Bin in Revision mit meinen Anwalt gegangen, wann muss ich meine Haftstrafe antreten?

4 Antworten

wenn das urteil rechtskraeftig wird

Wenn die Revision durchgeht , gar nicht. Ansonsten wenn das Urteil Rechtkraftig ist, das ist nach Ablehnung der Revision. Theoretisch , konntest Du nach der Ablehenung nochmal Verfassungsbeschwerde einelgen zum Verfassungsgericht, binnen 4 Wochen nach der Abgelehnten Revision, aber da wird nur geprueft ob, das Grundgesetz, rechtliches Gehoert etc. gewart wurde und nicht der ganze Faell od. Fehler der Vorgaengergerichte.

Hallo,

mit den 6 Monaten könnte so in etwa hinhauen (ab jetzt gerechnet).

Nach Urteilsverkündung bleibt 1 Woche Zeit um in Revision zu gehen. Für die Revisionsbegründung gibt es nochmal eine Frist bis zu 1 Monat.

Haftaufschub wird - bei einer guten Begründung - maximal 4 Monate gewährt.

Erfolg bringt eine Revision in den seltesten Fällen - obwohl die Anwälte da ganz anders reden, aber die sehen ja auch mehr bzw. nur das Geld ;-)

Um eine Haftstrafe wirst du nicht drum herum kommen und das Geld für eine Revision kannst du im Prinzip sparen. Für einen Antrag auf Haftaufschub brauchst du keinen Anwalt - das kann man durchaus selber erledigen.

ich bin nun mit meinem Anwalt in Revision gegangen.....er sagte folgendes: wir gewinnen >

Das sagen Anwälte immer, weil sie ja Geld von dir haben möchten.

Zu mir hat das auch mal ein Anwalt gesagt und das bei einem Verfahren, wo schon das endgültige (und berechtigte) Urteil feststand. Ich wollte für eine Bekannte eine Summe für den Anwalt auslegen, bin aber zum Glück kurz davor noch zur Vernunft gekommen.