KFZ-Versicherung wechseln. Gilt ein über die Teilkasko abgerechneter Steinschlag in der Frontscheibe (Smartrepair) als Vorschaden, der angegeben werden muss?

Ich würde gerne die KFZ-Versichung für mein KFZ wechseln.

Im Mai 2018 hatte ich einen Steinschlag in der Frontscheibe.
Dieser wurde bei CarGlass repariert (kein Austausch der Frontscheibe, nur Reparatur).
Die Teilkasko meiner derzeitigen Versicherung regulierte den Schaden anstandslos, ohne dass die Selbstbeteiligung aufgerufen wurde.

Nun würde ich gerne die Versicherung wechseln, da mein Versicherer den Versicherungsbeitrag deutlich erhöht hat, würde sich das lohnen.

Also habe ich ein Vergleichsportal genutzt, eine Versicherung gefunden, welche die gleichen Leistungen hat wie meine bisherige Versicherung, dabei aber deutlich günstiger ist. Beim Ausfüllen des Antrags tauchte die obligatorische Frage auf:

"Hatten Sie innerhalb der letzten 3 Jahre einen Versichungsschaden?"

Ich will keine Falschangabe machen, aber mein Arbeitskollege meinte, diese Smartschäden müsste ich gar nicht angeben, weil sie zu keiner Hochstufung führen und damit nicht als Schadensfall zählen, der anzugeben ist.
(Er sagte sogar ausdrücklich, ich sollte diesen Schaden nicht angeben, damit die neue Versicherung den Vertragsabschluss nicht wegen des Vorschadens verweigert).

Ein anderer Kollege hingegen sagte, die Auskunft sei falsch, ein Schaden sei ein Schaden und müsse in jedem Fall angegeben werden.

Beim googlen sagen auf diese Frage die Einen "so", die anderen "so" - danach war ich genauso schlau, wie vorher.

Meine Frage geht daher an diejenigen unter Euch, die es sicher wissen:

Ist mein Kreuz bei "Vorschaden in den letzten 3 Jahren" richtig gesetzt, oder darf ich dort "nein" ankreuzen, ohne etwas falsch zu machen?

Ich bedanke mich im Vorfeld für Eure Hilfe!

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Marderschaden am Neuwagen. Was soll ich tun?

Hallo Leute, also nachdem mein neues Auto gestern heftig gequalmt hat bin ich heute sofort in die Werksatdt d.h. zum Händler wo ich ihn vor 2 Wochen gekauft habe. Diagnose Marderschaden. Das Mistvieh hat den Schlauch meines Kühlers angenagt. Soweit auch für mich als Frau nach dem Öffnen der Motorhaube deutlich zu erkennen. Über meine Versicherung wäre ich versichert allerdings mit 150 Selbstbeteiligung für Teilkaskoschäden. Der Schaden bei mir beläuft sich auf ca. 100 Euro. Leider benötige ich bis morgen ein Mietfahrzeug. Das hat mir der Händler auch gegeben. Allerdings kostenpflichtig. Das wiederum finde ich schon mal eine bodenlose Frechheit. Ich habe dort vor 2 Wochen 13000 Euro hingelegt und kann nicht mal einen Mietwagen auf Kulanz bekommen? Mir ist schon klar dass sie dazu nicht verpflichtet sind, doch ich finde das mehr als unverschämt. Meine Versicherung teile mir mit, dass wenn ich in eine Vertragswerkstadt gefahren wäre ich ein Mietfahrzeug kostenlos hätte haben können. Tja nur wusste ich das bei dem aufsteigenden Qualm ja nicht, dass es sich um einen Marderschaden handelt. Hätte ja auch was auf Garantie sein können. Meine Fragen nun was soll bzw. kann ich tun. Marderschutz einbauen kostet und bietet keinen 100% Schutz. Hausmittel helfen auch nur bedingt. Die Selbstbeteiligung meiner Versicherung rausnehmen? Was kostet das dann mehr? Zumindest wären ja alle Schäden komplett abgedeckt. Der Werkstadt möchte ich auch nochmal gehörig die Meinung geigen. Doch kann ich diese auch wechseln? Bzw. zu einem anderen Opelhändler gehen solange noch Garantie auf mein Fahrzeug drauf ist?? Vielen Dank für eure Antworten

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KFZ-Versicherung: Schadensminderungspflicht HUK-Coburg zulässig?

Hallo zusammen,

ich habe mein Fahrzeug bei der HUK-Coburg versichert. Ich habe in meinem Vertrag Teil- und Vollkasko; freiE Werkstattwahl und den Rabattschutz inkludiert. Dementsprechend hoch ist auch der Beitrag für die KFZ-Versicherung.

Kürzlich wurde meine Windschutzscheibe durch einen Steinschlag so stark beschädigt, dass diese ausgetauscht werden muss. Ich habe einen Ford Focus mit etlichen Sensoren und Frontscheibenheizung.

Telefonisch wurde mir von der Versicherung mitgeteilt, dass ich meine Werkstatt gem. Vertrag frei auswählen kann. Natürlich habe ich mein Auto zum Ford-Vertragshändler gebracht und ihm eine Vollmacht erteilt, dass er direkt mit meiner Versicherung abrechnen kann.

Heute erhalte ich einen Brief von der HUK, dass ich zwar freie Werkstattwahl habe, aber dennoch eine "Schadensminderungspflicht" habe. Es steht drin, dass die HUK den Austausch der Scheibe nur bis zu folgenden Höchstsätzen erstattet:

Bei Markenwerkstätten:

Stundenverrechnungssatz: 105,00€

Aufschlag für Ersatzteile: -10% auf UPE

Alternativ kann ich auch einfach in eine Partnerwerkstatt....

Ich habe jetzt mal in den Versicherungsbedingungen nachgelesen. Da steht kein Wort über eine sogenannte "Schadensminderungspflicht" sondern nur "(...) die erforderlichen Kosten werden erstattet". Ich habe extra die Werkstattbindung ausgeschlossen und zahle daher auch einen höheren Beitrag und nun soll ich trotzdem in eine Partnerwerkstatt der HUK, da der Austausch ansonsten "zu teuer" werden kann.

Das Schreiben habe ich natürlich an meinen Ford-Händler geschickt und hoffe er rechnet dementsprechend ab. Dennoch bin ich sauer auf die HUK, dass einem noch vorgeschrieben wird, was eine Reparatur zu kosten hat.

Daher meine Frage, ob das Verhalten der HUK überhaupt zulässig ist?

Über das Verhalten der HUK bin ich sehr sauer, da ich auch sehr viele Versicherungen bei der HUK habe. Ich überlege gerade zu wechseln, da ich bei einem größeren Schaden das selbe Szenario befürchte.

Vielleicht hat ja schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir beantworten ob das zulässig ist.

Viele Grüße

Franke94

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Mutter erlaubt mir nicht, alleine Auto zu fahren?

Hallo…,

ich bin jetzt letzten Monat 19 Jahre alt geworden und habe Anfang diesen Jahres meine praktische Führerscheinprüfung bestanden. Ich habe kein eigenes Auto, sondern bin auf dem Auto meiner Mutter angemeldet… jetzt habe ich wie gesagt seit Januar den Führerschein und bin seitdem noch kein einziges Mal alleine gefahren, weil meine Mutter es mir nicht erlaubt.

Alle anderen die ich kenne, die den Führerschein gemacht und bestanden haben durften auch nach kurzer Zeit alleine fahren und bevor hier jemand sagt: Ja, aber die kennen das Auto bestimmt usw.
Ich kenne das Auto meiner Mutter auch und kann sicher damit umgehen, aber ich darf nicht alleine fahren.

Wenn ich meine Mutter dann mal frage, ob ich mal alleine fahren darf, artet das jedes Mal in Streit aus. Dann kommt sie immer damit an, dass ich ja bei rot über eine Ampel gefahren sei. BIN ICH NICHT! Die Ampel ist gelb geworden, als ich KURZ VOR der Ampel gewesen bin. Wirklich KURZ DAVOR ! Wenn man KURZ VOR der Ampel ist, dann fährt man noch rüber (kommt natürlich immer auf die Situation an).

Jedenfalls lässt sie mich halt nicht alleine fahren und das wird in naher Zukunft auch nicht passieren. Was witzig ist ist, dass sie mich letztes Jahr immer angeschnauzt hat, wenn die Fahrstunden nicht gut liefen und mir Druck gemacht hat wie sonst was, weil ich nicht fertig wurde. Den Druck hat sie mir gemacht, weil ich schulisch teilweise 10 Stunden habe und sie wollte, dass ich dann an diesen Tagen mit ihrem Auto zur Schule fahre und zurückkomme, womit sie meinte, dass ich dann alleine hinfahren soll, damit sie mich nicht dreimal die Woche abholen muss. Und darf ich alleine fahren? Nein!

Es ist immer so, dass sie mich abholt und ich dann die Strecke zurückfahre und ich aufgrund dessen, dass ich nicht alleine fahren darf mittlerweile gar keinen Bock mehr habe Auto zu fahren, weil ich nicht alleine fahren darf.

Habe ehrlich gesagt keinen Bock das erste mal alleine Auto zu fahren, wenn ich ein eigenes Auto habe… und das wird auch nicht in naher Zukunft sein, weil ich mir das Auto selber kaufen muss und das auch, wenn es gebraucht ist, teuer ist.

Habe vor ca. zwei Monaten gesagt, dass ich gar nicht mehr fahre, wenn ich nichtmal alleine fahren darf und da meinte sie dann, dass ich ihr dann das ganze Geld für den Führerschein zurückzahlen soll. Nichts zahle ich zurück. Den einen Teil habe ich nämlich selber gezahlt.

Danke schonmal im Voraus

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Nachzahlung bei der KFZ-VERSICHERUNG?

Im Oktober 2021 habe ich eine andere Kfz-Versicherung beauftragt, mein Auto ab dem 01.01.2022 (Vertragsbeginn) zu versichern.

Die neue KFZ-VERSICHERUNG hat zugestimmt und mich am selben Tag (05.10.2021) gebeten, iihnen meine gefahrenen Kilometer mitzuteilen, obwohl ich noch bei meiner alten Versicherung unter Vertrag war und mein Vertrag bei der neuen Versicherung erst ab 2022 in Kraft treten sollte.

Vor einer Woche bekam ich nochmal einen Brief von der neuen Versicherung, dass ich meine gefahrenen KM mitteilen muss. Ich habe es ihnen mitgeteilt und ein paar Tage später bekam ich einen weiteren Brief, dass ich meine jährlich gefahrenen KM überschritten habe und 30€ zahlen muss.

Was mir in dem Schreiben aufgefallen ist, dass sie meine Fahrleistung aus dem Vorjahr (05.10.2021) berechnet haben, obwohl mein Versicherungsbeginn am 01.01.2022 war. Und wenn ich meine gefahrenen KM vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 berechne, dann bin ich noch weniger gefahren als dort angegeben.

Auf Nachfrage hieß es, dass die KFZ-VERSICHERUNG die in den letzten 15 Monaten gefahrenen Kilometer anhand meiner Angaben errechnet habe und zu dieser Entscheidung gekommen sei.

Meine Frage an euch? Ist das wirklich so? Habt ihr ähnliche Erfahrungen beim Versicherungswechsel gemacht?

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