Haftstrafe?
Ich habe mal eine Frage ich komme am 12 September ins Gefängnis weil ich in meiner bewährungszeit wieder straffällig geworden bin für 3Jahre und 1 Monat wie kann ich den haftaufschub erreichen bei der Staatsanwaltschaft ich bin in einer Maßnahme beim Jobcenter drin und verdiene Geld und wenn ich jetzt in den Knast gehe hätte ich gar nichts mehr kann mir einer von euch weiterhelfen oder weiß jemand wie ich es formulieren muss und was für Anträge ich stellen kann bei der Staatsanwaltschaft??????
4 Antworten
Die Argumentation hättest du schon in der Verhandlung bringen müssen. Jetzt ist der Zug abgefahren. Wenn die Ladung ausgesprochen wurde, geht es in den Knast. Auch ist deine Begründung nicht wirklich haltbar. Eine Maßnahme kannst du auch nach dem Gefängnis nochmal durchführen und der Grund „ich verdiene Geld, deswegen kann ich nicht in den Bau“ ist ja etwas lächerlich. Dann könnte sich ja fast jeder Verurteilte drücken. Du hast Mist gebaut, du hattest Bewährung, du hast noch mal Mist gebaut, jetzt musst du mit den Konsequenzen leben.
Ruf einfach bei der Staatsanwaltschaft oder beim Bewährungshelfer an.
Nebenbei wäre es nur richtig, wenn du mal die Konsequenz deines Handelns trägst. Wer auf Bewährung rückfällig wird, muss offensichtlich mal Härte spüren.
Darüber solltest du schnellstens mit dem Anwalt deines Vertrauens reden.
Wir können dir nicht helfen und du musst Gas geben, es bleibt nicht mehr viel Zeit....
Mal davon abgesehen das ich die Story nicht so recht glauben kann dürfte der Staatsanwalt da nicht mitspielen.
Ist es Ladung für den offenen Vollzug? Dann kannst Du eventuell versuchen den Freigängerstatus zu erlangen.