Hallo,
ich beschäftige mich mit der Frage ob man bei Hitler bis 1925 (auf dem illegalen Weg) über eine misslungene Machtergreifung sprechen kann? oder wie würdet ihr das sehen?
Und kann man ebenfalls sagen, dass Hitler (auf dem legalen Weg) die Macht übertragen worden ist, da die Eliten des Landes ihm das Amt übertragen haben (das bis 33)? Ab dann, als er schon Reichskanzler war, die Macht ergriffen hat, im sinne der Gleichschaltung?
Also um es zusammenzufassen: bis 1925 illegale, misslungene Machtergreifung, dann von 1926-1933 Machtübertragung auf legalem weg, und letztendlich ab 1933 eine Verfassungskonforme Machtergreifung?
Danke schon mal