Haftstrafe und Sorgercht?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zu 2.: SV muss man nicht antreten....sie wird direkt im Anschluss an die Haftstrafe vollzogen....und nein,man kann sie nicht umgehen...sie wird aber alle 3 Jahre überprüft

Zu1.: Das muss wohl das Familiengericht entscheiden....es kommt darauf an,ob dein Ex eine Gefahr für das Kindeswohl darstellt

das alleinige sorgerecht bekommt ein elternteil nur wenn nachgewiesenw erden kann das der andere dem kind massiv schaden würde in zukunft. das scheint hier nicht der fall zu sein. dann bleibt es beim gemeinsamen sorgerecht.

oder hat er dem kind was getan?

Minuri 
Fragesteller
 18.01.2017, 19:26

hm... naja...

also unser beider kind nicht nur mein anderes kind. was jetzt schwerstbehinder im pflegeheim leben muss

Wie bitte soll geteiltes Sorgerecht gehen wenn einer im Gefängnis sitzt? Das ist ja völlig an der Realität vorbei.

Minuri 
Fragesteller
 15.01.2017, 13:34

Das geht mit der Hilfe der Sozialarbeiter da drinnen und Jugendamt. Habe es ja mit meine ex durch. Und deine Kommentar ist nicht mal hilfreich… also bitte dein Senf für dich behalten und nur antworten wenn du was weißt danke

Menuett  15.01.2017, 14:25

Nö.

Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet, dass er beim Umzug und Schulwechsel zustimmen muß, bei Kontoeröffnungen unterschreiben, zu OPs zustimmen, Religionszugehörigkeit und das war es auch schon.

Das kann bequem auch aus dem Knast.

Goodnight  15.01.2017, 16:50
@Menuett

Ja, ja für den Im Gefängnis ist das bequem, für die Mutter ist es das nicht.

martinzuhause  16.01.2017, 07:48
@Goodnight

es geht aber um das kind. und das hat nun mal mutter und vater. da sollte es normal sein das bei wichtigen entscheidungen immer beide zustimmen müssen