weiterhin Lieferungen und Abbuchungen erfahren. Erst lange Zeit nach wiederholter Kündigung Lieferungseinstellung, bis dahin Abbuchung von meinem Konto alle 3 Monate über STOCKELSDORF PV. Diese forderten nach Beendigung plötzlich nochmals 27,10 €, ignorierten meine begründeten Einwände.

Nun fordert DIG DEBITORINKASSO 106,72 € für angebl. rückständige Bezugsgebühr über 27,10 € und diverse Eintreibungskosten einschl. "Schadenersatz". Im Schreiben steht: "Forderungssache WOLFGANG KLENK GmbH & Co.KG".

Das Vorgehen halte ich für einen Abzockversuch durch Verwirrungstaktik bezüglich Zuständigkeit (immer wieder andere Firmen bzw. Adressen benannt, für Kündigung). Verlag und Redaktion sowie deren Vertriebsstelle wurden mir nie richtig benannt. Ich halte dies für absichtliche Verwirrungstaktik, um meine Kündigung nicht anzuerkennen.

Absurd: DIG-INKASSO behauptet jetzt plötzlich, die Belieferung sei wegen meines Zahlungsverzugs eingestellt worden. In Wirklichkeit war es genau anders herum: meine wiederholten Kündigungen wurden ignoriert bzw. für nicht gültig erklärt.

Bin an Erfahrungen von Betroffenen interessiert. sowie ggf. an gemeinsamem Vorgehen gegen diese Verschleierungs-, Verwirrungs- und Abzockversuche.

Gerne auch Austausch über persönl. e-mails.

Finanzen
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