Fahrlässige Trunkenheitsfahrt E-Scooter in der verlängerten Probezeit?

1 Antwort

Das kann dir niemand mit Sicherheit sagen.

Früher war klar festgelegt, dass bei einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt mit weniger als 1,6 Promille keine MPU angeordnet werden konnte.

Das BVerwG hat jedoch mit Urteil vom 17.03.2021 (AZ: 3 C 3.20) entschieden, dass auch bei einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille eine MPU angeordnet werden kann, wenn "weitere aussagekräftige Tatsachen" die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen.

Konkret ging es in diesem Urteil um das Fehlen von alkoholbedingten Ausfallerscheinungen, die den Verdacht auf Alkoholmissbrauch begründen und daher eine MPU bereits ab 1,1 Promille rechtfertigen können.

In deinem Fall kann man durchaus auch argumentieren, dass die Fähigkeit, mit 1,44 Promille noch einen Scooter steuern zu können, gleichfalls das Fehlen von alkoholbedingten Ausfallerscheinungen belegt, somit Alkoholmissbrauch anzunehmen ist und eine MPU gerechtfertigt wäre.

Ob der Sachbearbeiter deiner Führerscheinstelle auch so argumentiert, kann aber niemand vorhersehen.