Kann eine Hütte am Ortsrandgebaut werden?
Hallo, wir planen eine Vereinshütte am Ortsrand zu bauen. Das Grundstück befindet sich bereits im Außenbereich, wir würden aber direkt an die bestehende Bebauung im Innenbereich anschließen. Rein rechtlich ist eine solche Bebauung nicht zulässig, bestehen trotzdem Chancen, dass eine solche 20 qm Hütte geduldet wird?
6 Antworten
Du hast dir die Frage schon selbst beantwortet. Wenn eine Bebauung gesetzlich nicht erlaubt ist, kannst du nichts machen. Es sei denn, du willst gegen das entsprechende Gesetz verstoßen. Dann mußt du eventuell mit einer Strafe rechnen und die Hütte auf deine Kosten wieder abreißen. Willst du das Risiko eingehen?
Ohne Baugenehmigung würde ich das nichts bauen.
kennt irgendeiner hier das Bebauungsrecht eurer Gemeinde
oder die Großzügigkeit des Gemeinderats von Familienmitglied bis Bestechung ?
komm nach Stuttgart und schau wo der Daimler Chef Schrempp gebaut hat und vor allem wie
du schriebst ja "privilegiert"
vielleicht hat Kamerad @Burschen auch so Connections
Für eine Duldung gibt es bei einem Neubau keine Rechtsgrundlage. Ohne diese kann keine untere Bauaufsichtsbehörde keine Duldung aussprechen und sie muss den Rückbau herbeiführen.
Also: keine Chance.
Nein das geht nicht
Und was soll der Gemeinderat damit zu tun haben? Das ist eine rein bauordnungsrechtliche Fragestellung.
Außerhalb des Satzungsgebietes = Aussenbereich. Und Aussenbereich bedeutet: nur privilegierte Vorhaben sind zulässig.