Ich streite zur Zeit leider mit meinem Vermieter darüber,ob er mir die kosten für den freigemachten verstopften Abfluss aufdrücken kann.
Ich habe meinen Waschtisch immer pfleglich und Vertragsgemäß genutzt und es lässt sich natürlich bei aller pingeligkeit nicht verhindern,dass durch normales Haarewaschen Haare in den Abfluss gelangen.
Jetzt wohne ich seit 4 einhalb Jahren hier und ich weiss nicht,wann das Rohr mal das letzte mal gereinigt wurden ist und es verstopfte "Ursache Haare" wo der Klempner mir nichteinmal den Stopfen zeigen konnte,der alles verstopft hatte sondern nur einen ganz kleinen Klumpen Haare.
Hätte ich gewusst,dass der mit die Rechnung zuschickt,hätte ich mir wahrscheinlich eine Rohrspirale gekauft,die deutlich billiger ist als so eine Firma.
Zweitens steht im Internet auf zahlreichen Anwaltsseiten,dass der Mieter für sowas natürliches,was über die Jahre schonmal vorkommen kann,nicht verschuldet werden kann und unter "Vertragsgemäße Nutzung" fällt.
Der Vermieter bleibt auf seinem Standpunkt und meinte,für die Rohrreinigung ist jeder Mieter selbst verantwortlich und wäre mit einer Klausel im Mietvertrag geregelt.
Im Internet steht,dass solche Klauseln vor Gericht nicht gelten würden und hier der Paragraph 538 BGB greifen würde.
Kann mir jemand helfen?
Ich sehe es nicht sein schon Miete zu bezahlen und dann auch noch für ganz normale Verbrauchsspuren zu zahlen die auch mit Sieben dauerhaft kaum zu verhindern sind.
Abgesehen hafte ich auch dafür,wenn etwas passiert,sollte ich die Rohre selbst reinigen und ich müsse für ein Mietobjekt selbst überteuerte Firmen beauftragen.