Lässt sich ein Erbteil aus einer Erbengemeinschaft übertragen?
Hallo Ihr Lieben,
wir haben ein recht kompliziertes Problem. Unsere Immobilie befindet sich in einer Erbengemeinschaft, die sich immer mehr verzweigt. Dadurch wird alles immer komplizierter. Ein Teil der Erben ist bereits verstorben und hat an Kinder, Partner usw. vererbt.
Wir würden gern so viele Teile, wie möglich auf uns übertragen lassen, um es für unsere Kinder nicht noch schlimmer werden zu lassen. Ich weiß jetzt schon, dass nicht alle mitmachen werden. Doch ich denke, je mehr um so besser.
Nun ist einer der Erben zum Notar gegangen und wollte seinen Teil auf uns übertragen. Der Notar meinte jedoch, er bräuchte alle Erbscheine von denen, die einen Teil der Immobilie besitzen.
Ist das wirklich so? Wenn ja, warum kann er nicht einfach seinen Teil auf uns übertragen?
Ich möchte es gern verstehen.
Vielen Dank schonmal an die Fachkundigen!
Lieben Gruß
Andrea