Wie schlage ich ein griechisches Erbe aus?
Hi zusammen, mein Großonkel in Griechenland ist verstorben und hat eine Wohnung hinterlassen. Da es aber 23 miterben gibt möchte ich damit am liebsten nichts zu tun haben und das Erbe ausschlagen. Meine Mutter hat schon hunderte Euro für notarkosten, apostillen etc ausgegeben und ich frage mich ob es da keinen einfacheren, günstigeren weg gibt.
Kennt sich da jemand aus?
Vielen Dank.
4 Antworten
Ich glaube nicht, dass du hier jemanden finden wirst, der sich mit dem griechischen Erbrecht auskennt. Versuche mal, eine Auskunft bei der griechischen Botschaft in Berlin oder einem griechischen Konsulat in deiner Nähe zu bekommen.
Möglicherweise gibt es in Griechenland - wie auch in Deutschland - für die Ausschlagung bestimmte Fristen, die du nicht versäumen darfst. Kümmere dich also zeitnah um die Angelenheit.
Geh persönlich zu einem Notar und gib das dort zur Kenntnis. Dort wird Dir das rechtssicher aufgesetzt.
Evt. verweist er Doch auch an andere Stellen.
Der Notar würde die Ausschlagung nach deutschem Recht aufsetzen. Das muß aber nicht den gesetzlichen Anforderungen in Griechenland entsprechen.
Wartet man bei sowas nicht, bis irgendjemand an einen herantritt? Finde es komisch, dass du das im Vorhinein ausschlagen musst.
Zumindest in Deutschland ist das genau so. Wenn du ein Erbe nicht binnen 6 Wochen nach Kenntniserhalt des Erbfalles ablehnst, hast du es angenommen. Auch wenn es aus mehr Schulden als Vermögen besteht.
ist das dein Ernst? Ich muss das Erbe annehmen, nur weil ich innerhalb einer Frist nach Kenntnis über den Tod eines Familenangehörigen das Erbe nicht ausgeschlagen habe?
Was ist, wenn ich nichts davon weiß, dass er was zu vererben hat?
Was ist, wenn es ein Verwandter ist, mit dem man lange keinen Kontakt hatte?
Was ist, wenn man nicht vom Tod erfährt?
Und wie will man überhaupt beweisen, dass man davon erfahren hat?
Und was ist, wenn man von dieser Regel schlicht nichts weiß?
Ich muss das Erbe annehmen, nur weil ich innerhalb einer Frist nach Kenntnis über den Tod eines Familenangehörigen das Erbe nicht ausgeschlagen habe?
Ja. Ein spätere Anfechtung trotz Kenntniserhalt ist ziemlich aussichtslos.
Was ist, wenn ich nichts davon weiß, dass er was zu vererben hat?
Tja, es gab schon Leute, die haben wegen des lästigen Aufwandes ein Erbe ausgeschlagen. Später stellte sich raus, dass Schwieger-Uronkel ne Villa in Grunewald hatte. Die haben sie jetzt nicht.
Was ist, wenn es ein Verwandter ist, mit dem man lange keinen Kontakt hatte?
Die Länge des Nichtkontaktes ist erbrechtlich belanglos.
Was ist, wenn man nicht vom Tod erfährt?
Dann beginnt die 6-Wochenfrist ab Kenntniserhalt des Todesfalles nicht.
Und wie will man überhaupt beweisen, dass man davon erfahren hat?
Dadurch, dass der Testamentsvollstrecker oder der Rechtspfleger im Amtsgericht alle in Fragen kommenden Erben anschreibt.
Und was ist, wenn man von dieser Regel schlicht nichts weiß?
Pech gehabt. Gesetze werden nicht dadurch außer Kraft gesetzt, dass du sie nicht kennst.
Hier mal ei Beispiel, dass bei mir bei der Arbeit so vorgekommen ist.
Oma stirbt und hinterlässt Schulden unter anderem bei uns Mietschulden.
Beide Kinder schlagen aus.
Eine Tochter hat selbst eine Tochter, welche aber nicht mehr bei ihr wohnt sondern bei einer Pflegefamilie lebt.
Ist also die Enkeltochter der Erblasserin.
Diese Enkeltochter ist minderjährig und kann daher nicht selbst ausschlagen, sondern der Pflegevater muss das für sie tun!
und jetzt kommts: Er tut das einfach nicht. Sogar als das Gericht nach 6 Wochen noch mal freundlich daran erinnert! Jetzt ist die Enkelin Alleinerbin von Schulden, ohne das sie was dafür kann. Wir haben die Mietschulden am Ende erlassen. Aber wer weiß, was da sonst noch war.
Du gehst zu deinem Amtsgericht und schlägst das Erbe persönlich aus.
Der Nachlaß ist in Griechenland. Das griechische Recht gilt und nicht das deutsche.
Bist du sicher? Ich kann mir das nicht vorstellen. Das deutsche Amtsgericht kennt nicht einmal die Adresse der zuständigen Behörde in Griechenland. Außerdem könnte die griechische Behörde nichts mit einer deutschen Ausschlagung anfangen. Eine beglaubigte Übersetzung müßte der Fragesteller selbst beibringen und weder das deutsche noch das griechische Gericht.
Denkbar wäre höchstens, dass der Fragesteller die Ausschlagung vor einem deutschen Gericht erklärt, sie beglaubigt übersetzen läßt und dann selbst ans griechische Gericht schickt.
Warum eigentlich immer zum Notar?! Kostet nur Geld. Man kann das auch persönlich beim Amtsgericht zu Protokoll geben.