Zum zweiten Mal Führerscheinentzug, wann abgeben?

6 Antworten

Schon geprüft, ob das ganze evtl. nach dem neuen Bußgeldkatalog, der momentan nicht mehr angewendet wird, bewertet wurde?

verreisterNutzer  19.08.2020, 19:11

Was hat die inhaltliche Fragestellung im Bezug auf Fahrverbot vs. Fahrerlaubnisentzug mit der umstrittenen Neuauflage des Bußgeldkataloges zu tun ?

Ein Fahrverbot ist eine zeitweilige Konsequenz aus einem schwerwiegenderem Verstoß gegen Verkehrsvorschriften , bei der die eigentliche Fahrerlaubnis an sich erhalten bleibt . Nur zeitweise ist dabei die Nutzung von Kraftfahrzeugen untersagt . Die Fahrerlaubnis muß für die Zeitabläufe eines angeordneten Fahrverbotes dann aber auch in amtliche Verwahrung gegeben werden und wird nach Ablauf des anerkannten FV - Zeitraumes automatisch wieder ausgehändigt .

Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis erlischt diese Sonderberechtigung mit Vollendung des Verwaltungsaktes hingegen irreversibel .... Fleppe ist ganz weg und müßte später neu beantragt werden nach Ablauf einer Sperrfrist für etwaige Wiedererteilung .

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michi550  19.08.2020, 20:41
@verreisterNutzer

ganz einfach, es wurden noch fahrverbote im Mai/Juni nach dem neuen Bußgeldkatalog verhängt. Dies wurde von diversen Behörden nicht abgeändert. Daher laufen bei uns diverse Gnadengesuche, die auch bewilligt werden.

Das ganze bezieht sich auf die Frage, ob man da noch etwas gegen tun kann.

Ist doch logisch.

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michi550  19.08.2020, 20:45
@verreisterNutzer

die Neuauflage ist auch nicht umstritten, sie ist ungültig. die Km/h grenze für den Führerscheinentzug wurde im neunen Bußgeldkatalog drastisch gesenkt. Innerorts 21km/h, außerorts 26km/h. Jetzt zählen aber wieder die alten Grenzen.

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Zuvor muß hier ganz klar zwischen einer Entziehung , oder in Verwahrabgabe bei einer Fahrerlaubnis unterschieden werden .

Bei einer Entziehung ist der Lapppen ganz weg , und dann gibt es normalerweise nur eine Fristangabe von x Tagen zur Abgabe .

In dem Brief stand kein Datum, sondern dass es wirksam ist mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheides..also sofort?

Dann geht es um ein Fahrverbot , und nicht um eine Entziehung der FE .

In diesem Fall wird ein Bußgeldbescheid erst nach Bezahlung des Bußgeldes ab Zahlungseingang bei der Behörde rechtswirksam , und das darin genannte Fahrverbot beginnt seinerseits erst dann zu laufen , wenn der Führerschein nachweislich in amtliche Verwahrung übergeben wurde .

Daher in diesem Fall am besten die Fleppe an dem selben Tag den Behörden übergeben mit übergabebeleg , an dem Du durch nachweisliche Zahlung des Bußgeldes ( Einzahlungsbeleg von Deiner Bank ) die behördliche Entscheidung anerkanntest .

( um es mal einfach zu halten )

Kann man das auch gegen mehr Zahlung regeln, ihn zu behalten und wenn nicht, wann muss er dann abgegeben werden?

Diese Möglichkeit gibt es auf Antrag nur für Ersttäter , die sich in den vorhergehenden 24 Monaten vor der aktuellen Verfehlung nicht schon mal ein Fahrverbot eingefangen hatten .

Selbiges gilt in diesem Bezug auch für die 4-Monatsfrist der Verwahrungsübergabe der FE bei Fahrverboten .

michi550  19.08.2020, 17:55

Das ist ja super. Also demnach einfach nicht bezahlen und schon brauche ich den Führerschein nicht abgeben. Also in meiner Behörde werden auch Führerscheine in Verwahrung genommen, wo der Betroffene noch nicht bezahlt hat.

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verreisterNutzer  19.08.2020, 18:13
@michi550

So einfach ist es nicht , denn gegen einen bereits erlassenen Bußgeldbescheid mußt Du aktiv Rechtsmittel einlegen , sonst gewinnen sie selbst bei Zahlungsverweigerung m.W. nach spätestens 3 Wochen automatisch Rechtswirksamkeit . Dann geht der ( teure ) Affentanz für Dich erst richtig los .

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michi550  19.08.2020, 18:18
@verreisterNutzer

das ist mir klar. du hast aber geschrieben, dass der BG erst nach Bezahlung rechtskräftig wird.

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verreisterNutzer  19.08.2020, 18:51
@michi550

Wird er normalerweise dann ja auch erst , wenn Du da nicht fristgerecht Widerspruch einlegst . Anerkennung durch Zahlung oder Widerspruch unterliegen aber halt gewisser Reaktionsfristen .

Durch einfache "Nicht-Zahlung" kommst Du aus dieser Nummer nicht raus .

Anerkenntnis durch Zahlung ist verwaltungs- / und gebührentechnisch hier einfach erst einmal nur das Angebot des mildesten Mittels .

Du hast wiederholt Mist binnen kurzer Zeit gebaut , also stehe doch nun auch dazu und füge Dich .

Oder kannst Du berechtigte Zweifel gegen die Messung , das Zustandekommen des Messergebnisses und dem darauf beruhenden Bußgeldbescheidins Feld führen ?

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verreisterNutzer  19.08.2020, 22:05
@verreisterNutzer

Michi550 ist nicht Mieze19988 . Michi550 macht hier großen Wind im gesamten Thread ohne jegliche Nennung dessen , was für Mieze 19988 da überhaupt relevant sein könnte .

Aber insgesamt da nichts , was ich in meiner Antwort nicht grundlegend bereits @Michi550 und @Mieze19988 bereits unverwechselbar erklärte .

Michi550 macht hier Wind , aber sagt nicht , weswegen konkret . Und Michi550 tut sich hier keinen Gefallen in der Stänkerei , wenn der alte und neue Bußgeldkatalog bis auf die Höhe des Bußgeldes in der hinterfragten Situation einer erneuten Geschwindigkeitsüberschreitung nicht ohnehin schon minnigens einen Monat Fahrverbot vorgesehen hätten .

( Was ich da an Rechtsmöglichkeiten bereits in meiner eigenen Antwort anklingen ließ )

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michi550  19.08.2020, 18:20

und das Fahrverbot wird nach ende eines zeitfensters innerhalb deren der führerschein abgegeben werden soll, wirksam. Endet aber erst nach der behördlichen verwahrung von z.b. 1 Monat.

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"an dem Tag ist seine Frau fast tötlich verunglückt und er wollte so schnell wie möglich bei ihr sein"

Ausrede ist Ausrede

Sowas schütz vor seinen Taten nicht, und er hat sich Fehlverhalten.

Nicht umsonst wird gesagt :" Fahrt nicht unter Emotionen Auto..."

Er kann versuchen das Fahrverbot in einer Geldstrafe umwandel zu lassen, wenn er beweisen kann, das durch den Entzug ihm heftige wirtschaftliche/berufliche Folgen entstehen könnten bsp eine Kündigung.

ABER nur weil die Kündigung bevor steht, heißt das nicht das das Fahrverbot aufgehoben wird. Denn davor hat er die Pflicht, dieses Fahrverbot durch mildernde Maßnahmen auszugleichen

bsp

  • Inanspruchnahme von Urlaubstagen während des Fahrverbots
  • Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zur Personenbeförderung
  • Anstellung eines Fahrers
  • Beschäftigung eines Ersatzfahrers (bei Berufskraftfahrern)

Das ist alles aber immer eine Einzelfallentscheidung, und er sollte sich ein Anwalt dafür nehmen.

Mieze19988 
Fragesteller
 19.08.2020, 17:32

Das soll keine Ausrede für irgendjemanden Zuständigen sein 🤣🤣🤣🤣 sondern nur dass hier keiner wieder so dumme Klugscheißerischen Antworten schreibt!! Lies doch mal richtig

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Tenerazia  19.08.2020, 17:37
@Mieze19988

Das ist eine Ausrede :" JA NORMAL FÄHRT ER NICHT SO SCHNELL, ABER AN DIESEM TAG ..."

Normal fahre ich auch nicht so schnell, aber gerade an diesem Tag hatte ich Dünnschiss und musste schnell nach Hause.

Akzeptieren das man was falsch gemacht hat, weil man sich falsch verhalten hat.

Egal was vorliegt, er hat durch dieses Rasen Menschen leben gefährdet, kein wieso weshalb warum, ER hat sich falsch verhalten dafür gibt es keine Ausreden.

Gerade wenn man unter Emotionen fährt, 1 falsches Manöver und man fährt in der anderen Spur, man ist voller Gedanken und dann ballert man in ein entgegenkommends Fahrzeug rein.

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Mieze19988 
Fragesteller
 19.08.2020, 17:51
@Tenerazia

Aber nur für diese Seite für euch bekloppten, die einen auf besser machen oder Predigten halten wollen!! Versteh es doch endlich mal, denkst er will sich in nem Protokoll dafür aus heulen und hoffen das er dafür weiter fahren darf?!! Nein!

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Dagegen kannst du was tun.

Wenn er auf seinen Lappen angewiesen ist, rein beruflich, dazu belegbar die Umstände (der Unfall) dargelegt werden können, dann kann man nicht selten einen Führerscheinentzug in eine Geldstrafe umwandeln.

Das ist aber immer eine Einzelfallentscheidung.

Mieze19988 
Fragesteller
 19.08.2020, 17:07

Ja er ist Straßenwärter und braucht ihn. Danke für deine Antwort.

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Mieze19988 
Fragesteller
 19.08.2020, 17:10

Und wie kann man dagegen angehen? Dumme Frage, aber weil da kein Protokoll etc mit bei ist..?

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FordPrefect  19.08.2020, 17:22
dann kann man

Ja.

nicht selten

Doch, sogar sehr selten. Denn der Sinn des FE-Entzugs ist es ja gerade, den Beschuldigten durch erzwungene Immobilität zu ermahnen, zukünftig sicher und vernünftig sowie regelkonform am Verkehr teilzunehmen. Und wenn - wie hier - es sich bereits um den zweiten FE-Entzug innerhalb eines Jahres handelte, ist die Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße faktisch ausgeschlossen.

Der Betreffende wird eine Weile (vermutlich 3 Monate) zu Fuß gehen müssen. Der erste Entzug hat ihn ja scheinbar nichts gelehrt.

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verreisterNutzer  19.08.2020, 19:01
@FordPrefect
Denn der Sinn des FE-Entzugs

Warum sprecht Ihr hier alle von FE-Entzug ?

Die hinterfragten zwei Geschwindigkeitsverstöße binnen 24 Monaten bedeuten im hinterfragten Aktuellfall bislang nur ein erneutes Fahrverbot .

Ein Fahrverbot samt zeitweiliger Verwahrnahme der Fahrerlaubnis ist nicht mit der Entziehung ( Erlöschung ) einer Fahrerlaubnis gleichzusetzen .

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Man hat nach Zustellung des bescheids einen Zeitraum von 3 Monaten den Führerschein abzugeben. Wenn jetzt schon der 2 Brief gekommen ist, ist es wohl schon eine Weile her also würde ich dies jetzt auch machen weil ich denke wenn dein Freund das versaümt kommt da noch eine Strafe hinzu.

Mieze19988 
Fragesteller
 19.08.2020, 17:05

Nein, das ist das zweite Mal, dass er den Führerschein abgeben muss.. Nicht die zweite Mahnung

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