Kann ein vorsätzlicher Betrug durch "Ausschluss jeglicher Gewährleistung" legal durchgeführt werden?

Hallo liebe Community,

ich habe in eBay Kleinanzeigen ein technisches Produkt gekauft. Dieses wurde in der Anzeige als nur einmal benutzt und vollkommen funktionstüchtig beschrieben. Ganz unten in der Anzeige steht: "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung."

Heute hat die Post dieses Produkt geliefert. Leider entspricht der tatsächliche Zustand nicht dem beschriebenen Zustand, das Produkt ist beschädigt und so keinesfalls funktionsfähig.

Als ich den Verkäufer darauf hingewiesen habe, teilt er mir mit, dass er diesen Zustand erst bei einer genauen Betrachtung nach der Erstellung der Anzeige festgestellt habe. Nach Feststellung dieses Zustands habe er die eBay Kleinanzeigen Anzeige nach eigenen Angaben korrigiert. Dies ist allerdings nicht so, auch beim Öffnen der inzwischen gelöschten Anzeige sind die Mängel nicht aufgeführt und das Produkt ist - genau wie bei meinem Kauf - als vollkommen funktionstüchtig beschrieben. Als ich dem Verkäufer dies mit Screenshots belegt habe, hat er mit schriftlich mitgeteilt, dass auch er seine Änderungen in der Anzeige nicht mehr finden kann.

Ich habe darauf hingewiesen, dass wir uns ja nun irgendwie einig werden müssen, da das Produkt in diesem Zustand vielleicht höchstens 40 - 50 % meines gezahlten Preises wert ist und ich vor dem Kauf nicht von diesem Zustand in Kenntnis gesetzt wurde. Der Verkäufer zeigt sich jetzt absolut nicht kooperationsbereit und weist durch den Ausschluss der Gewährleistung alle Schuld von sich. Welche Rechte greifen hier bzw. mit welchen Gesetzen kann ich juristisch begründen, dass er mir nachträglich noch irgendwie entgegenkommen muss?

Besten Dank!

Grüße carbonpilot01

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