Anwaltswechsel Unterhaltsangelegenheit während laufenden Verfahren und genehmigter Prozesskostenhilfe?

4 Antworten

Natürlich kann Dein Freund einen neuen Anwalt beauftragen. Dieser neue Anwalt wird sich dann um seine Beiordnung bei Gericht kümmern.

Die Beiordnung wird erfolgen, wenn nachgewiesen werden kann, daß ein Vertrauensverhältnis aufgrund Verschulden des bisherigen Rechtsanwalts nicht mehr gegeben ist.

Gegen den Anwalt selbst kannst du dann nicht vorgegehen wenn du nicht beweisen kannst dass er sich rechtlich etwas zu Schulden kommen hat lassen.

Im Normalfall ist ein Schuldspruch kein Grund dafür.

Aber ein Wechsel ist oder wäre sogar während des Verfahrens möglich gewesen.

Jetzt ist ja eine Abänderung und die muss erst rechtlich geklärt werden, also ein deffintiver Grund zum Wechsel.

Da muss ja so einiges schief gelaufen sein.

Der Unterhaltspflichtige, wer auch immer das ist, muss über Jahre geschlafen oder mit dem Kopf im Sand gesteckt haben.

Sofern jetzt ein gerichtlicher Vergleich in der Welt ist dürfte dieser auch inzwischen rechtsgültig sein.

Da sollte eventuell sofort ein anderer Rechtsanwalt beauftragt werden, um die Vorgehensweise zu überprüfen und eventuell noch einen Widerruf zustande zu bringen.

Normalerweise ist davon auszugehen, dass sich ein Rechtsanwalt zuvor mit seinem Mandanten bespricht, bevor er einem Vergleich zustimmt.

Es ist möglich, wenn du nachweisen kannst, dass das Vertrauensverhältnis untragbar zerstört ist.

Dann stellt sich die Frage, ob er allenfalls die Kosten für den ersten Anwalt (der ja noch nicht viel gemacht hat) selbst tragen muss. Dann kann er wiederum einen Anwalt für Anwaltshaftungsrecht nehmen.