Gibt es durch GPS-Tracker neue Möglichkeiten des offenen Vollzugs, oder ist diese Maßnahme anders als in den USA nicht zulässig?

1 Antwort

Das ist schon denkbar, andererseits gibt es in Deutschland diese Option schon länger, ich habe so was vor ca. 15-20 Jahren sogar mal in meinem damaligen Bekanntenkreis mitbekommen.

Da wurde ein Körperbehinderter (im Rollstuhl) nach einer Straftat, die eigentlich mit Freiheitsstrafen geahndet wird, nicht ins Gefängnis gebracht. Er bekam stattdessen eine Art elektronische Fußfessel und musste sich alle paar Stunden bei der Polizei melden bzw. wurde zusätzlich immer wieder zu unterschiedlichen Zeiten zuhause angerufen, damit sicher war, wo er sich aufhielt. Der Mann bekam mit dem Urteil einen gerichtlichen Betreuer, der in seinem Haus tagsüber auf ihn aufpassen, Einkäufe verrichten usw. und ihn nachts in ein gesichertes Schlafzimmer einschließen musste, bis er morgens wieder kam und dann kam auch der Pflegedienst, das war ziemlich heftig.

Das Urteil wurde durch Gutachten untermauert & mit dem sehr schlechten Gesundheitszustand des Mannes und seiner aufgrund dem Rollstuhl und der schlechten Gesundheit fehlenden Verdunklungsgefahr sowie dem hohen Pflegeaufwand - der Mann war ein Vollpflegefall und konnte noch nicht mal auf Toilette gehen (künstlicher Ausgang usw., eine ziemlich heftige Sache), was ihn aber nicht davon abhielt, verbrecherisch tätig zu werden - begründet. Er ist dann auch recht bald gestorben und hatte wohl schon bei der Verhandlung keine allzu hohe Lebenserwartung mehr. Ich glaube, dass er kein Jahr mehr gelebt hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Parralelwelt 
Fragesteller
 22.04.2024, 16:53

Im Schlafzimmer eingeschlossen? Was, wenn es gebrannt hätte?

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rotesand  22.04.2024, 16:53
@Parralelwelt

Das ist eine Frage, die ich mir damals auch gestellt habe.

Ich weiß nur, dass er im Erdgeschoss wohnte und Telefon am Bett hatte.

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