Erbengemeinschaft – die meistgelesenen Beiträge

Erbschaftsstreit - Bruder zieht nicht aus - Hilfe!?

Hallo liebe Community -

folgender Fall passiert hier gerade und ich hoffe, jemand kann mir Tipps geben wie wir am besten weiter machen.

Erbengemeinschaft - 4 Personen. Drei wollen das Haus verkaufen, der 4.te ist Hartz 4 Empfänger ( ca. 40 Jahre ) und wohnt nach dem Tot der Eltern nun alleine im Haus ( was meiner Meinung nach schon gar nicht gehen dürfte, er lebt alleine auf knapp 120 qm ) . Er zahlt keine Miete, keine Rechnungen, lässt den Schornsteinfeger nicht rein sodass es schon Probleme mit der Versicherung gibt und vernachlässigt generell Haus und Garten. Post wird auch nicht aufgemacht.

Kurz - Ihm ist alles scheissegal, auch das die Geschwister auf den ganzen Kosten sitzen bleiben ( Grundsteuer, Versicherung, etc. ).

Jegliche Versuche Ihm zu helfen werden abgeblockt - es wurde angeboten Ihm eine Wohnung zu suchen ( Termine zur Besichtigung wurden nicht wahrgenommen ) , Hilfe beim Umzug wurde vereinbart - er tut einfach gar nichts.

Ich bin der Meinung das da jetzt harte Geschütze aufgefahren werden müssen- sonst sitzt er in 15 Jahren noch da drin.

Was bleibt uns noch an Maßnahmen? Räumungsklage dauert auch ca 1,5 Jahre und da das Haus zu 1/4 Ihm gehört, bin ich mit gar nicht sicher ob das geht.

Das Problem ist, dass das Haus ca. 200 km weit weg steht, also bleibt mir momentan nur zu versuchen, aus der Ferne was auszurichten.

Über jeden Tipp / Maßnahme wäre ich dankbar und wünsche euch ein schönes Wochenende!

Liebe Grüße, J.

Haus, Erbengemeinschaft

Ich möchte mein Elternhaus aber werde mir mit meinen Brüdern nicht einig was kann ich tun?

Hallo zusammen!

Meine Oma verstarb im Dezember und mein Vater ist bereits vor ihr verstorben.

Jetzt sind ich und meine zwei Brüder Erben zu je 1/3 vom Elternhaus.

Meine 2 Brüder wohnen in dem Haus mit meiner Mutter. Abgemacht war das mich mein großer Bruder auszahlt. Jetzt hab ich aber mitbekommen das er mich nicht ausbezahlen kann weil er das Erbe von meinem Vater angenommen hat wo nur Schulden da waren und somit nicht Kreditwürdig ist.

Jetzt hab ich ihm den Vorschlag gemacht das ich beide ausbezahle aber nur mit der Vorraussetzung das Sie alle ausziehen weil sonst hat ja das alles keinen Nutzen für mich.

Sie weigern sich aber sie wollen mir meinen Anteil nicht ausbezahlen und sie wollen auch nicht ausziehen. Sie zahlen mir für meinen Anteil auch keine Miete obwohl sie das ganze Haus besetzten und ich auch die Möglichkeit nicht hätte einzuziehen. Wohlgemerkt ist es aber ein 3 Familienhaus.

Jetzt fängt es auch schon damit an wer bezahlt die Rechnungen? Da ich auch zu 1/3 Hausbesitzerin bin werde ich auch dazu aufgefordert obwohl ich nicht vom Haus habe.

Als meine Oma noch lebte zahlte Sie komplett immer alles alleine und bekam auch keinen Anteil von ihnen oder Miete und das schon ihr ganzes Leben lang.

Was kann ich da machen?

War bereits beim Rechtsanwalt der Ihnen eine Frist gegeben hat zum Auszahlen. Aber wie gehts jetzt weiter wenn sie mich nicht Auszahlen können?

Kann ich das Haus für mich gewinnen?

Familie, Recht, Erbengemeinschaft

Mutter vor 2 Jahren verstorben, Gold, Schmuck, Wohnung?

Hallo meine lieben!

Meine Mutter verstarb vor 2 Jahren sie hatte eine Eigentumswohnung was wir dann auch abbezahlt haben.

Ich (27) und meine Schwester (33) haben das Erbe angenommen, was für mich komisch war wo wir mal den Termin beim Notar hatten wollte sie das wir zusammen das annehmen ich wollte von Anfang an nicht haben da ich mir eigentlich was eigenes Aufbauen wollte. Sie sagte das geht nicht du musst usw. ich wollte eigentlich das wir es verkaufen oder das sie mir sozusagen das gibt was mir zusteht aber ich wollte eigentlich die Wohnung nicht. Sie hat so oft in mir eingeredet das ich ok gesagt habe sie wollte nämlich das ich meine Mietwohnung verlasse und dort einziehe.

Sie hat darauf bestanden wenn einer von uns Stirbt bekommt nicht der Mann oder die Kinder die Wohnung sondern die Schwester

Ich hab mich nie damit ausgekannt aber mir haben Leute gesagt irgendwann kommen richtige große Probleme

Ich fand es sehr komisch vielleicht irre ich mich da aber sie bestand darauf das Gold von unserer Mutter bei meiner Tante bei der Bank in den Tresor legen jeder hat (40.000€)

und muss sie fragen ob ich es nehmen darf ich meine ist das meine Mutter das ich auf sie hören muss NEIN.

aber sie sagte nein du darfst es nicht nehmen das ist für später einmal. Kurz gesagt ich bin schon alt genug 27 Jahre und weiß was ich tue. Sie tut so das sie der Chef wäre.

Ich hoffe ihr versteht was ich meine nach dem Jahren fand ich das mehr als nur komisch Wohne derzeit in der Wohnung will eigentlich nur noch raus, sie lebt in Amerika aber ist das normal unter Geschwistern das man da auch Miete bezahlen muss?

Noch etwas wo meine Mutter verstorben ist habe ich sie gefragt wo von Mama der Schmuck ist sie sagte sie hat es verschenkt also sie hatte es nicht mehr, weil es meine Schwester ist habe ich es ihr geglaubt und fragte nicht mehr nach.

Gestern war ich im Keller durch ein Zufall fällt eine Kiste runter hab mich noch kurz aufgeregt da es kaputt gegangen ist.. Was sehe ich da 5 Goldmünzen und Schmuck von meiner Mutter ich hätte mit alles gerechnet aber nicht mit dem..

Wie soll ich jetzt reagieren ich fühle mich sehr hintergangen habe ihr sehr vertraut und das von meiner Schwester.

Ich hoffe ihr habt verstanden was ich da geschrieben habe. Wünsche euch noch einen schönen Tag

Gold, Mutter, Familie, Wohnung, Geld, Schmuck, Recht, Familienrecht, Erbengemeinschaft, Familienprobleme, Geschwister, Schwester, Streit, hintergangen

Eifersüchtig auf meinen Bruder - Krise

Mein Bruder (31) war immer sehr anders als ich (30), er war immer sehr abhängig von meinen Eltern, während ich schon früh selbstständig sein musste. Vor mehreren Jahren haben mein Bruder und seine Frau das Haus, welches meine Mutter geerbt hat, geschenkt bekommen, weil sie schwanger war. Ich habe dafür 200.000 € als Ausgleich erhalten. So viel soll das Haus (ohne Garten) laut meinen Eltern wert gewesen sein. Ich war damals Student, fand das nicht fair, wollte jedoch wegen so etwas keinen Familienstreit beginnen.

Nun habe ich selbst eine Frau und ein Kind (3). Wir können uns trotz gut bezahltem Job in unserer Gegend kein Eigentum leisten und leben daher in einer Mietwohnung ohne Garten. Mein Bruder konnte das Haus renovieren, es ist nun wahrscheinlich mehr als eine Million € Wert. 130 qm Haus, 250 qm Garten, alles nur durch meine Eltern und ich, mit den selben Eltern, habe nur eine Mietwohnung. Meine Frau wünscht sich so sehr einen Garten. Doch was mich am meisten verletzt hat, war meine Tochter, die nach dem Spielen bei meinem Bruder gefragt hat, wieso ihre Cousins einen so tollen Garten mit Rutsche und Sandkasten haben, und sie nicht. Sie würde lieber bei ihnen wohnen.

Ich habe dieses Thema bei Eltern und Bruder angesprochen. Die Eltern meinten, dass sie immer fair sind und dass der monetäre Wert ja gleich viel Wert ist, wie das Haus an sich. Nur habe ich nirgends in unserer Gegend ein Haus oder eine Wohnung für 200'000 € gefunden, sogar ein Stück Land in der Größe seines Gartens kostet über 300k. Ich fühle mich einfach unfair behandelt. Wie seht ihr das?

P.s. Ich spreche hier rein aus der emotional/familiären Sicht - nichts rechtliches oder sachliches

Liebe, Kinder, Mutter, Wohnung, Geld, Angst, Erziehung, Beziehung, Erbe, Vater, Trennung, Eltern, Gewalt, Psychologie, Bruder, Erbengemeinschaft, Familienprobleme, Geschwister, Psyche, Streit

Erbengemeinschaft wie bekomme ich einen Erben aus dem Grundbuch heraus?

D

Hallo Gemeinde !

Also mein Problem stellt sich wie folgt dar.

Meine Vater verstarb 1993. Daraufhin wurde was das Haus angeht eine Grundbuchänderung vorgenommen. Meine Mutter meine 3 Geschwister und ich wurden zur Erbengemeinschaft. 2013 forderte die älteste Schwester unter der Androhung der Zwangsversteigerung ihren Anteil väterlicherseits. Zum Zeitpunkt des Totes des Vaters lagen auf dem Haus jedoch Schulden in Höhe von gut 100000DM bzw ca 50000 Euro.Somit hätte sie ausser Schulden also nichts geerbt.

Trotz das sie eigentlich nichts hätte bekommen dürfen liessen wir uns darauf ein um ihr aus einer Geldschuld zu helfen aber mit der Forderung das sie sich dann dafür aus dem Grundbuch austragen lässt ,was nebenbei dann auch ihr eigener Wunsch war, wenn sie das Geld bekäme. Das Geld haben wir ihr gezahlt und um Kosten zu sparen haben wir es wie man es in Familien eigentlich macht auf Vertrauensbasis getan, und ohne Notar das ganze gezahlt. Auf den Überweisungen stand als Vermerk jedoch Auszahlung Erbe vom Vater.

Das Geld floss eine Austragung erfolgte bis heute natürlich nicht. Jetzt zum eigentlich Problem.

Letztes Jahr verstarb die Mutter und laut Testament wurde die älteste Schwester enterbt auch auf Grund der Nichtaustragung aus dem Grundbuch und wegen Beleidigung und mehrfacher Erpressung mehr Geld zu zahlen gegenüber der Mutter (bekommt somit nur ihren Pflichtteil ) der Rest wurde wie folgt geteilt : die Hälfte vom Verkaufserlös des Hauses soll ich bekommen ,da ich die Mutter die letzen Jahre gepflegt hatte die andere Hälfte soll unter meinen beiden Schwestern aufgeteilt werden. Jetzt würden wir das Haus natürlich gerne verkaufen aber die älteste stellt sich jetzt quer und verweigert einen Verkauf wenn wir ihr nicht ein viertel vom Erbe bezahlen, plus den väterlichen Anteil zusätzlich da sie sich ja bis dato noch immer nicht aus dem Grundbuch hat austragen lassen für mich ist es einfach nur Erpressung weil sie somit mehrfach versucht Geld zu bekommen. Kann man sie irgendwie aus dem Grundbuch herausklagen da sie ja wie schon gesagt den Erbteil vom Vater ausgezahlt bekommen hat ?

Denn von mütterlicher Seite her hätten wir ja aufgrund der Enterbung dann keine Probleme das Haus zu verkaufen, da sie ja aus der Nummer dann raus wäre und kein Mitspracherecht hätte.Ich und auch meine Geschwister sehen dies jedoch nicht ein, die Zeit drängt allerdings da das Haus seit über einem Jahr leer steht und somit der Zahn der Zeit daran nagt. An laufenden Kosten fürs Haus beteiligt sie sich ebenso wenig und lacht sich dabei die ganze Zeit ins Fäustchen. Kurzum welche Möglichkeiten gibt es um sie endlich aus dem Grundbuch herauszubekommen. und ihr einen Strich durch die Rechnung zu machen, damit der Hausverkauf schnellstmöglich erfolgen kann.

Bin dankbar für jede hilfreiche und erfolgreiche Antwort

Recht, Erbengemeinschaft

erbauszahlung erhalten? Grundbuchaustrag verweigert?

Hallo!

Meine Schwester hat sich 2013 den Erbteil vom Vater auszahlen lassen der 1993 verstorben war.Zum Zeitpunkt des Todes vom Vater waren auf dem Haus jedoch Schulden in Höhe von gut 120000 DM.

Trotzallem haben wir meiner Schwester eine Erbauszahlung von 8500 Euro gewährt um ihr aus einer Notsituation herauszuhelfen. Als Familie hält man ja irgendwo zusammen und auf ihren Wunsch hin wollte sie sich dafür dann väterlicherseits aus dem Grundbuch austragen lassen.

Aber natürlich erst wenn das Geld geflossen ist. Als Familie hat man auch vertrauen und um Kosten zu sparen haben wir auf einen Notar verzichtet. Die Erbauszahlung kann auch per Kontoauszug belegt werden mit dem Vermerk "Erbauszahlung Erbe vom Vater."Nach Auszahlung des Erbes verweigert meine Schwester bis heute sich aus dem Grundbuch austragen zu lassen.

Nun ist folgendes Problem.

Meine Mutter starb 2018 hat laut Testament meine Schwester enterbt unter anderen auch aus dem Grund weil die Austragung aus dem Grundbuch nicht erfolgte. Mit meinen anderen beiden Schwestern hat sich durch den Tod der Mutter eine Erbengemeinschaft gebildet. Laut Testament soll das Haus der Mutter verkauft werden. Dies können wir jedoch nicht weil meine eine Schwester eben immernoch im Grundbuch steht und sich weigert dem Hausverkauf zuzustimmen.

Schlimmernoch versucht sie uns jetzt zu erpressen und zu verpflichten ihr trotz Enterbung ein Viertel vom Erbe zu zahlen bzw ein Viertel vom Erlös des Hauses zu zahlen ansonsten würde sie den Hausverkauf weiter blockieren. Was kann man also tun? Die Erbengemeinschaft ansich ist mittlerweile auch verstritten und die laufenden Kosten trage ich für den Hauserhalt seit dem Tod der Mutter allein

Gibts es eine Möglichkeit sie gerichtlich zu zwingen den Grundbuchaustrag endlich vorzunehmen damit sie den Hausverkauf nicht mehr blockieren kann?

Familie, Recht, Erbengemeinschaft, Wirtschaft und Finanzen

Muss ich meinem Vater Geld zahlen weil ich mehr geerbt habe?

Also, zuerst mal ich habe keine Ahnung wie das alles läuft mit Erbschaft. Wir haben in 2 Wochen auch einen Termin bei einem Experten, wollte aber mal hier reinfragen.

Ganz knapp erzählt:

Meine Mutter ist letztes Jahr also 2023 verstorben, ich mein Bruder meine Schwester mein Vater und mein Sohn (4) haben geerbt.

Ich und mein Bruder zusammen eine Wohnung, meine Schwester eine Wohnung, mein Sohn ein Immobiliendepot und mein Vater ein Konto und mehrere Grundstücke.

Auch haben meine Geschwister und mein Vater zusammen ein Konto geerbt mit 30.000 euro drauf. Mein Vater hat aber meine Geschwister dazu überredet es ihm zu überlassen da er am wenigstens Erbe hat.

Meine Mutter hat vor ihrem Tod mir ihr Auto geschenkt.

Mein Bruder und ich verkaufen die Wohnung jetzt und mein Vater möchte nun von mir Geld bekommen, 15.000. Er sagt jetzt haben wir ja viel Geld und das wäre nur fair meine Geschwister hätten dies auch getan. Er hätte am wenigsten bekommen, uns das Auto überlassen und meine Mutter hätte mich von allen Kindern finanziell im Leben am meisten unterstützt. Er hätte das alles auch mit einem Anwalt regeln können, aber er will keinen Stress machen. So seine Worte.

Ich bin sehr enttäuscht über sein Verhalten und weiß nicht recht damit umzugehen. Er hat generell sehr viel Geld und das er sich über ein jahr später noch mehr holen will versteh ich nicht. Hätte er es bei dem ersten Termin zum Erbe erwähnt wäre es was anderes. jetzt kommt es aus dem nichgs. Er sagt er erwartet das ich ihm das überweise sobald die Wohnung verkauft ist meine Geschwister hätten dies ja auch ohne zu meckern getan. Ich weiß das sie es nur getan haben weil sie keine lust auf Diskussionen mit ihm haben.

Ich weiß nicht ob er ein Recht darauf hat und ich ihm das zahlen MUSS.

Freue mich über Meinungen.

Wohnung, Geld, Tod, Recht, Erbe, Vater, Erbengemeinschaft, Geschwister

🏍️ Motorrad Kaufvertrag : wer kann mir diese Kaufbedienung erklären?

Hallo Leute,

🕊️..Ein frohes neues friedliches, erfolgreiches und gesundes Jahr, wünsche ich euch.

Folgendes ist passiert, ein Freund hat ein altes Motorrad von seiner Erbengemeinschaft angeboten bekommen. Es handelt sich um ein sehr altes Motorrad aus den 70er Jahren. Die anderen Erben sind damit einverstanden das er das Motorrad übernehmen kann.

Allgemein findet solch eine Erbenregelung mit einem Kaufvertrag statt. Die anderen Erben haben das Motorrad von einem Sachverständigen geprüft. Allen ist bekannt dass das Motorrad verschiedene Dellen und Kratzer hat. Der derzeitige Verkaufswert beträgt : 900,- Euro.

Im Kaufvertrag steht folgende Bedienung, welcher mein Freund und auch ich nicht gänzlich verstehe :

📋 ...

1)..Das Motorrad wird unter Ausschluss der Sachmängel Haftung verkauft.

2)..Diese Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängel Haftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

3)..Gegebenenfalls noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.

Im Internet habe ich kein besseres Fahrzeug Verkauf - Muster gefunden, welches vereinfacht für eine solche Erben Übertragung geeignet ist. In einem solchen Formular müssten die Ausgleichszahlungen, für die anderen Erben eintragbar sein. Vielleicht hat jemand einen Tipp, wo ich ein besseres Formular finde ?

Eine Streichung des Hinweises von Punkt 1. bis 3. wurde von der Erbengemeinschaft abgelehnt ! .. somit hat mein Freund, welcher das Motorrad übernehmen möchte, Angst später Probleme zu bekommen, obwohl er diese Schäden am Motorrad doch gar nicht gemacht hat.

Vielen Dank für eure Interesse und eure Hilfe ..💙

Gruß Mirco

Motorrad, Rechtsanwalt, Erbrecht, Erbe, Kaufvertrag, Gesetz, Fahrzeug, Erbengemeinschaft, Jura, Jurastudium, Kaufmann, Kaufvertragsrecht

Erbengemeinschaft - Erbanteil weitergeben?

Guten Morgen,

Wir werden diesbezüglich noch einen Anwalt konsultieren, haben einen Termin, allerdings zieht dieser sich noch ein bisschen hin. Ich hab nun auch schon viel hierzu gelesen, allerdings finde ich, dass das Erbrecht in unserer Situation etwas komplex wirkt. Daher wollte ich mal aus Interesse vorab fragen, ob es vielleicht jemanden gibt, der eine ähnliche Situation hatte oder sich besser auskennt..

Folgende Situation
Meine Mutter und meine Tante haben vor einigen Jahren ein Haus mit Grundstück geerbt, Es gibt keinen Nachlassvertrag / Erbvertrag oder ähnliches , nur ein Nachlass-Dokument, dass beide jeweils das Erbe zur Hälfte erhalten.

Nun ist es so, das beide sich nach einem eher schwierigen Kontakt dazu einigen konnten, das, verkauft wird. Meine Mutter wohnt noch selbst in diesem Haus, meine Tante befindet sich im Ausland.

Jetzt ist folgende Situation: 2022 wurde der Teil meiner Mutter gepfändet d.h. Ein Eintrag ins Grundbuch vorgenommen. Da geht es um ein Darlehn vom Sozialamt ca.1989 um knapp 2000 € Als dieser Eintrag gemacht wurde war meine Mutter sehr krank, weshalb wir davon nicht Bescheid wussten. Wir haben davon erst im nachhinein erfahren, sonst hätten wir diese Schulden zu diesem Zeitpunkt bezahlt.

Jetzt meine Frage,
Ist es möglich, dass meine Mutter ihren Erbanteil an ihre Tochter überträgt, sodass sie auch den Verkauf managen kann? Natürlich werden die Nachlass-Schulden endsprechend beglichen, falls das möglich ist. Wie genau läuft das ab? Muss unsere Tante hierzu zustimmen? Oder gibt es da keine Möglichkeiten? Ich möchte das tun, weil meine Mutter immer noch einige gesundheitlichen Probleme hat, und dann wenigstens eine Last wegfallen würde.

Liebe Grüße

Erbe, Erbengemeinschaft

Warum Erbe und Nachlass vor dem Tod regeln lassen - Sinn?

Hallo,

ich bin 27 Jahre alt und habe zwei Brüder 30 und 34. Der älterste hat einen sehr guten Draht zu meinem Vater. Ich und mein mittlerer Bruder eher nicht so. Hat andere Gründe, die ich hier nicht nennen möchte. Jedenfalls hat mein Vater eine Landwirtschaft und hat einige Felder verpachtet. Der Betrieb rut. Jetzt plötzlich nachdem meine Eltern seit mehr als vier Jahr geschieden sind möchte sich mein Vater und mein älterer Bruder zusammensetzen zusammentun und klären wie und was und das ja der Hof/ Landwirtschaft nicht auseinander gerissen werden sollte usw. wer etwas bekommen soll. Wir verstehen hier keinen Sinn dahinter. Das Verhältnis zwischen meinen Vater zu unserern älteren Bruder ist sehr gut. Wir denken einfach so, da wir seine Söhne sind, erhalten wir sowieso den Pflichtteil durch drei oder bin ich da falsch informiert? Mein Vater hat meinem Bruder auch schon vor ein paar Jahren die PV-Anlage übergeben. Welche Vorteile sollten wir haben, wenn wir jetzt schon was regeln? Wir sehen eher einen Nachteil, da wir wissen, dass mein Vater mir eigentlich nichts geben möchte, da er in mir einen Versager sieht, zu meinem mittleren Bruder eher genau so und nur der älteste Bruder der Beste ist.

Ich möchte einfach nur wissen, was es nutzen würde, wenn man sowas vorzeitig schon regelt. Es ist ja nicht einmal bekannt, was die Hofstelle plus Inventar überhaupt noch Wert hat.

Danke für eure Meinung.

Geld, Angst, Erbe, Vater, Trennung, Bruder, Erbengemeinschaft, Familienprobleme, Geschwister

Wer bezahlt den Schaden und den ganzen Aufwand?

Meine Nachbarin ist vor 3 Jahren gestorben. Ihr (uraltes) Bauernhaus gehört jetzt einer Erbengemeinschaft, bestehend aus 3 Familien, die aber alle miteinander verstritten sind. Nun habe ich mit selbst schon Gedanken über die Substanz des Hauses gemacht (ist offensichtlich zu sehen). Und auch die eine Familie die bei uns im Ort wohnt hat mich gewarnt, daß das Dach massiv einsturzgefährdet ist und wenn er mal das Dach runterkracht, dann kracht das ganze Haus auch gleich mit. Sie hat mich gewarnt, meine Kinder in meinem Garten spielen zu lassen (dazu muß ich sagen, daß unsere Häuser nur ca 5-6 Meter auseinander stehen). Nun kann ich erstens die Kinder nicht vor dem Haus spielen lassen ( an der Hauptstrasse werden sie überfahren) und nun kann ich sie hinter dem Haus auch nicht mehr spielen lassen (also wohl am besten einsperren - oder was). Das Problem ist jetzt, daß die Häuser ja über die Stromleitungen zusammenhängen. Wenn das Nachbargebäude nun einstürzt wird mein halbes Dach (samt Dachgaupe) abgerissen. Das darunterliegende Badenzimmer ist dann auch mit hinüber sowie alles, was ich auf dem Dachboden eingelagert habe. Die Erbin hat mir klipp und klar erklärt, daß es für das Haus keine Haftpflichversicherung gibt. Nun meine Frage: Wer kommt für den Schaden auf, wenn da wirklich was passiert? Und nicht nur für den Schaden sondern auch für den Aufwand. Denn z.B. während der Reparatur könnte ich ja nicht zu Arbeit (lasse ja schließlich keine Handwerker alleine in meinem Haus rumfurwerken) bzw. für die ganzen Putz- und Aufräumarbeiten, Staub zsw. Dies muß ja alles dann erledigt werden und ich habe ja keine Langeweile durch Schuld anderer mir Arbeit aufzuhalsen. Was kann ich im Vorfeld dagegeben unternehmen und wer würde bezahlen im Fall der Fälle. Ich habe die Erben um eine Haftpflichtversicherung für das Haus gebeten - ohne Erfolg.

Versicherung, Erbe, Erbengemeinschaft, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, Schaden

Erbschaft als Ehepaar zusammen oder jeder einzeln?

Hi, unser Bekannter ist verstorben. Er teilte uns einmal mit, dass er über etwa einen Betrag von 30 bis 35 tausend Euro verfüge und er uns dies vererben möchte. Seither (er ließ sein Auto nach einem Unfall für etwa 10 tausend Euro reparieren) gehen wir von einem Barbetrag von etwa 20 bis 25 tausend Euro aus, den wir wahrscheinlich in Bar erben werden, sowie etwa geschätzt 10 tausend Euro Bankguthaben.


Nun zu meinen Fragen:

  • 1.) Wir (mein Mann und ich) sind als Nichtverwandte in der Klasse 3 der Erbschaftssteuer. Also mit einem Freibetrag von 20 tausend Euro. Jedoch ist im Testament vermerkt, dass wir (mein Mann und ich) „zu gleichen Teilen“ die Erben sind. Heißt das nun, dass JEDER SEPARAT einen Freibetrag von 20 tausend Euro hat, oder zählen wir als „eine Person“ weil wir verheiratet sind?

Großen Wert hat er zu Hause nicht und er hat sehr bescheidene Wohnverhältnisse gehabt. Außer solche Sachen wie TV oder Computer ist darin wahrscheinlich nichts derart Wertvolles, das es anzurechnen gibt. Ein Auto hat er noch. Mittelklassewagen.

  • 2.a) Ist es richtig, wir einen Freibetrag für Hausrat und andere Wertgegenstände von 12 tausend Euro haben?
  • 2.b) Falls ja, dann jeder separat oder insgesamt?
  • 2.c) Der 10.300 Euro Bestattungsfreibetrag ist der Gesamtbetrag, also nicht pro Erbe, richtig?
  • 2.d) Wie zahlt man einen Barbetrag von etwa 20 - 25 tausend Euro bei der Bank ein, ohne einen Herkunftsnachweis? Denn woher sollten wir diesen auch haben?

Das Nachlassgericht hat uns bereits bei Abgabe des Testaments mitgeteilt, dass es Monate (wahrscheinlich bis April/Mai) Bearbeitungszeit dauern wird, bis wir den Erbschein haben werden.

  • 3.) Haben wir bis dahin trotzdem Zugriff auf das Konto unseres Bekannten, sodass wir beispielsweise davon die Beerdigung zahlen könnten, oder müssen wir „in Vorkasse treten“?

Wir sind zum ersten Mal Erben und keinerlei Erfahrung in dem Bereich. Daher haben wir uns um die Art der Beerdigung gekümmert. Der einzig noch lebende Verwandte unseres Bekannten ist dessen Bruder und dessen Frau und Kinder, die er im (Testament vermerkt) gänzlich vom Erbe ausgeschlossen hat.

  • 4.a) Auch ein Pflichtteil steht ihm nicht zu, da Pflichtteile nur der eigenen Ehefrau, den eigenen Kindern oder den eigenen Eltern zustünden, richtig?
  • 4.b) Wir haben uns um die Art der Bestattung gekümmert. Ebenso kümmern wir uns um das Ausräumen der Wohnung und die ganzen Kündigungen all Versicherungen etc. da wir davon ausgehen, dass wir den Erbschein bekommen werden. Wir können doch nicht ein halbes Jahr warten, bis wir alles kündigen, bis das Nachlassgericht das endlich bearbeitet hat, oder?

Entschuldigt die vielen Fragen, aber wir wollen das alles seine Richtigkeit hat und fühlen uns im Hinblick auf Informationen betrifft etwas allein gelassen von den Behörden, was den „üblichen Werdegang“ einer Bestattung und einer Erbschaft betrifft. Danke im Voraus!

Recht, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Erbengemeinschaft, Erbschaftsrecht, Erbschaftssteuer, Notar, Notariat, Erbschein

Erbe und Schulden?

Hallo, ich bin in die Betreuung meiner Mutter reingeworfen worden und versuche mich jetzt durch den Papierkram zu wühlen.

Meine Mutter hat anscheinend Schulden aus erster Ehe mit meinem Vater.

Nun ist ihr Mann aus der zweiten Ehe verstorben und sie wird ein wenig Erben.

Mein Vater lacht sich nun ins Fäustchen und sagt supi dann macht sie uns ja bald Schuldenfrei und ich brauch nichts mehr tun.

Zum einen hilft er mir nicht und die Briefe von den Gläubigern sind undurchsichtig in dem Punkt wieviele Schulden die wirklich von damals haben.

Das einzige was ich bisher weiss ist das meine Mutter nur 3500 in der Schufa steht, was sich aber nicht mit den Briefen die ab und zu kommen deckt. Dort stehen summen drinne von zum Teil 15000 oder 17000 Euro.

Muss meine Mutter nun wirklich von dem Erbe alle Schulden aus erster Ehe begleichen? Wie finde ich heraus wieviele Schulden die wirklich noch von damals haben, alle Schuldner anrufen?

Das Erbe wird noch dauern und sie ist momentan nicht Zahlungsfähig bekommt nur eine kleine Rente. Mein Mann sagt ich soll nicht in Vorkasse gehen um einen Anwalt einzuschalten er hat Angst das ich uns irgendwie mit rein reisse.

Jetzt drängt aber langsam die Zeit da das Haus von meiner Mutter und Stiefvater nun verkauft ist und bald die Erbengemeinschaft aufgelöst wird und sie ihren Anteil dann überwiesen bekommt der aber vorerst auf meinem Konto gehen wird.

Sie liegt noch im Krankenhaus und ich werde wenn sie raus kommt ihr ein p Konto einrichten müssen, trotzdem will ich sie mit all dem nicht belasten es war schon schwer genug für sie das sie sich nicht von ihrem Mann verabschieden konnte und ich alles klären musste auch seine Beerdigung.

Wenn sie entlassen wird, steht sie vorm nichts, neue kleine Wohnung, Pflegegrad 5, Mann nicht mehr da und alles weg.

Ich hoffe ich finde hier hilfreiche Tipps wie ich weiter vorgehen muss.

Danke und LG

Schulden, Recht, Erbengemeinschaft

Erbengemeinschaft-ein Mitglied verstorben?

Hallo zusammen..... Vielleicht weiß ja jemand Bescheid, da er ähnliches erfahren hat.

"7. Fortsetzung der Erbengemeinschaft Miterben können sich aber auch gegen die Auflösung der Erbengemeinschaft aussprechen. Sofern es der Wunsch der Erben ist, bleibt dann die Gesamthandsgemeinschaft bestehen. Das Erbe gehört dann weiterhin allen Beteiligten und die Verwaltung des Nachlasses wird weiterhin gemeinschaftlich bestritten. Sollte einer der Miterben versterben, so wird sein Miterbenanteil an seinen Erben weitervererbt. Dieser nimmt dann für den Verstorbenen die Rolle des Miterben in der Erbengemeinschaft ein."

WAS PASSIERT, WENN DER VERSTORBENE KEINE ERBEN MEHR HAT?

Wir bilden eine Erbengemeinschaft mit unserer Stiefmutter, welche jetzt auch unverhofft verstorben ist. Der Nachlass unseres Vaters ist noch nicht geklärt/aufgeteilt und das Konto noch nicht gekündigt. Da wollte die Stiefmutter sich drum kümmern (mit unserer Vollmacht), kam aber nicht mehr dazu. Die Sparkasse lässt uns Kinder das Konto nicht auflösen, obwohl der Gemeinschafts-Erbschein vorliegt. 50% Stiefmutter und je 10% pro Kind.

Und was passiert jetzt mit den 50% der Stiefmutter, die nun nicht mehr lebt und keine Angehörigen hat?

Das gilt auch für die Mietwohnung unseres Vaters/unserer Stiefmutter hier in Deutschland, sowie Immobilie und Konten im Ausland. Dort habe sie zu 70% gelebt und sind auch beide dort verstorben und beerdigt. Das "alte" Kapitel ist ja noch nicht abgeschlossen.

Vielen Dank im voraus.

Anwalt haben wir, aber so richtig durchblicken kann keiner. :-(

Familie, Recht, Erbrecht, Erbengemeinschaft, Wirtschaft und Finanzen

Erbengemeinschaft Auflösung erst nach Jahren - welcher Verkehrswert

Ein Ehepaar kauft ein Haus, nach ein paar Jahren stirbt die Ehefrau. Es erben zur Hälfte der Ehemann und zu je 1/4 die zwei bereits erwachsenen Kinder den Anteil der Ehefrau. Zu diesem Zeitpunkt ist das Haus verschuldet und in einem sehr schlechten Zustand. Der Ehemann kommt für sämtliche Kosten des Hauses auf und renoviert bzw. baut an und um in den kommenden Jahren das Haus komplett mit seiner zweiten Ehefrau.Diese trägt einen Großteil der Umbaukosten und tilgt die früheren Schulden aus ihrem Vermögen. Der Wert des Hauses wird dadurch erheblich gesteigert. Die Kinder beteiligen sich nie an den Kosten bzw. Umbaumaßnahmen etc. - bewohnen das Haus allerdings auch nicht. Jetzt ist der Ehemann verstorben und hat seine Kinder nicht als Erben im Testament eingesetzt. Es soll nun eine Auflösung der Erbengemeinschaft erfolgen, indem der Nacherbe des Ehemannes( durch Testament festgelegt) die Kinder als Miteigentümer des Hauses (im Grundbuch eingetragen) ausbezahlt. Es stellt sich nun die Frage, von welchem Wert auszugehen ist. Das Haus war zum Zeitpunkt des 1.Erbfalles (Tod der Ehefrau) sehr wenig wert - erst durch die Umbaumaßnahmen erfolgte eine Wertsteigerung. Erhalten die Kinder ihren Anteil ausgehend vom damaligen Wert (vor 25 Jahren) oder vom heutigen? Welche Regelung kann getroffen werden?

Erbe, Erbengemeinschaft, Teilungsversteigerung

Kann ich meinen Erbanteil verkaufen oder verschenken?

Ich bin Mitglied einer Erbengemeinschaft, bei der gemäß Testament das Haus unserer verstorbenen Mutter (vor 15 Jahren) verkauft werden soll. Dies konnte wegen Uneinigkeit untereinander nicht erfolgen. Die 5 Kinder haben 5 gleiche Erbteile, wobei ein Kind wegen privater Insolvenz zur Testamentszeit nicht mit einem Anteil bedacht wurde. Dafür erhielt ich als Schwester zwei Anteile, als 2 Fünftel, meine weitere Schwester 1 Fünftel, meine beiden Brüder je ein Fünftel. Dioe Situation ist momentan so: Meine beiden Brüder haben insgesamt 2 Fünftel Anteile am Erbe, (das heißt das Haus der verstorbenen Mutter) die drei Schwester haben insgesamt 3 Fünftel Anteile, wobei eine Schwester keinen Anteil hat, dafür ich 2 Fünftel (Grund siehe oben). Das Haus konnte bsiher nicht verkauft werden, weil einer meiner Brüder eine von 2 Wohnungen im Erbe/Haus der Mutter bewohnt, auch schon vor dem Tod meiner Mutter. Er zahlt immer noch die gleiche "Miete" wie zur Lebenszeit meiner Mutter. Eine Erhöhung wurde nie vereinbart, weil er ausziehen sollte, um das Haus verkaufen zu können. Dies ist aber bis heute nicht geschehen. Das Haus kann nicht verkauft werden, weil dies immer behindert wurde. Mein Bruder, der dort wohnt hat auch kein Interesse, das Haus oder unsere 3 Erb-Anteile zu kaufen. Er wohnt ja günstigst darin mit allen Vorteilen eines Mieters. Alle Erben tragen die Kosten für den Unterhalt und die Risiken, die von einem 50 Jahre alten Haus ausgehen, z. B. alte Öltanks, alte Leitungen, alte Dächer (Eternit) etc. Meine Fage ist nun: Kann ich, können wir drei Schwestern, -wir drei sind uns einig- den Erbanteil unabhängig von den beiden Brüdern verkaufen, verschenken oder beleihen? Wir wollen nur mit dem Haus nichts mehr zu tun haben. Wir wollen auch keine kosten- und zeitintensive Teilungsversteigerung oder Räumungsklage und auch keinen Anwalt oder ein Gericht bemühen. Wir wollen nur unsere Ruhe haben. Unser "Miet-Bruder" möchte das Haus weder kaufen, noch geschenkt. Er wohnt am besten/billigsten auf unsere Kosten im Haus. Wir tragen das gesamte Risiko zu 3 Fünftel.

Bin gespannt,ob diesen "Wahnsinn" jemand verstehen und uns helfen kann.

Vergleich, Erbengemeinschaft, Räumungsklage, Teilungsversteigerung