KFZ-Versicherung wechseln. Gilt ein über die Teilkasko abgerechneter Steinschlag in der Frontscheibe (Smartrepair) als Vorschaden, der angegeben werden muss?

Ich würde gerne die KFZ-Versichung für mein KFZ wechseln.

Im Mai 2018 hatte ich einen Steinschlag in der Frontscheibe.
Dieser wurde bei CarGlass repariert (kein Austausch der Frontscheibe, nur Reparatur).
Die Teilkasko meiner derzeitigen Versicherung regulierte den Schaden anstandslos, ohne dass die Selbstbeteiligung aufgerufen wurde.

Nun würde ich gerne die Versicherung wechseln, da mein Versicherer den Versicherungsbeitrag deutlich erhöht hat, würde sich das lohnen.

Also habe ich ein Vergleichsportal genutzt, eine Versicherung gefunden, welche die gleichen Leistungen hat wie meine bisherige Versicherung, dabei aber deutlich günstiger ist. Beim Ausfüllen des Antrags tauchte die obligatorische Frage auf:

"Hatten Sie innerhalb der letzten 3 Jahre einen Versichungsschaden?"

Ich will keine Falschangabe machen, aber mein Arbeitskollege meinte, diese Smartschäden müsste ich gar nicht angeben, weil sie zu keiner Hochstufung führen und damit nicht als Schadensfall zählen, der anzugeben ist.
(Er sagte sogar ausdrücklich, ich sollte diesen Schaden nicht angeben, damit die neue Versicherung den Vertragsabschluss nicht wegen des Vorschadens verweigert).

Ein anderer Kollege hingegen sagte, die Auskunft sei falsch, ein Schaden sei ein Schaden und müsse in jedem Fall angegeben werden.

Beim googlen sagen auf diese Frage die Einen "so", die anderen "so" - danach war ich genauso schlau, wie vorher.

Meine Frage geht daher an diejenigen unter Euch, die es sicher wissen:

Ist mein Kreuz bei "Vorschaden in den letzten 3 Jahren" richtig gesetzt, oder darf ich dort "nein" ankreuzen, ohne etwas falsch zu machen?

Ich bedanke mich im Vorfeld für Eure Hilfe!

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Motorschaden / Lagerschaden über Vollkasko?

Ich habe einen VW Bj 2008 mit Vollkasko Versicherung bei der HUK24.

Der Motor hat vermutlich einen Lagerschaden, das Auto fährt noch aber der Motor rattert, die Werkstatt sagt, es ist ein Lagerschaden und sehr teuer bzw Motor muss getauscht werden.

In der Police der HUK24 steht:

Umfang der Kaskoversicherung

Die Voll- bzw. Teilkasko kommt für Schäden an Ihrem Fahrzeug auf. Sie erhalten die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert ersetzt.

Die Teilkasko ersetzt unter anderem Schäden durch folgende Ereignisse:

  • Brand oder Explosion
  • Entwendung (Diebstahl und Raub, Unterschlagung, Erpressung oder in Fällen des unbefugten Gebrauchs)
  • Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen oder Vulkanausbruch)
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Bruch der Verglasung
  • Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss - Folgeschäden am Fahrzeug bis zu 20.000 € 
  • Tierbiss (z.B. Marderbiss) am Fahrzeug - Folgeschäden bis zu 20.000 € 

Die Vollkasko ersetzt unter anderem Schäden durch folgende Ereignisse:

  • alle Schadenereignisse der Teilkasko
  • Unfallschäden, egal wer den Unfall verschuldet hat
  • Vandalismus
  • zusätzliche Schäden am Antriebs-Akku bei Elektro- und Hybridfahrzeugen bis zu 20.000 €
  • Transport auf einer Fähre

Weitere Vorteile für Sie: Wir verzichten weitgehend auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleibt das Fahren unter Einnahme berauschender Mittel (z.B. Alkohol) oder wenn es einem Dieb besonders leicht gemacht wurde.

Neupreisentschädigung bei Pkw gilt 24 Monate lang.

Wir erstatten den Neupreis des Fahrzeugs innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung bei Diebstahl oder Totalschaden.

Austausch der Tür- und Lenkradschlösser oder Neucodierung.

Wir ersetzen die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern nach Entwendung der Fahrzeugschlüssel durch Einbruchdiebstahl (nicht aus dem Kraftfahrzeug), Raub oder Erpressung. Oder die Kosten für eine Neucodierung bei einem schlüssellosen Zugangs- und Startsystem, wenn sich unberechtigte Dritte die Zugangsdaten beschafft haben.

Was meint ihr? Bei google sind geteilte Meinungen aber nicht ausgeschlossen

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KFZ-Versicherung: Schadensminderungspflicht HUK-Coburg zulässig?

Hallo zusammen,

ich habe mein Fahrzeug bei der HUK-Coburg versichert. Ich habe in meinem Vertrag Teil- und Vollkasko; freiE Werkstattwahl und den Rabattschutz inkludiert. Dementsprechend hoch ist auch der Beitrag für die KFZ-Versicherung.

Kürzlich wurde meine Windschutzscheibe durch einen Steinschlag so stark beschädigt, dass diese ausgetauscht werden muss. Ich habe einen Ford Focus mit etlichen Sensoren und Frontscheibenheizung.

Telefonisch wurde mir von der Versicherung mitgeteilt, dass ich meine Werkstatt gem. Vertrag frei auswählen kann. Natürlich habe ich mein Auto zum Ford-Vertragshändler gebracht und ihm eine Vollmacht erteilt, dass er direkt mit meiner Versicherung abrechnen kann.

Heute erhalte ich einen Brief von der HUK, dass ich zwar freie Werkstattwahl habe, aber dennoch eine "Schadensminderungspflicht" habe. Es steht drin, dass die HUK den Austausch der Scheibe nur bis zu folgenden Höchstsätzen erstattet:

Bei Markenwerkstätten:

Stundenverrechnungssatz: 105,00€

Aufschlag für Ersatzteile: -10% auf UPE

Alternativ kann ich auch einfach in eine Partnerwerkstatt....

Ich habe jetzt mal in den Versicherungsbedingungen nachgelesen. Da steht kein Wort über eine sogenannte "Schadensminderungspflicht" sondern nur "(...) die erforderlichen Kosten werden erstattet". Ich habe extra die Werkstattbindung ausgeschlossen und zahle daher auch einen höheren Beitrag und nun soll ich trotzdem in eine Partnerwerkstatt der HUK, da der Austausch ansonsten "zu teuer" werden kann.

Das Schreiben habe ich natürlich an meinen Ford-Händler geschickt und hoffe er rechnet dementsprechend ab. Dennoch bin ich sauer auf die HUK, dass einem noch vorgeschrieben wird, was eine Reparatur zu kosten hat.

Daher meine Frage, ob das Verhalten der HUK überhaupt zulässig ist?

Über das Verhalten der HUK bin ich sehr sauer, da ich auch sehr viele Versicherungen bei der HUK habe. Ich überlege gerade zu wechseln, da ich bei einem größeren Schaden das selbe Szenario befürchte.

Vielleicht hat ja schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir beantworten ob das zulässig ist.

Viele Grüße

Franke94

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Wirtschaftlicher Totalschaden. Die Versicherung würde mir den aktuellen Wert erstatten sie wissen aber nicht das mein Auto vor dem Unfall im Notlauf war! Probl?

Hallo Leute

ich hoffe ihr könnt mir behilflich sein.
ich hatte mit meinem Mercedes einen Wildunfall. Der wurde von der Polizei aufgenommen. Der Gutachter sagte es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. geschätzte Reparaturkosten circa 9500€. Der wiederbeschaffungswert ist mit 13000€ Angegeben.da sich eine Reparatur nicht wirklich lohnt hatte mir die Versicherung vorgeschlagen mein kaputtes Fahrzeug an einem Händler zu verkaufen. ich habe über die Versicherung auch schon Gebote bekommen. Die Differenz würde dan natürlich die Versicherung noch mit drauf bezahlen so das ich auf meine 13000€ komme soweit so gut. Ich hatte allerdings vor dem Unfall ein kleines Problem an meinem Fahrzeug der ist in den notlauf gekommen warum auch immer…. (Vllt Partikelfilter oder stützbatterie. Meine Angst ist das die Versicherung deshalb nicht die volle 13000€ übernimmt. Hätte das der Gutachter vorher sehen müssen ? Ich war leider an diesem Tag nicht da nur meine Frau… Wenn das erst im Nachhinein festgestellt wird das das Auto vor dem Unfall dieses Problem hatte ? Evt von dem Käufer der das kaputte Auto kauft ?. Kann ich irgendwelche Probleme bekommen ? Oder geht mich das einfach nichts mehr an wenn das Auto wegkommt und mich niemand danach fragt ? Könnt ihr mir helfen ? Bin mir echt unsicher .. da ich aber jetzt schon ein Auto in Aussicht habe aber das Geld noch nicht da ist hab ich ihm bereits 1000€ Anzahlung da gelassen das ich das Auto gleich kaufen kann wenn es soweit ist … die Versicherung hatt mir nähmlich heute am Telefon die Summe zugesichert. Ich hoffe ihr versteht mein Anliegen und könnt helfen

lg Matteo

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BMW 320i Fahranfänger, Auto auf Kredit, Vollkakso notwendig?

Liebe Community,

ich überlege mir einen BMW 320i zu kaufen. Ich bin 18, Fahranfänger. Ich starte jetzt im August meine Ausbildung, da ich mein Abitur erfolgreich bestanden habe.

Ja, ich weiß, viel Hubraum und 150 PS ist nicht wenig für einen Fahranfänger, aber ich bin BMW "Fan" seit Kindheitstagen. (Need for Speed Most Wanted GRINS)

Ich wollte mir einen holen der ca. 95.000 gelaufen ist, Scheckheft gepflegt, 1ste Hand. für ca. 7.500€ aus 2005/2006

Das Problem ist Vollkakso geht der von 2500€ aufwärts bis teilweise sogar 6.000 - 7.000 Euro/Jahr für einen Fahranfänger und das ist mir definitiv zu viel.

Ich würde den per Zielfinanzierung finanzieren, ca. 120€ Monatsrate und nach 48 Monaten eine Schlussrate von ca. 2.000€ (Da bin ich dann ja schon ausgelernt)

Nun hatte ich gesehen das wenn ich mir nur eine Teilkasko Versicherung hole ca. 1300€ /Jahr zahle. Würde das reichen? Im Prinzip muss ich dann ja "nur" darauf achten keinen Unfall zu bauen an dem ich Schuld bin und Lackschäden etc. die ich verursache werden halt nicht übernommen, aber alle anderen Kosten wie: Personenschäden (von der Haftpflicht) und Gegenstand Schäden (von der Teilkasko) werden ja übernommen.

Würde mir jemand davon abraten nur eine Teilkasko Versicherung zu nehmen, besonders weil ich das Auto finanziere? Oder seht ihr da eher keine Bedenken?

Viele Grüße

Jonas

EDIT:
Die Finanzierung würde über die BMW Bank stattfinden, da ich bei einem BMW Händler den Gebrauchtwagen kaufen möchte.

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Hagelschaden, Teilkasko: Auszahlung, Reparatur, Neukauf?

Hallo, mein Auto (Mazda CX-5) wurde durch einen Hagelschaden ordentlich in Mitleidenschaft gezogen. Viele hundert Dellen - nicht zu zählen. Aber kein Lackschaden. Sachverständiger: Wirtschaftlicher Totalschaden. Er holte ein Angebot in Höhe von etwas über 10.000 EUR auf einer Restwertbörse ein. Da ist meine erste Frage: ist die Ermittlung des Restwerts wirklich so einfach? Im Internet liest man dazu Unterschiedliches. Mal steht da was von drei Angeboten, dann vom allgemeinen Marktwert usw. Reparaturkosten hatte er auch bei etwa 10.000 EUR angesetzt, dabei aber einige Dinge außer Acht gelassen (einige Teile und viel zu niedriger Stundensatz). Reparieren lassen möchte ich das Auto nicht, da dabei Teile ersetzt werden müssten usw. und es dadurch auch an Wert verlieren würde. Autohaus und Gutachter rieten mir zum Kauf eines Neuwagens. Klar, das Autohaus hat daran Interesse. Und ob so ein Gutachter nicht ggf. auch über zig Ecken der Käufer des Autos über die Restwertbörse wäre und somit eigene Interessen verfolgt - wer weiß. Ich würde meinen: Ich fahre das zerbeulte Auto weiter und nehme das Geld. Wenn ich es in 10 Jahren verkaufe, ist es natürlich keine 10.000 EUR mehr wert - aber ein neues gleichwertiges Auto verliert ja auch an Wert, während die Beulen im Alter immer mehr an Bedeutung verlieren. Sehe ich da etwas gänzlich falsch? Lasse ich da etwas außer Acht?

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