3 Jahre Praxiserfahrung trotz zwischenzeitlichem Führerscheinentzug?
Guten Tag an alle,
Ich besitze meine Fahrerlaubnis seid dem frühst möglichen Datum, also seit dem 17. Lebensjahr. Mittlerweile bin ich 24 und habe demnach 7 Jahre Fahrerfahrung, theoretisch. Leider wurde mir mit 23 der Führerschein entzogen und ich konnte ihn nach 8 Monaten wieder holen. Da es eine Neuerteilung war, steht auf dem Führerschein natürlich jetzt 11.2022 drauf.
Meine 1. Frage:
Sollte ich mir im Ausland ein Auto mieten wollen und dort steht, dass ich 3 Jahre Praxiserfahrung brauche, zählen dann die Jahre davor, oder nur das Datum auf dem aktuellen Fahrausweis? Sprich: wenn das Datum auf dem aktuellen Fahrausweis zählt, kann ich da wahrscheinlich nichts machen?
Meine 2. Frage:
Bei der Versicherung wird man nach 3 Jahren Fahrerfahrung in 1/2 eingestuft. Zählen diese 3 Jahre dann auch nicht mehr?
Vielen Dank im Voraus für eure Antwort. Falls irgendetwas unklar sein sollte, teilt es mir gerne mit!
Beste Grüße
Timo
1 Antwort
zählen dann die Jahre davor,
Nein. Denen kannst du ja viel erzählen.
Zählen diese 3 Jahre dann auch nicht mehr?
Das sollte zählen ab Ersterteilung
Das sehe ich so, denn du hast ja vor der Neuerteilung Fahrpraxis gesammelt.
Aber das ist meine Meinung, mehr nicht.
Danke für die echt schnelle Antwort! 5-Sterne-Bewertung an dich, wenn das möglich ist :D
Also bei der Versicherung kann ich dann meine Ersteinteilung praktisch geltend machen und habe demnach die 3 Jahre weitaus erfüllt bis zum Entzug und werde unter 1/2 eingestuft?