Ich bin Psychologe und Psychologischer Psychotherapeut und möchte in meinem Privathaus nebenberuflich Patienten behandeln. Pro Woche werden es nicht mehr als drei, vier Patienten, bzw. Termine sein, also nur geringes 'Kundenaufkommen'. Das Zimmer hat 16,5 qm und wird ausschließlich als Arbeitszimmer genutzt. Es ist über den zentralen Flur des Hauses erreichbar und liegt fast direkt neben der Eingangstür im Erdgeschoß, d.h. Patienten müssen nicht durch das ganze Haus, sondern nur ein, zwei Meter durch den Hausflur. Vom Hausflur aus geht es auch zu einer Toilette, die allerdings auch privat genutzt wird. Zwei Einstellplätze sind auf dem Privatgelände vorhanden. Es handelt sich um eine Anliegerstrasse.
So weit ich weiß, muss ich dafür eine Nutzungsänderung beim Bauordnungsamt nur anzeigen. Was mir aber unklar ist:
-Wie zeige ich eine Nutzungsänderung an? Geht das formlos? Teile ich das lediglich in einem Schreiben mit? Wie ist das Verfahren?
-Aus welchen Gründen könnte mir die Nutzungsänderung verweigert werden?
-Kann es sein, dass ich Auflagen bekomme? (Brandschutz etc.)
-Wie hoch sind die Gebühren für die Nutzungsänderung?
-Wie lange dauert so ein Verfahren?
-Hat so eine Nutzungsänderung steuerliche Konsequenzen? (Grundsteuer etc.)
-Welche Konsequenzen hat es, wenn man für seinen Praxisraum keine Nutzungsänderung beantragt? Was passiert im Zweifelsfalle?