Darf ein Teil der Erbengemeinschaft die Schätzung verhindern?
Meine Schwester und ich haben jeweils ein 1/6 eines Hauses geerbt und möchten uns unseren Anteil auszahlen lassen. Wir haben angeregt, dass ein (neutraler) Gutachterausschuss beauftragt wird, um das Haus schätzen zu lassen. Die Rechnung trägt jeder der Erben zu seinem Anteil.
Nun sagt die Person, die eine Hälfte des Hauses geerbt hat, dass sie ihren Anteil der Rechnung für den Gutachterausschuss nicht bezahlen könne und müsse erst das Geld zusammensparen. (Das würde dann ewig dauern...)
Im Prinzip könnten meine Schwester und ich die Summe vorstrecken und das Geld könnte dann bei der Auszahlung unseres Erbteils addiert werden.
Wie kann man damit umgehen, wenn eine Person sich weigert, das Haus schätzen zu lassen, um zu verhindern, anderen zwei Erben jeweils ihren Anteil auszahlen zu müssen?