Stimmt das man immer die Hälfte absitzen muss?

5 Antworten

Das Gesetz sieht vor, dass man nach der Hälfte der verbüßten Haftzeit eine Haftprüfung beantragen kann und somit theoretisch die Möglichkeit besteht. Praktisch wird die Halbstrafe aber nur bei Ausländern gewährt, die dann direkt in ihr Heimatland abgeschoben werden (also bei entsprechend vorherigem befristeten Aufenthaltsstatus). Bei allen anderen ist es in der Regel so, dass man frühestens nach 2/3 der verbüßten Haftsstrafe auf Bewährung frei kommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Artus01  31.10.2019, 08:47

Sorry, die Antwort ist nicht nur wirr, sondern auch falsch.

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DerJoergi  31.10.2019, 08:50
@Artus01

Was ist daran wirr? Habe selber schon in einer JVA gearbeitet und kenne die Rechtslage.

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Artus01  31.10.2019, 11:18
@DerJoergi
Habe selber schon in einer JVA gearbeitet und kenne die Rechtslage.

Als Hofreiniger?

Praktisch wird die Halbstrafe aber nur bei Ausländern gewährt, die dann direkt in ihr Heimatland abgeschoben werden ( also bei entsprechend vorherigem befristeten Aufenthaltsstatus).

Das ist nicht richtig, vor Ablauf von 2/3 wird nur in grossen Ausnahmefällen gem § 456a StPO mit Einverständniserklärung des Inhaftierten entlassen und abgeschoben. Der Aufenthaltsstatus spielt keine Rolle, der Abzuschiebende muss einverstanden sein, ansonsten bleibt er bis zu Endstrafe in Haft. Dann gilt der Aufenthaltsstatus den er zu diesem Zeitpunkt hat. In der Regel erfolgt bei längeren Haftzeiten ohnehin eine Ausweisung.

Bei allen anderen ist es in der Regel so, dass man frühestens nach 2/3 der verbüßten Haftsstrafe auf Bewährung frei kommt.

Nicht ganz, es gibt auch noch die Halbstrafe nach § 57, Abs. 2 StGB. Ein Erstinhaftierter hat recht gute Chancen darauf, sofern er nicht mehr als 2 Jahre kassiert hat. Ansonsten sind die Chancen auf Halbstrafe in der Tat recht gering.

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DerJoergi  31.10.2019, 11:59
@Artus01

Ich kenne wie gesagt die Rechtslage, habe im Sozialdienst gearbeitet und deine Unverschämtheiten kannst du dir sparen. Während meiner Zeit in der JVA ist niemand aus der Haft entlassen worden außer bei einer Abschiebung durchaus häufiger - habe ja nicht geschrieben, dass dann alle bei Halbstrafe entlassen werden. Darüber hinaus habe ich keinen einzigen Fall erlebt wo praktisch jemand nach Halbstrafe entlassen wurden. Habe ja selber entsprechende Stellungnahmen für das Gericht verfasst. Die Gesetzestexte kann ich wie gesagt auch lesen. Stellt sich die Frage woher du dein Wissen nimmst- scheinbar nicht aus der Praxis.

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Es gibt Halbstrafe und 2/3 Strafe. Über beide Möglichkeiten entscheidet die zuständige Strafvollstreckungskammer.

Halbstrafe bei Erstverurteilung möglich, also nach 3 Jahren Haft, nach 4 Jahre fast alle anderen Verurteilten.

Ist aber immer eine Einzelfallentscheidung.

Wenn du nicht auffällst, kann der Teil der Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden unter strenge auflagen und nur wenn keine Gefahr mehr von dir ausgeht zB.

Wo hast Du diese pauschale Falschaussage denn her?

Nein, das stimmt so pauschal nicht.