Welche Rechte hab ich in der JVA?

Hi Leute, ich (w19) muss nächste Woche eine 8 Monatige Haftstrafe antreten und hätte dazu ein paar Fragen..

Grund dafür ist Verstoß gegen die Bewährungsauflagen..

Da es meine aller erste Haftstrafe ist kenn ich mich leider nicht so aus und habe auch Gerüchte gehört die ich nicht so ganz glauben kann

Gibt es denn eine Möglichkeit die Strafe zu umgehen und etwas anderes wie z.B. Sozialstunden zu machen oder Wochenendarrest?

Wie sieht es denn mit dem Ausgang aus? Hat man denn eine Möglichkeit das Gefängnis für bestimmte Zeit zu verlassen?

Und jetzt eine etwas peinliche aber für mich auch eine sehr wichtige Frage..wie sieht es mit Sex bzw. Selbstbefriedigung aus? Da ich zurzeit keinen Freund habe befriedige ich mich ein paar mal Wöchentlich mit einem Vibrator..und da wären wir schon bei meiner letzten Frage

Eine Freundin meinte zu mir dass Vibratoren und Dildos verboten wären und würde gerne wissen ob das stimmt ._.

Ich glaubs ja eher nicht, man kann einer Frau doch keinen Vibrator oder sb verbieten ^^

Ich habe ja schon gerne Sex und nutze den Vibrator eigentlich nur als Alternative da es ganz ohne auch nicht geht.

Ohne möchte ich nicht weil ich mich dann immer so..naja schmutzig fühle und auch weil das Gefühl nicht so intensiv ist..

Bin mir mittlerweile auch nicht mehr so sicher ob meine Freundin unrecht hat :/

Wäre nett wenn mir jemand meine Fragen beantworten könnte und mir meine Rechte in der JVA dazu sagen könnte, Dankeschön :)

Mfg Kiara :*

Rechte, Gefängnis, haftstrafe, justizvollzugsanstalt, JVA
Darf ich meine Haftstrafe in anderem Bundesland absitzen?

Hallo, ich bin auf der Flucht seit 6 Monaten, da ich aus Regensburg komme, muß ich wahrscheinlich auch meine Haftstrafe in Bayern absitzen. Mein Mann lebt in Herford seit 6 Monaten und ich war die ganze Zeit mit ihm, ich konnte mich nicht anmelden, deshalb ist mein Wohnsitz eigentlich nirgendwo. letzte Zeit befand ich mich aber hier in Herford zusammen mit meinem Mann, jetzt möchte ich mich stellen, ich werde mich bei Brackwede JVA stellen. Frage ist, wer kann mir helfen und mir sagen, ob ich hier in JVA Brackwede meine Haftstrafe absitzen kann? Ich möchte mein Leben nach dem ich meine Strafe abgesessen habe, hier in Herford aufbauen, ich habe hier auf jeden Fall Unterstützung von unseren Verwandten. Also ich möchte gerne meine Haftstrafe hier in NRW absitzen, weil ich habe hier Unterstützung und ich möchte für immer hier bleiben, mein Wohnsitz hier haben. Ich möchte euch bitten mir zu helfen, hat jemand die Ahnung, kann ich hier meine Haftstrafe absitzen und in Herford bleiben? Ich habe keine Wohnung mehr oder ähnliches im Bayern, mit Bayern habe ich für immer abgeschlossen. Ausserdem mein Mann hat den Wohnsitz hier in Herford, dass ich einen Antrag stellen muss vielleicht im JVA Brackwede, dass mein Mann hier gemeldet ist und ich möchte nach dem ich die Strafe abgesessen habe, zu ihm ziehen, oder? Ich hoffe jemand kann mir helfen und sagen wie es alles aussieht.

Liebe Grüße an alle....

Recht, haftstrafe, Ausbildung und Studium
Neu verliebt - Er muss ins Gefängnis

Ich habe vor 3 Wochen jemanden kennengelernt, mit dem ich mich jetzt regelmäßig treffe. Er gefällt mir und ich könnte mir eine Liebesbeziehung mit ihm vorstellen. Dann kam der Schock; 2 Jahre Haft. Hat er mir bei Facebook gesagt.

Den Grund kenne ich noch nicht. Möchte er mir erst sagen, wenn wir uns wieder sehen... Jetzt am Wochenende. Aber was muss ein 20-jähriger Mann gemacht haben, um 2 (!) Jahre ins Gefängnis zu müssen? ich mein, er ist ja (noch) nicht 21. Da fallen die Strafen doch milder aus.. oder liege ich da falsch?

Komisch finde ich auch, dass er weiß, dass er da hin muss, aber noch nicht da ist. Schreiben "die" Einem da einen Brief oder rufen die an, sodass man Bescheid weiß? Man könnte theoretisch doch einfach irgendwo untertauchen. Aber wenn man dann doch "gefunden" wird, fällt die Strafe sicher härter aus. Vielleicht hat er das ja auch nur gesagt, um mich los zu werden. Aber das wäre merkwürdig.. weil ich wirklich nicht anhänglich bin und es Schwachsinn wäre, sich sowas auszudenken, anstatt mir zu sagen, dass er kein Interesse an mir hat.

Meine Frage ist jetzt; Soll ich ihn "abschießen" oder, so weit es geht, hinter ihm stehen und auf ihn warten? Er hat mich nämlich gefragt, ob ich auf ihn warten soll, ich hab aber nicht geantwortet...

Zum Einen mag ich ihn nämlich echt gern und mich macht das voll fertig, dass er jetzt weg muss. Und wie oben genannt, könnte ich mir auch mehr vorstellen.

Zum Anderen kenne ich ihn erst seit 3 Wochen.. also kaum. Da wäre es doch verschwendete Zeit, wenn ich warten würde und sich im Endeffekt doch raus stellt, dass er nichts für mich ist.

Kann man jemanden auch im Gefängnis besuchen und/oder was Schönes für ihn backen?

Liebe, Gefängnis, haftstrafe, Hilflosigkeit
Wohnungsauflösung bei Haftstrafe des Mieters

Liebe Community, ein Mieter (Anfang 20) muß nach einer vorausgegangenen kürzeren Haftstrafe unvermittelt eine längere Haftstrafe antreten, weshalb die Arge keine weitere Mietzahlung mehr übernimmt. Der Berufsbetreuer bestellt den Vermieter in die Wohnung und überredet ihn zur Unterzeichnung eines Mietaufhebungsvertrags mit sofortiger Wirkung zur Monatsmitte, da ab sofort keine Miete mehr käme. Die Wohnung befindet sich in einem desolaten Zustand, zugemüllt bis unters Dach mit wertlosem Mobiliar und verräucherten Polstern, die Wände in grellbunten Farben gestrichen. Als sichtbare Wertgegenstände sind Fernseher, Flachbildschirm, Waschmaschine, Mikrowelle vorhanden. Der Betreuer erklärt sich für die Auflösung der Wohnung als „nicht zuständig“, da kein Geld vorhanden sei. Mit seinen persönlichen Sachen könne der Mieter bis zum Auszug in zwei Tagen machen was er wolle, der Müll und die Entrümpelung und Wohnungsrenovierung sei dagegen alleinige Sache des Vermieters.

Ist das die Rechtslage? Bisher hieß es immer nur, es entstünden dem Vermieter keinerlei Nachteile, da sämtliche Kosten von der Arge übernommen würden, und er wird dringend gebeten das Mietverhältnis aufrecht zu halten um dem Mieter die Zukunft nicht zu verbauen.

Es bestünde jedoch die Möglichkeit nun einen vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren, der ebenfalls unter Betreuung steht, doch weitere Angaben zu dieser Person seien aus „Datenschutzgründen“ nicht möglich. Da die langjährigen Mieter des Hauses bereits mit Kündigung drohten, falls sich die Belästigungen durch einen ungünstigen Mieter (Polizeibesuche, Freunde...) nicht bessern, kommt ein fragwürdiger Nachmieter nicht infrage.

Geht den Berufsbetreuer die Wohnungsauflösung unter diesen Gegebenheiten wirklich nichts an? Ist es nicht seine Aufgabe beim Jobcenter nachzufragen inwieweit Räumungskosten übernommen werden können? Vielleicht kann jemand freundlicherweise Auskunft geben, der mit dieser Rechtslage vertraut ist? Vielen Dank im voraus!

Kündigung, Mietrecht, ARGE, Betreuung, haftstrafe, Wohnungsauflösung
Gegen Bewährungswiderruf vorgehen?

Hallo, es geht um meinen Verlobten, er ist wegen Körperverletzung auf Bewährung, ist während der Bewährungszeit 2 innerhalb kurzer Zeit 2 Mal positiv auf Drogen getestet worden, hat aber keine weitere Straftat begangen. positiv ist er getestet worden ja, es ist keine Entschuldigung und es war auch der falsche Weg, aber eine wichtige Person aus seiner Familie hat Suizid begangen und das war der Grund, des Rückfalls. er hat es aber selber wieder raus geschafft, weiß das es falsch war. ja nun war die Anhürung vor einem Richter, auch sein Bewährungshelfer war dabei und hat sich eher lustig um ihn gemacht. Der Richter selbst meinte das er die Situation meines Verlobten nachvollziehen kann und hat eigentlich den Eindruck gemacht, als würde er den Wiederuf fallen lassen. nur hat im nachhinein sein Bewährungshelfer nochmal allein mit dem Richter gesprochen und meinen Verlobten offenbar sehr schlecht dargestellt. dann kam der Wiederruf rein, ein paar Tage später die Ladung zum Strafantritt, mein Verlobter hat seinen Bewährungshelfer darum gebeten zumindest einen Aufschub zu erwirken. Der hat das aber leider gar nicht getan. der Helfer ist leider auch alles andere also kompetent, die letzen Jahre schon, hat er immer wieder gestichelt und war wirklich sehr unfreundlich, hat sogar gesagt das mein Verlobter doch den Kontakt zu seinen alten Drogenfreunden suchen soll, da er sich da ja augenscheinlich sehr wohl gefühlt haben muss... ich will ihnen nur ein Bild davon machen das der Bewährungshelfer nicht gut für ihn war oder ist. mein Verlobter hat seine gut bezahlte und unbefristete Arbeit gekündigt und musst vor 4 Tagen überstürzt seinen Vollzug antreten. Er hat erst eine Woche zuvor die Ladung bekommen. Jetzt zu meiner Frage, ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten oder sich nochmal mit der Staatanwaltschaft kurz zu schließen, ihene ohne Beisein vom Bewährungshelfer die ganze Sachlage nochmal zu erklären? Gibt es eine Möglichkeit ihn trotz das er schon in der JVA ist, ihn wieder rauszuholen, das er die einjährige Haftstrafe nicht vollenden muss? LG

Recht, haftstrafe, Strafrecht
Strafanzeige wegen Stinkefingergeste und Eintrag ins Führungszeugnis?

Hallo,

mir ist heute eine ganz doofe Situation passiert. Ich hab ein neues Fahrrad getestet und fuhr durch eine Ortschaft - 30km/h Geschwindigkeitsbegrenzung - auf der Straße aber ganz am Rand weil ich ja als Erwachsener nicht auf den Gehweg darf sofern ich das Rad nicht schiebe. 

Ich bekam ein Problem mit meiner Gangschaltung beim Runterschalten und musste dementsprechend anhalten weil die Kraftübertragung der Pedale nicht mehr funktionierte richtig.

Hinter mir fuhr ein Auto, was aber nicht den Mindestabstand halbe Tacholänge (in dem Fall hätte es ca. 10 - 15 Meter sein müssen da ich eine Geschwindigkeit von 20 km/h hatte) einhielt und ganz dicht hinter mir hing.

Ich musste also unerwartet anhalten sodass das Auto hinter mir weil es so dicht draufhing, ebenfalls scharf bremsen musste und nach links auslenkte. Darauf hat das Auto mich mit einem Hupkonzert scharf überholt, es lief laute Musik und ich wurde aus dem offenen Fenster von einem älteren Herrn beschimpft - kann aber nicht mehr sagen was es war. Im Affekt zeigte ich ihm dann den Stinkefinger. Er hielt 15 Meter vor mir an, fuhr dann aber doch weiter.

Zu dieser Geste stehe ich und weiß dass es ein absoluter Fehler war. Kann das eine Anzeige nach sich ziehen wenn er ein Bild von mir gemacht hätte, in der Zeit wo er angehalten hat?

Es gab eine Zeugin im Garten am Straßenrand eines Hauses, ich weiß aber nicht was die mitbekommen hat. Alles ging so schnell.

Ich bin selbst Student und kaum ohne Einkommen d.h. an Tagessätzen gibt es bei mir nix zu holen. Findet sowas einen Eintrag im Führungszeugnis? Ich bin niemals in meinem Leben auffällig gewesen und habe noch nie eine Strafanzeige oder ein Verfahren gehabt.

Über eure Hilfe wäre ich echt dankbar.

Auto, Fahrrad, Verkehrsrecht, Anzeige, Führungszeugnis, haftstrafe, Strafrecht, Straßenverkehr, Ortschaft
Könnte ein Gnadengesuch unter diesen Umständen erfolgreich sein?

Hallo! Ich habe mal eine Frage,meine Cousine ist vor fast drei Jahren zu einer Bewährungsstrafe von 8 Monaten auf 3 Jahre Bewährung wegen Betrug verurteilt worden(die Bewährungszeit wäre im Februar 2012 zuende)Da war Sie schon schwanger mit Ihrem ersten Sohn.Durch Ihren damaligen kriminellen Lebensgefährten und den falschen Freundeskreis,ist sie kurz danach wegen Anbau von BTM zu einer 6 monatigen Haftstrafe verurteilt worden. In der Zeit,wo Sie auf Ihren Berufungstermin gewartet hat,ist Sie wegen Computerbetrug nochmal zu 5 Monaten Haft verurteilt worden.Als Sie dann erfahren hat,das Sie mit Zwillingen schwanger ist,hat Sie sich von Ihrem damaligen Lebensgefährten getrennt und auch den Kontakt zu den falschen Freunden abgebrochen.Sie ist wieder zu Ihrer Familie gezogen.Seitdem Sie keinen Kontakt mehr mit diesen Leuten hat,hat sich ihr Lebensstil um 1000 prozent gewandelt! Sie hat in einer Woche wegen den 5 Monaten Berufungsverfahren und Ihr Anwalt,will versuchen aus den 5 und den 6 Monaten eine Gesamtfreihheitsstrafe bilden zu lassen und diese nochmal zur Bewährung aussetzen zu lassen.Auch Ihre Bewährungshelferin kann eine günstige Sozialprognose stellen ,auch die Familienhilfe vom Jugendamt,hat einen Bericht geschrieben,das die Bindung zwischen Ihr und ihren Kindern so stark ist,das sie unter keinen Umständen getrennt werden sollten,weil das Mutter und Kinder in ihrer Entwicklung stark beeinträchtigen würde.Meine Frage jetzt an Euch ist es wohl sinnvoll,wenn das Berufungsverfahren nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann,einen Gnadenersuch zu stellen? Denn wenn Sie wirklich in Haft muss,dann würden die Kinder... der große ist jetzt 2 1/2 Jahre und die Zwillinge 7 Wochen alt in verschiedene Pflegefamilien kommen.Das würde für die Kinder bedeuten,das sie nicht nur ihre einzige Bezugsperson verlieren,sondern auch noch Ihre Geschwister.Sie hat sich wirklich geändert!!! Sie will Ihren Kindern ein gutes und legales Leben vorleben.Meint Ihr unter diesen Umständen würde ein Gnadengesuch erfolgreich sein können,wenn das Berufungsverfahren nach hinten los geht?

Gericht, haftstrafe, Verurteilung, Berufungsverfahren
Strafantritt!? Geldstrafe kurz vor knapp bezahlen können - Möglich?

Hallo ihr Lieben,

vor kurzem hatte ich einen wegen Unachtsamkeit meinerseits einen Autounfall. Es ist zwar niemandem etwas passiert, allerdings lief wegen des Schadens natürlich ein Verfahren gegen mich.

Soweit so gut. Das Ganze ist nun mittlerweile ungefähr 9 Monate her und ich habe vor knapp 3 Monaten einen Bescheid von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass mich eine Geldstrafe von 1500€ erwarten, zahlbar in Raten.

Der Staatsanwaltschaft wusste um meine finanzielle momentan sehr schwache Situation und hat daher die Strafe kleiner Ausfallen lassen, worum ich schon sehr dankbar war.

Leider war mir die Zahlung in Raten von monatlich knapp 75€ auf Grund meines kleinen Gehaltes nicht möglich, so dass die erste Rate ausgefallen ist. Nun bekam ich gestern eine Ladung zum Strafantritt.

Ich solle "binnen 4 Wochen seit Zustellung dieser Ladung" die "45 Tage Ersatzfreiheitsstrafe antreten", heißt es, oder ich könne bei "Ersatzfreiheitsstrafen die gesamte Summe auch !!sofort!! zahlen, so dass diese hinfällig würde."

Den Brief habe ich auf Grund meiner Arbeitszeiten erst gestern Abend bekommen, heute Morgen habe ich sofort bei der Staatsanwaltschaft angerufen und wollte mich nach meinen Möglichkeiten erkundigen, diese Freiheitsstrafe doch noch irgendwie zu umgehen (durch Zahlung oder was auch immer).

Wie für Behörden typisch arbeitet dort mal wieder keiner, "Betriebsausflug mit der gesamten Zweigstelle"; hieß es bei der Hauptstelle.

Nun meine Frage: Ich habe Zeit die Haft binnen 4 Wochen anzutreten oder SOFORT zu zahlen. Die Haft beginnt, wenn ich diese 4 Wochen ausschöpfe, erst am 14.07.2012 - Ist es mir nicht auch möglich diese Geldstrafe kurz zuvor, beispielsweise am 07.07.2012 zu zahlen?

Ich möchte das natürlich keineswegs "so lange hinaus zögern wie irgend möglich", aber ich bin verhältnismäßig guter Dinge, dass ich mir diese 1500€ irgendwie im Freundes- und Bekanntenkreis zusammen leihen kann, allerdings benötigt das natürlich etwas Zeit...

Recht, Geldstrafe, haftstrafe, Justiz, Staatsanwaltschaft, Strafe
Berufsperspektive mit Vorstrafe?

Hey meine Lieben☺️

Mein Name ist Paulina, ich bin 22 Jahre alt und lebe in Hamburg. Ich möchte euch eine Frage stellen, über die ich sonst mit niemandem sprechen kann.

2019 war ich mit 18 Jahren das erste Mal vor Gericht wegen Betrug. Ich war damals extrem naiv und wollte einfach mehr Geld haben, um es für Dinge auszugeben, die ich unbedingt haben wollte. 2021 bin ich dann das zweite Mal angeklagt worden und als Wiederholungstäterin zu einer Haftstrafe veurteilt worden. Ich schäme mich sehr sehr doll dafür.

Ich habe kurz vorher zum Glück noch Abitur gemacht. Seit meiner Entlassung mache ich aber nur einfache Jobs und habe keine Ausbildung oder Studium angefangen. Aber ich verdiene natürlich aktuell sehr wenig und möchte jetzt mein Leben endlich verändern, sodass es mir in Zukunft besser geht.

Ich könnte mir mega gut vorstellen, Lehrerin zu werden, weil es mir total Spaß macht, mit Kindern zu arbeiten und sie auf ihrem Weg zu begleiten. Meine Frage ist: Kann ich das mit meiner Vorstrafe noch schaffen? Wie kann ich mein Studium finanzieren? Was muss ich sonst mit meinem Lebenslauf beachten?

Mir ist bewusst, dass eine professionelle Beratung sinnvoll wäre, aber ich traue mich einfach nicht, direkt mit jemandem über meine Vorstrafe zu sprechen. Deshalb wäre es super lieb, wenn ihr mir weiterhelft. Ihr könnt gerne Fragen stellen, wenn euch Infos fehlen.

Ganz großen Dank für eure Hilfe!!

Liebe Grüße, Paulina♥️

Nein, das wird nicht mehr möglich sein 60%
Ja, das kannst du auch mit Vorstrafe machen 40%
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Meinung des Tages: Wie steht ihr zu True Crime Serien?

Gerade macht eine Serie bei Netflix mal wieder Schlagzeilen - und zwar mit der True Crime Doku über Jens Söring. Aber nicht alle Reaktionen auf Formate wie dieses sind positiv - häufig wird das spekulative Vorgehen in den Serien, die Verherrlichung und das Pauschalisieren spezifischer Verhaltensweisen als Indikatoren für die menschliche Psyche kritisiert.

Der Fall Jens Söring

33 Jahre verbrachte Jens Söring in US-Haft. Doch er behauptet, unschuldig zu sein. Vorgeworfen wurde ihm, dass er 1985 die Eltern seiner damaligen Freundin umgebracht haben soll. Stattgefunden hat das Verbrechen in deren Haus, im US-Bundesstaat Virginia. Söring, welcher wiederum ein deutscher Diplomatensohn ist, legte nach der Festnahme zwar zuerst ein Geständnis ab, doch eben dieses zog er später zurück. Verurteilt wurde er dennoch - zu zweimal lebenslänglich. 2019 kam er auf Bewährung frei.
Schon vor einigen Wochen beantwortete er uns in einem Themenspecial ein paar Fragen unserer Nutzer. Auf unserer Highlightseite findet ihr einen Überblick zu Jens Söring.

Kritik an True Crime

Auch in der Vergangenheit wurden einige True Crime Serien kritisiert - man betrachte beispielsweise das Format über Jeffrey Dahmer, welches mehrfach, etwa via Twitter/X, als "retraumatisierend" für die Angehörigen bezeichnet wurde - während der Rest der Welt sich an den Verbrechen "ergötzt".
Aber nicht nur die Hinterbliebenen üben Kritik, auch die Personen, um die es geht, sind nicht immer einverstanden. So empfindet auch Söring die Doku über sich selbst als "nicht zufriedenstellend". Seine Hoffnung sei es gewesen, dass seine Geschichte wahrheitsgemäß erzählt würde - in seinen Augen fand dies nicht statt, zumal am Ende der Doku eine Spekulation stattfand, die laut seinen Aussagen zu keinem Zeitpunkt jemals von den Ermittlern, Staatsanwälten oder Richtern aufgestellt wurde. (Um etwaige Spoiler für Interessierte zu vermeiden, wird die Spekulation an dieser Stelle nicht aufgeführt.)

Unsere Fragen an Euch: Verfolgt ihr True Crime Formate? Wie weit dürfen solche Serien gehen? Was denkt ihr über die Geschichte von Jens Söring?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start in die Woche.

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.stern.de/kultur/tv/jens-soering-kritisiert-netflix-doku-ueber-ihn---nicht-gut-gemacht--33963590.html
https://www.medienradar.de/hintergrundwissen/artikel/rezeption-und-kritik-von-true-crime#:~:text=Im%20Zentrum%20von%20True%20Crime,fundierte%20Aussagen%20treffen%20zu%20k%C3%B6nnen.

https://www.gutefrage.net/highlights/ama-truecrime/?utm_source=highlightseite&utm_medium=Aktionen&utm_campaign=true-crime-ama
https://www.gutefrage.net/themenspecial/themenspecial-truecrime

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Ablauf Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe (nicht Zahlung einer Geldstrafe)?

Liebe Community,

ich habe eine Frage zu Ersatzfreiheitsstrafe (nicht Zahlung einer Geldstrafe von mehreren Tagessätzen). Meine Frage ist dabei wie folgt;

Wenn man zu Fahndung ausgeschrieben ist (Haftbefehl besteht) und nicht am Wohnsitz zu finden ist (quasi Umgezogen 500 km weiter, nicht angemeldet etc.) und nicht sofort durch die Polizei gefunden wird, erhöhen sich dadurch die Tagessätze (z. B 90 Tagessätze lt. Strafbefehl)?

Eine weitere Frage ist kann man die Geldstrafe auch durch bekannte Zahlen lassen wenn man bereits in der JVA eingeliefert wurde, z.b. durch Teilzahlungen dadurch Haftverkürzung etc.), Zählen bei der Summe der Gesamtrechnungsbetrag durch die Staatsanwaltschaft (Tagessätze + Gebühren + Strafbefehl etc.) oder nur die Zahlung der Tagessätze, exakt in der Überweisung angegeben?

Muss man zudem auch die nicht gezahlten Gebühren in der JVA absetzen oder nur die Tagessätze?

Letzte Frage, wie läuft eine Fahndung ab? Hat jemand Erfahrung, gibt es die Handyortung etc., wie schnell findet ein die Polizei bei einen Umzug (nicht umgemeldet…) z.B. von Nürnberg nach Berlin.

Herzlichen Dank für eure Antworten!

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Meinung des Tages: Köln entkriminalisiert das Schwarzfahren - was denkt Ihr über diese Regelung?

Fürs Schwarzfahren ins Gefängnis? Das ist in vielen Städten Deutschlands weiterhin Praxis. In Köln ist damit jedoch ab sofort Schluss. Ziel sei es, das Schwarzfahren zu entkriminalisieren und am Ende des Tages auch die Justiz zu entlasten… 

Entkriminalisierung des Schwarzfahrens

Bislang war es durchaus möglich, dass Menschen, die den öffentlichen Nahverkehr zu häufig ohne gültiges Ticket genutzt haben, im schlimmsten Falle dafür auch ins Gefängnis kommen konnten. Deutschlandweit betrifft das jährlich mehrere hunderte Menschen. Im Dezember des vergangenen Jahres beschloss der Stadtrat in Köln, für das Schwarzfahren künftig keine Strafanzeige mehr zu erstatten. Das geplante Vorhaben wird nun in die Tat umgesetzt.

In der bisherigen Praxis wurden Personen, die drei mal innerhalb eines Jahres oder vier Mal binnen von zwei Jahren beim Schwarzfahren erwischt worden sind, angezeigt. Laut Matthias Pesch, dem Leiter der Unternehmenskommunikation der Kölner Verkehrsbetriebe, soll damit nun Schluss sein. Die Strafe von 60€ für das Fahren ohne Ticket allerdings bleibt bestehen.

In der Regel betrafen die Gefängnisstrafen Menschen, die angesichts des Schwarzfahrens zu Geldstrafen verurteilt wurden, diese allerdings nicht bezahlen konnten. Hierbei handelte es sich überwiegend um Wohnungslose, Suchtkranke und arme Menschen. FDP-Ratspolitiker Volker Görzel verwies im Dezember 2023 auf die Diskrepanz zwischen dem Fahren ohne Ticket sowie dem Falschparken in der Stadt: Während Falschparker lediglich mit Knöllchen rechnen mussten, konnten Schwarzfahrer unter Umständen im Gefängnis landen.

Durch den Vorstoß des Kölner Stadtrats bzw. den Verzicht auf Strafanzeigen könne zudem die Justiz entlastet werden. Linken-Politikerin Güldane Tokyürek verwies ferner auf den Umstand, dass durch Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft keine Zahlungsfähigkeit hergestellt werde. Menschen, die ihre Tickets nicht bezahlen können, sind i.d.R. auch nicht imstande, für die Geldstrafen aufzukommen.

Reaktionen auf die neue Regelung

Vor allem auf Seiten des Verbands Deutscher Verkehrsbetriebe blickt man eher skeptisch auf den Vorstoß aus Köln, da man befürchtet, das Schwarzfahren könne verharmlost werden. Obgleich regelmäßig flächendeckende Kontrollen stattfinden, sind die jährlichen Einbußen von ca. 300 Millionen Euro immens. KVB-Sprecher Pesch befürchtet, dass hinsichtlich der wegfallenden Strafverfolgung "eine negative Signalwirkung" ausgeht, die zu einer höheren "Quote der Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis" führen könnte.

In der Folge müssten die Ticketpreise des ÖPNV durch die fehlenden Einnahmen sukzessive erhöht werden, worunter auch all diejenigen leiden, die regelmäßig und pflichtbewusst ihre Tickets bezahlen. Letztendlich müsse aber abgewartet werden, inwieweit sich die neue Regelung tatsächlich auf das Fahrgastverhalten auswirke, so Pesch.

Einer Umfrage von infratest dimap zufolge sprechen sich c.a. 2/3 der Deutschen dafür aus, das Fahren ohne Ticket zu entkriminalisieren.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was denkt Ihr über die Regelung aus Köln?
  • Sollten regelmäßige Schwarzfahrer im Gefängnis landen dürfen?
  • Welche Strafmaßnahmen wären für überzeugte Schwarzfahrer Eurer Meinung nach angebracht?
  • Gibt ein Tarifsystem überhaupt noch Sinn, wenn harte Sanktionen entfallen?
  • Sollte der ÖPNV für Ärmere grundsätzlich kostenlos sein?
  • Würdet Ihr bei solch einer Regel häufiger ohne Ticket fahren?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quelle:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/schwarzfahren-koeln-100.html

Ich finde die Regelung aus Köln gut, weil... 50%
Ich finde die Änderung nicht gut, da... 41%
Andere Meinung und zwar... 9%
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Haftstrafe abwenden/umwandeln?

Ich habe da ein recht umfangreiches Problem: Ich wurde zu 3 Jahren Bewährung verurteilt. Auflage waren 60 Sozialstunden. Aus psychischen und gesundheitlichen Gründen konnte ich nicht alles ableisten. Wieviel genau es waren ist vom Gericht aus widersprüchlich. Da heißt es 48+6 und später 52. Der Richter hat anscheinend persönlich was gegen mich. Bei einer weiteren Anhörung hat er mir zu verstehen gegeben, dass er mich nicht mag und hat er mir prophezeit, dass ich auf jeden Fall für 6 Monate in den Knast muss, egal ob ich Sozialstunden nochmal anfangen wollte oder Geldstrafe zahlen würde. Nun habe ich seit einigen ein eigenes Fahrradgeschäft aufgebaut, das auch sehr gut läuft. Wenn ich jetzt in den Knast muss, verliere ich einfach alles! Wohnung, Geschäft, Inventar, Waren. Ich würde alles wofür ich gearbeitet habe komplett verlieren und meine Schulden würden in astronomische Höhe steigen. Außerdem habe ich noch Aufträge von mehreren Kunden, die schon angezahlt wurden. Ich wäre nach einer längeren Haftstrafe komplett ruiniert und hätte absolut keine Aussichten mehr, wieder irgendetwas aufbauen zu können. Ich habe meinen Anwalt beauftragt gegen den Widerruf der Bewährung Beschwerde einzulegen aber das kann dauern. Das Urteil war sogar wegen einer Straftat, die ich so wie mir angeschuldigt ,nicht begangen habe. Was kann ich tun?

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