Welche Kosten nach Unfall?

3 Antworten

nein, du bezahlst so erst mal garnichts! das ist ein Haftpflichtschaden. die Haftpflichtversicherung hat keine Selbstbeteiligung.

Allerdings werden deine Versicherungsbeiträge steigen, weil du den sogenannten Schadensfreiheitsrabatt verlierst. Man sagt auch landläufig "du wirst hochgestuft"

lg, Anna

PS: Wenn dir z.B. ein Reh vor's Auto läuft, ein Stein in die Scheibe fliegt, oder das Auto gestohlen wird, greift die Teilkasko. Hier steigen die Beiträge nach einer Regulierung nicht, allerdings musst du eben die Selbstbeteiligung selbst löhnen.

Einfaches Beispiel: das Auto wird gestohlen, der Gutachter taxiert den Zeitwert auf 5.000 € dann bekommst du von deiner Versicherung eben 4.850 ersetzt. wegen 150 SB

typischmxrcel 
Fragesteller
 19.06.2022, 21:04

Vielen Dank :)

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Die Teilkasko würde deinen eigenen Schaden decken. Aber bei einem solchen Schaden, sind das höchstens Glasbruchschäden. Der Fremdschaden wird von deiner KFZ-Haftpflicht gedeckt. Dafür wirst du dann im neuen Versicherungsjahr höher gestuft.

typischmxrcel 
Fragesteller
 19.06.2022, 21:05

Vielen Dank :)

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Deine Haftpflicht zahlt den Schden des anderen. Da hast du keine Selbstbeteiligung. Zur nächsten Hauptfälligkeit wirst du zurückgestuft und dein Beitrag steigt, wenn du keinen Rabattschutz vereinbart hast.

Den Schaden an deinem eigenen Auto zahlst du selber. Glasschaden würde deine Teilkasko ersetzen unter Abzug der 150€ SB.