Erbengemeinschaft - Haus geerbt (3 Geschwister) alleinstehender Bruder wohnt unentgeltlich im Haus?
Hallo,
3 Geschwister haben ein Haus geerbt, wobei der Bruder unentgeltlich also ohne Miete an die Geschwister zu bezahlen im Haus. Auszahlen ist lt. Bruder (Alter 58) nicht möglich, da dieser angeblich das Geld nicht dazu hat. Wie verhält es sich wenn der Bruder nun ein Pflegefall wird. Er ist nicht verheiratet und hat keine Kinder. Die nächsten Verwandten sind also die Geschwister mit Kinder. Leider habe bzw bekomme ich keinen Einblick in die Finanzen meines Bruders aber ich geh jetzt mal davon aus, wenn er kein Geld zum Ausbezahlen hat, dann auch nicht für die Pflege, da er jemand ist, der sich langfristig keine Gedanken macht und hoff daß schon alles irgendwie wird, so wie er auch gehofft hat, daß die Geschwister ihren Erbteil nicht verlangen bzw nicht den Verkauf des Hauses anstreben, da er dann ja auf der Straße sitzen würde (wobei wir das Geld eigentlich auch gut gebrauchen könnten). Ich habe aber keine Lust, daß dann mein Eigentum evtl. draufgehen könnte. Wie verhält es sich auch mit dem geerbten Haus ? Vielen Dank schon mal für die Antworten.
8 Antworten
Er hat das Recht auf seinen Pflichtteil, das Wohnrecht hat er scheinbar nicht.
Auszahlen ist lt. Bruder (Alter 58) nicht möglich, da dieser angeblich das Geld nicht dazu hat.
Ihr beschließen, das Haus zu verkaufen. Dann geht der erzielte Preis durch drei.
Wenn es einen Wert hat , verkaufen als Geldanlage für einen Dritten .
Das Wohnrecht des Bruders in dem großen Haus , wird dann als sein Drittel behandelt . Dafür trägt er die Kosten zum Unterhalt des Anwesen .
Entweder zahlt der euch aus oder ihr ihn.
Salue
Das Haus wird nun im Rahmen einer Erbgemeinschaft betrieben. Mit dem Gratis-Wohnen ist es natürlich jetzt vorbei.
Entweder Ihr legt einen marktgerechten Mietzins fest, der gedrittelt wird und Dein Bruder nun Euch je einen Drittel des Mietzinses bezahlt oder einer der Erben verlangt die Auszahlung des Erbes. In diesem Fall kann einer der Erben die anderen auszahlen oder das Haus wird fremdverkauft.
Der Nettoerlös wird geteilt. Dein Bruder kann mit seinen Anteil dann etwas mieten und später seine Plege damit finanzieren. Wenn es ihm nicht ausreicht, ist dies nicht Euer Problem. Ausnahmen wären nur möglich, wenn einer von Euch beiden in sehr guten finanziellen Verhältnissen lebt (Unterstützungspflicht).
Tellensohn
Eine gesetzliche Unterhaltspflicht zwischen Geschwistern gibt es nicht. Diese besteht nur zwischen Verwandten in gerader Linie, also Eltern und Kindern oder Enkeln