Benachbarter Neubau - Grundstücksniveau unterhalb natürlich gewachsener Höhe erlaubt?

4 Antworten

Ist Baurecht nicht aus Ländersache? Wir haben 2006 in NRW gebaut und ich weiß noch, dass wir für unser Bauvorhaben die Zustimmung des Nachbarn brauchten, dass wir die Geländehöhe verändern (aufschütten) dürfen. Daher gehe ich davon aus, dass nachbarschaftliches Einvernehmen erforderlich sein wird.

Also: der Nachbar darf nicht einfach abgraben und Du darfst auch nicht einfach aufschütten!

Reden wird helfen!

Schöne Grüße 

Stefan Schulze

Ist im BGB geregelt:

§ 909 BGBV
Vertiefung

Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der
Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei
denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist.

Ein Bild oder eine Skizze würde meiner Vorstellungskraft jetzt gut tun. ;-). Ist der Nachbar schon fertig mit seinem Bau? Denn wie lesterb42 schon schreibt, dein Nachbar darf nicht riskieren, dass dein Grundstück ins Rutschen kommen könnte. Daher nehme ich an, dass er dort auch eine Stützmauer vorgesehen hat. (In Höhe von 1 m). 

Ich würde den Versuch starten, mit dem Nachbar zu reden, ihn darüber aufklären, dass du eigentlich noch auffüllen wolltest. Vielleicht findet ihr ja eine gemeinsame Lösung für eine Grenzmauer. Je nach den Gegebenheiten würde es evtl. Sinn machen, noch etwas mehr abzugraben, damit du mit dem Fuß in deine Richtung 2 m hohe L Elemente stellen könntest. Kostenteilung Verhandlungssache.

Nur denkt dran, dass auch die beste Mauer nicht ewig hält :)

Wer verändert darf dem Anderen keinen Schaden zufügen. Deine Nachbarn können auf ihrem Grundstück auffüllen, müssen allerdings die Böschung auf ihrem Grundstüch machen, oder eine Stützwand errichten, die aber bei dieser Größe sicherlich Genehmigungspflichtig ist.