Mietwagen Steinschlag - wer trägt die Kosten?
Hallo zusammen,
ich habe vom ADAC einen kostenlosen Leihwagen aufgrund einer Panne erhalten.
Leider ist mir auf der Autobahn ein Steinschlag passiert und jetzt ist die Scheibe beschädigt.
Eine SB von 900 EUR für Vollkasko ist im Vertrag festgehalten worden. Eine Reduzierung der SB habe ich nicht abgeschlossen.
Kann mir jemand sagen wie ich da Vorgehen kann?
6 Antworten
Normalerweise ein Teilkasko-Schaden mit einer weit geringeren oder gar keiner Selbstbeteiligung.
Auch wenn Du Dein eigenes Auto Vollkasko versichert hast, ist darin eine Teilkasko enthalten. Hast Du bei VK z. B. 750 € SB, sind es bei der TK womöglich auch nur 150 € SB oder gar keine, je nach Bedingungen. Ich vermute mal, dass Du hier gar nicht in Anspruch genommen wirst, weil es nicht Dein Verschulden war.
Ich nehme mal an es handelt sich im Grunde um einen Mietwagen? Wenn nicht, dann kann es sein, dass sich die Lage anders verhält als von mir geschildert.
Für die Instandhaltung der Mietsache ist der Vermieter verantwortlich. Melde den Schaden dem Vermieter. Dieser hat ihn zu beheben.
Sollte im Mietvertrag (nicht in irgendeiner Versicherung) eine Selbstbeteiligung vereinbart worden sein, so kann der Vermieter gegebenenfalls Geld von dir in Höhe der wirksam vereinbarten Selbstbeteiligung bzw. in Höhe der Reparaturkosten (das billigere von beidem) fordern.
die ist bei einer Vollkosko mit eingeschlossen, und Glasschaden wird anders abgerechnet
Das ist schwer zu sagen, da Steinschlag oft in den Versicherungsbedingungen gesondert geregelt werden und auch die Versicherungen bspw. Glasreperaturen inkludieren mit angepassten Selbstbeteiligungen.
Was sagt denn der ADAC?
zuerst mal schaden melden.. die Selbstbeteiligung ist von dir zu zahlen, ob Voll und Teilkasko includiert sind sollte in deinem Mietwagenvertrag stehen. Damit ist deine Selbstbeteiligung gedeckelt..
was ich mich frage Üblicherweise liegen die selbstbeteiligungen bei ca 300 Euro aber das mußt du Dir schon selbst zuschreiben.. Egal wie du wirst Zahlen müßen .
Nächstes Mal genauer auf die Verträge schauen..
Eine SB von 900 EUR für Vollkasko ist im Vertrag festgehalten worden
Wenn Teilkasko ohne SB dann ist doch alles okay. Steinschlag an der Scheibe fällt unter Teilkasko.
Wenn zudem eine Reparatur möglich ist, dann entfällt bei den meisten Versicherungen auch eine in der Teilkasko vereinbarte SB.
Es ist vereinbart, dass 900 EUR SB bei Vollkasko zu leisten sind. TK konnte ich aber nicht finden?